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13. Juli 2016
BGV bringt neuen Privathaftpflicht-Tarif

BGV bringt neuen Privathaftpflicht-Tarif

Der neue BGV-Tarif in der Privaten Haftpflichtversicherung ist in den Varianten Basis, Klassik und Exklusiv erhältlich und kann mit verschiedenen Bausteinen ergänzt werden. Neu sind beispielsweise die Neuwertentschädigung und der Einschluss von Betankungsschäden.

Die Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen bietet ihren Kunden und Vertriebspartnern einen neuen Tarif in der Privaten Haftpflichtversicherung an, der in den Tarifvarianten Basis, Klassik und Exklusiv erhältlich ist. Enthalten sind nun beispielsweise höhere Versicherungssummen und zusätzliche Bausteine. So sind Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder jetzt bis 100.000 Euro bei Sachschäden, bis 50 Mio. Euro bei Personenschäden mitversichert.

Mit dem Baustein BGVSORGLOSplus führt der BGV zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Neuwertentschädigung ein: Sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, erhält der Geschädigte nicht nur den Zeitwert der beschädigten Sache, sondern sogar den Neuwert. Bei gemieteten und geliehenen Fahrzeugen sind künftig Betankungsschäden abgedeckt. Kommt ein Dritter beim Be- oder Entladen von Autos oder Anhängern zu Schaden, ist dies eingeschlossen. Des Weiteren sind Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers, Dienstherren oder Arbeitskollegen nun bis 500 Euro versichert. Nimmt ein Kind ein zweites Vollzeitstudium auf, erhält es beim BGV wieder den Familien-Versicherungsschutz.

Im Tarif BGVVITALplus erhalten BGV-Kunden ab 58 Jahren Mehrleistungen, die speziell auf diese Altersgruppe abgestimmt sind. Beispielsweise werden geliehene medizinische Geräte wie EKG-Langzeitmessgerät, Hör- oder Lesegeräte bis zu einer Summe von 10.000 Euro ersetzt. Lebt eine Pflegekraft mit im Haushalt, ist diese bis 10.000 Euro mitversichert. Auch aktuelle Themen wie eine Demenzerkrankung sind berücksichtigt. (ad)