AssCompact suche
Home
Assekuranz
27. November 2015
Hebammen: Versicherungsschutz zu einem höheren Preis

Hebammen: Versicherungsschutz zu einem höheren Preis

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) kann weiterhin eine Versicherung für freiberufliche Hebammen anbieten. Der Haftpflichtschutz für weitere zwei Jahre wird von einem Konsortium aus mehreren Versicherern abgedeckt. Allerdings steigen die Prämien erneut.

Der Versicherungsschutz für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe ist erst einmal gewährleistet. Ein Konsortium aus sechs Versicherern und der DHV haben sich auf einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit bis Mitte des Jahres 2018 geeinigt. Die Einigung hat aber ihren Preis, geht sie doch mit erneuten Prämiensteigerungen einher: Im Juli 2016 steigt die Haftpflicht um 9% auf jährlich 6.843 Euro, im Juli 2017 erneut um über 11% auf dann 7.639 Euro.

Ein sogenannter Sicherstellungszuschlag soll Abhilfe für die Hebammen schaffen, wird wohl jedoch nicht alle betroffenen Hebammen ausreichend entlasten können. Erst kürzlich hat eine Schiedsstelle über dessen Ausgestaltung entschieden. Der DHV bereitet aktuell eine Klage gegen den Schiedsbeschluss vor.

„Hebammen können auch ab Juli 2016 weiterhin freiberuflich arbeiten“, so Martina Klenk, Präsidentin des DHV. „Doch die Kosten steigen weiter. Die bisher verabschiedeten politischen Maßnahmen greifen nicht ausreichend. Der Sicherstellungszuschlag ist eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung der Hebammen. Die Umsetzung entspricht aber nicht dem, was wir Hebammen brauchen und was der Gesetzgeber erreichen wollte.“

Regressverzicht ist umstritten

Auch von dem im Juni beschlossenen Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen erwartet der DHV keine Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt. Und auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. sieht die bisherigen Lösungsversuche kritisch. So könnten Kranken- und Pflegekassen weiter Kosten von der Hebamme zurückfordern, wenn sie nicht nur einfach, sondern grob fahrlässig gehandelt hat. Bislang spielte diese Unterscheidung keine Rolle – der Haftpflichtversicherer zahlt in beiden Fallen. Die neue Regelung könnte nach Einschätzung des GDV zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Frage führen, wie viel Schuld die Hebamme am Geburtsschaden eines Kindes trägt. Ob und in welcher Höhe Hebammen und ihre Haftpflichtversicherer tatsächlich entlastet werden, wird sich erst noch erweisen müssen.

Haftungsfonds als mögliche Lösung des Versicherungsproblems?

Nach wie vor gibt es keine alternativen Versicherer zum Konsortium für den DHV ab Juli 2016. Der DHV sieht weiterhin den dringenden Bedarf, das Problem auch langfristig anzugehen. Eine mögliche Lösung bietet ein Haftungsfonds, der bei Schäden einspringt, die über eine Haftungsobergrenze hinausgehen. (kb)

Siehe auch