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2. Oktober 2018
degenia Versicherungsdienst bietet privaten Piloten eine „saubere“ Lösung über die Privathaftpflicht an

degenia Versicherungsdienst bietet privaten Piloten eine „saubere“ Lösung über die Privathaftpflicht an

Nach einer aktuellen Marktstudie des Fachportals DrohnenStudie wurden allein im Jahr 2017 in Deutschland mehr als eine Million ziviler Drohnen verkauft. Wenn diese Luftfahrzeuge nicht ausschließlich indoor genutzt werden, sondern sich im Luftraum bewegen, unterliegen sie als Luftfahrzeuge nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ausnahmslos der Versicherungspflicht.

Versicherungspflicht: unbekannt oder einfach nur ignoriert?

Experten der Versicherungsbranche schätzen, dass von privat genutzten Drohnen nur ca. 25 bis 30% gesetzeskonform versichert sind.

Immer mehr Haftpflichtversicherer werben damit, dass privat genutzte Modellflugzeuge mitversichert sind. Bei einem genaueren Blick in die Bedingungswerke tauchen jedoch häufig Einschränkungen auf.

So können Steuerer von Drohnen von der folgenden Aussage erschreckt werden: „Ausgeschlossen sind Modellflugzeuge, die der Versicherungspflicht unterliegen.“ Da jede im Freien betriebene Drohne dieser Versicherungspflicht unterliegt, besteht praktisch kein Versicherungsschutz.

Zudem führen neuere Tarife restriktive Gewichtsgrenzen ein, sodass Drohnen zum Beispiel nur bis zu einer Startmasse von 250g versichert sind. Versicherungskunden sollten daher unbedingt ihre Vertragsbedingungen prüfen oder sich an einen Experten für Drohnen-Versicherungen wenden.

Gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung ist stets mitzuführen

Nach §106 LuftVZO ist jeder Versicherer, der Kopter in seinem Bedingungswerk mitversichert, dazu verpflichtet, seinem Kunden eine kostenlose Versicherungsbestätigung auszustellen, welche gesetzliche Auflagen erfüllen muss.

Ist eine solche Versicherungsbestätigung nicht vorhanden, kann dies zu einer teuren Ordnungswidrigkeit führen, wenn bei einer Kontrolle durch Polizei oder Ordnungsamt kein Nachweis des Versicherungsschutzes verfügbar ist.

degenia Kopter-Profi T18 – die Lösung für private Drohnen-Piloten – hohe Leistungen zum Top-Preis

Der Tarif degenia Kopter-Profi T18 umfasst eine vollwertige Familienhaftpflicht mit inklusive vollwertiger Absicherung einer Drohnen-Haftpflicht bei einer Deckungssumme von 20 Mio. Euro ohne Selbstbehalt. Die inkludierte Versicherungsbestätigung deckt die gesetzliche Haftung des Drohnen-Halters auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen ab.

Den Versicherungsschein der Privathaftpflicht sowie die gesetzeskonforme Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erhalten Kunden an Werktagen innerhalb von nur 24 Stunden per E-Mail.

Mit dem auf Drohnen ausgerichteten Vertriebsansatz sowie einem Jahresbeitrag von nur 65,45 Euro für den Familientarif erreicht das neue Konzept auch die Steuerer von Drohnen, die bisher auf diesen notwendigen Schutz verzichtet haben.

Die neue Privathaftpflicht Kopter-Profi T18 ist in nahezu allen für Versicherungsmakler zugängigen Onlinerechnern unter der Rubrik Privathaftpflichtversicherung aufgeführt und praktisch überall abschließbar.