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23. Februar 2016
Landgericht München I beschäftigt sich mit Check24

Landgericht München I beschäftigt sich mit Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte bereits im September letzten Jahres Klage gegen das Vergleichsportal Check24 eingereicht. Aktuell beschäftigt sich das Landgericht München I in einer mündlichen Verhandlung damit, ob das Portal unlauteren Wettbewerb betreibt.

Der BVK kritisiert das Geschäftsmodell des Vergleichsportals Check24. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge abzuschließen. „All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten – das können wir im Interesse unserer Kunden so nicht akzeptieren und daher haben wir uns zur Klage entschieden“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gefordert

Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde Check24 nicht gerecht, so der BVK.

Im Vorfeld der Klage hatte der Verband Check24 abgemahnt und aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da das Vergleichsportal dazu nicht bereit war, reichte der BVK im September Klage ein. (kb)

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