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14. September 2023
Die bPV als neue Säule der sozialen Sicherung für den Pflegefall

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An adult granddaguhter supporting her senior grandmother when taking her for walk with walker in park in summer.

Die bPV als neue Säule der sozialen Sicherung für den Pflegefall

Vorreiter CareFlex Chemie

Ein Vorreiter für die bPV ist die Verein­barung der Tarifparteien in der Chemieindustrie für die Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie, die am 01.07.2021 gestartet ist – und das mit großem Erfolg: CareFlex Chemie sichert ca. 460.000 Tarifbeschäftigte der Chemieindustrie ohne Gesundheitsprüfung ab. Viele Arbeitgeber haben zudem ihre außertariflich Beschäftigen einbezogen.

Die Versicherungsleistung beläuft sich im Pflegefall auf 1.000 Euro pro Monat bei stationärer Pflege und 300 Euro pro Monat bei ambulanter Pflege. Diese Absicherung wird komplett durch die Arbeitgeber finanziert. Die Mitarbeitenden haben zusätzlich die Möglichkeit, die Pflegevorsorge eigenfinanziert auf­zustocken. Zudem können auch nahe Ange­hörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern abgesichert werden.

Betriebliche Lösungen unabhängig von Branchentarifvertrag

Unternehmen können ihrer Belegschaft auch unabhängig von einem Branchentarifvertrag eine betriebliche Pflegezusatzversicherung anbieten. Dies zeigt die Firma Henkel, die seit 2019 für ihre 9.000 Beschäftigten und Auszubildenden die Beiträge für eine zusätzliche Pflegevorsorge übernimmt.

Andere Arbeitgeber übernehmen im Rahmen der bPV Beiträge für die Absicherung ihrer Mitarbeitenden, die nahe Angehörige pflegen. Diese werden dadurch zweifach entlastet: Sie erhalten finanzielle Unterstützung in Form eines frei verfügbaren monatlichen Pflegebudgets und zugleich umfassenden Service in Form von Beratung und Betreuung.

Politik kann betriebliche Pflegevorsorge fördern

Bisher gibt es weder für die tarifvertraglich vereinbarten noch für die freiwilligen Beiträge des Arbeitgebers zur bPV eine eigenständige steuerliche Förderung. Um die Vorsorge für den Pflegefall breiter in der Gesellschaft zu verankern, sollten die Beiträge steuer- und sozialab­gabenfrei gestellt werden. Obwohl die Pflegevorsorge ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge ist, gibt es bislang keine Möglichkeit für Arbeitnehmer, Pflegezusatzversicherungen über eine Entgeltumwandlung sozialabgaben- und steuerfrei zu finanzieren – so wie das im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglich ist. Ein entsprechender Fördertatbestand der Entgeltumwandlung wäre ein sinnvoller Hebel, um Arbeitnehmern auch dann einen günstigen Zugang zur Pflegevorsorge zu ermöglichen, wenn es keine bPV für sie gibt.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung 09/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com; Grafik: © PKV-Verband, Stand 01.07.2023

 
Ein Artikel von
Dr. Florian Reuther