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3. November 2014
Beitragsschuldengesetz: Beiträge in Höhe von 231,6 Mio. Euro erlassen

Beitragsschuldengesetz: Beiträge in Höhe von 231,6 Mio. Euro erlassen

Das Beitragsschuldengesetz, das im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, hat sowohl in der GKV als auch in der PKV Wirkung gezeigt. Nach Angaben der Bundesregierung haben in der PKV bis zum 31.12.2013 ca. 4.500 Personen aus der Nichtversicherung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen.

Menschen ohne Krankenversicherung und das Beitragsschuldengesetz sind Thema einer Antwort der Bundesregierung (Bt-Drs.: 18/2969 – abrufbar unter www.bundestag.de) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bt-Drs.: 18/2734 – abrufbar unter www.bundestag.de). Die Fragesteller hatten sich unter anderem danach erkundigt, wie sich das Beitragsschuldengesetz auf Menschen ohne Versicherung ausgewirkt hat. Das Gesetz, das 2013 beschlossen wurde, sieht vor, dass versicherungspflichtige, aber nicht versicherte Menschen unter bestimmten Umständen Beitragsschulden und Säumnisgebühren erlassen oder ermäßigt werden, wenn sie sich bei der Krankenversicherung zurückmelden.

Die Zahlen

Laut Bundesregierung hatten bis zum 31.12.2013 50.255 Menschen von einer Stichtagsregelung Gebrauch gemacht. Ihnen seien Beiträge in Höhe von 231,6 Mio. Euro erlassen worden. Weitere 4.678 Personen hätten sich nach dem 01.01.2014 bei den gesetzlichen Krankenkassen gemeldet und Beitragsermäßigungen erhalten. Zudem seien Säumniszuschläge in Höhe von 909,4 Mio. Euro erlassen worden. Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV), die ebenfalls unter das Gesetz fallen, hätten sich bis 31.12.2013 ca. 4.500 Personen aus der Nichtversicherung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Zum 30.06.2014 seien 100.700 Personen in einem Notlagentarif der PKV versichert gewesen, so die Bundesregierung. (kb)