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16. November 2023
Gewerbe: D&O-Versicherung und ergänzender Rechtsschutz

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Gewerbe: D&O-Versicherung und ergänzender Rechtsschutz

Vermögensschadenrechtsschutzversicherung

Eine VermRS setzt wie die D&O-Versicherung eine Inanspruchnahme der versicherten Person voraus. Sie gewährt jedoch nur Kosten für die Abwehr und begleicht nicht einen entstandenen Vermögensschaden. Zum Teil wird die VermRS in Kombination mit einer D&O-Deckungsklagerechtsschutzversicherung angeboten. Für eine VermRS gibt es mindestens drei gute Gründe:

  • Risiko Totalschaden: Entspricht oder übersteigt ein entstandener Vermögensschaden die D&O-Deckungssumme, liegt ein sogenannter Totalschaden vor. Von Anfang an steht fest, dass nicht genug Deckungssumme für den Schadenausgleich zur Verfügung steht, da noch die Abwehrkosten abgezogen werden müssen. Das Risiko des Totalschadens kann mit einer zusätzlichen VermRS abgesichert werden, die subsidiär zur D&O gilt. Die Deckungssumme aus der D&O bleibt für den Schadenausgleich erhalten und die Abwehrkosten übernimmt die VermRS.
  • Insolvenzausschluss-Klausel: Der Insolvenzausschluss ist eine erhebliche Deckungseinschränkung, denn die Insolvenz zählt zu den Hauptrisiken eines Unternehmensleiters. Enthält die D&O eine solche Insolvenzausschluss-Klausel, kann mit einer zusätzlichen VermRS, die keinen Insolvenzausschluss enthalten darf, im Insolvenzfall der fehlende D&O-Versicherungsschutz aufgefangen werden. Bei Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter übernimmt die VermRS die Abwehrkosten und federt das Privatinsolvenz­risiko ab.
  • Keine D&O-Versicherung: Es kann passieren, dass im Rahmen einer Erstausschreibung oder nach Kündigung kein D&O-Angebot unterbreitet wird. Um zumindest die Gefahr hoher Abwehrkosten für das Organ abzusichern, bildet die VermRS dann eine gute Alternative zur D&O-­Versicherung.
Fazit: Strafrechtsschutzversicherung ist absolutes Muss

D&O-Kapazitäten werden in einem Schadenfall größtenteils durch hohe Abwehrkosten verbraucht. Ein entstandener Vermögensschaden kann dann nicht mehr oder nur noch zum Teil ausgeglichen werden. Zusätzliche Deckungssumme zur D&O erhalten Organe über den Abschluss von ergänzenden Rechtsschutzversicherungen. Außerdem können sie mögliche Deckungslücken in der D&O schließen. Ein absolutes Muss ist neben einer D&O der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung. Anstellungsvertrags- und Vermögensschadenrechtsschutzversicherung optimieren den Versicherungsschutz des Unternehmensleiters weiter.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 11/2023 und in unserem ePaper.

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Karin Baumeier