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Steuern & Recht
28. Februar 2017
Betriebsrentenreform: Bundesregierung lehnt höhere Riester-Förderung ab

Betriebsrentenreform: Bundesregierung lehnt höhere Riester-Förderung ab

Die Bundesregierung hat letzte Woche auf die Vorschläge des Bundesrates zum Betriebsrentenstärkungsgesetz reagiert. Sie spricht sich gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Riester-Förderung sowie Entlastungen bei den Betriebsrenten aus.

Anfang Februar hat der Bundesrat Stellung zu den Neuerungen im geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz bezogen und der Bundesregierung Vorschläge unterbreitet (siehe Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat bezieht Stellung). Die Bundesregierung hat diese im Wesentlichen abgelehnt.

Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt

In ihrer Stellungnahme (Drucksache 18/11286) spricht sich die Bundesregierung dagegen aus, dass die Sparer bei den Betriebsrenten entlastet werden, indem die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung reduziert wird. Sie argumentiert, dass die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrenten ein „unverzichtbarer Bestandteil für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der GKV und für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge und der Generationengerechtigkeit der GKV“ sei.

Anpassung der Kinderzulagen abgelehnt

Eine wie vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Riester-Förderung lehnt die Bundesregierung ebenfalls ab. Der Bundesrat hatte sich für eine Erhöhung des Sonderausgabenabzug auf 2.250 Euro sowie eine Anpassung der Grund- und Kinderzulagen ausgesprochen. Die Regierung begründet ihre Ablehnung vor allem mit daraus folgenden Steuermindereinnahmen. Außerdem, so argumentiert sie in der Stellungnahme, würde eine Dynamisierung der Zulagen die Riester-Rente weiter verkomplizieren.

Zu prüfen bleibt noch, ob bei geförderten Betriebsrenten künftig – wie auch bei Riester-Renten – Einkommen aus Renten wegen Todes nicht angerechnet werden. Voraussichtlich im März wird das Gesetz erneut im Bundestag beraten. (tos)