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Steuern & Recht
19. November 2014
Bundeskabinett verbessert Schutz der deutschen Sparer

Bundeskabinett verbessert Schutz der deutschen Sparer

Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Damit sollen Sparer in Deutschland zukünftig besser vor dem Verlust des Ersparten geschützt werden. Hierfür werden mehrere Regelungen angepasst.

Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme sieht vor, dass alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören müssen. Zudem soll dadurch die finanzielle Ausstattung dieser Systeme verbessert werden. Innerhalb von zehn Jahren müssen sie ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8% der gedeckten Einlagen ansparen. Sparer sollen darüber hinaus im Schadensfall schneller an ihr Geld kommen. Künftig haben sie Anspruch auf Rückzahlung innerhalb von sieben Arbeitstagen. Bisher waren es 20 Arbeitstage.

Längere Verjährungsfrist

Die Verjährung der Ansprüche erfolgt laut dem neuen Gesetz erst nach zehn Jahren, statt wie bisher nach fünf. Zudem müssen alle Banken künftig einem Einlagensicherungssystem angehören, das regulären Anspruch auf Erstattung der Einlagen bis 100.000 Euro gewährt. Zudem sieht der Beschluss einen erhöhten Schutzumfang von bis zu 500.000 Euro für besonders schutzbedürftige Einlagen vor. Die Sicherungssysteme der Sparkassen- und Giroverbände (DSGV) oder des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) können sich künftig ebenfalls als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkennen lassen.

Leistungsfähiger und kundenfreundlicher

Durch die Richtlinie sollen die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert und ein einheitliches Schutzniveau geschaffen werden. „Mit dem Gesetz erhöhen wir die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherung weiter und machen sie noch kundenfreundlicher“, kommentiert Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble. „Künftig bekommt der Sparer im Schadensfall schneller und unbürokratischer sein Geld zurück. Damit stärken wir das Vertrauen in das deutsche Bankensystem. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben erhalten.“ (mh)