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4. März 2024
Lohnt sich eine Golfversicherung?

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Lohnt sich eine Golfversicherung?

Warum reicht keine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung verfolgt eine völlig andere Schutzrichtung. Hier werden vorrangig Gegenstände im Haushalt abgesichert, die auch überwiegend vor Ort sind. Dies zeigt sich ja zum Beispiel schon daran, dass die Versicherungssummen in der sogenannten Außenversicherung sehr stark begrenzt sind. Darüber hinaus gibt es recht enge zeitliche Grenzen, innerhalb derer der Hausrat sich außerhalb des Versicherungsortes befinden darf.

Themen wie einfacher Diebstahl, Schlägerbruch, Verlieren und auch das Hole-in-One sind bei Hausratversicherungen regelmäßig nicht versichert.

Tatsächlich wären nahezu alle Schäden, die wir in der Vergangenheit haben regulieren lassen, auch in der Hausratversicherung nicht erstattungsfähig gewesen. Allein das zeigt schon, dass diese einfach kein adäquater Ersatz ist – wenngleich die bestehende Hausratversicherung der häufigste Einwand von Interessenten und manchmal auch anderen Maklern ist.

Kommen auch andere Versicherungsmakler auf Sie zu – etwa bei Kundenanfragen?

Ja, immer wieder mal. Entweder, weil sie unser Produkt tatsächlich loben wollen und einen Kunden direkt empfehlen, oder weil sie eine Kooperationsvereinbarung mit uns schließen wollen. Über ersteres freuen wir uns alle immer wahnsinnig. Letzteres machen wir auch grundsätzlich gern, wenn ein Vertriebskonzept dahintersteckt. Der Aufwand, für einen kooperierenden Makler jährlich die Abrechnung zu machen, weil dieser zwei bis drei Verträge bringt, ist einfach zu groß. Wenn aber ein Kollege eine Idee hat, sind wir immer zu Gesprächen bereit.

Wie sieht es mit einer sogenannten Golf-Haftpflichtversicherung aus? Macht diese Sinn?

Ja, die Golf-Haftpflichtversicherung hat schon eine Berechtigung. Leider wurde diese vom Deutschen Golfverband schlecht vermarktet und teilweise ja auch mit Falschinformationen aufgeladen – etwa, dass das Risiko abirrender Golfbälle in der Privathaftpflicht ausgeschlossen wäre.

Es ist aber ja gar keine Frage des Ausschlusses – den es nicht gibt –, sondern eine Frage des Verschuldens. Habe ich einen Schaden nicht verschuldet, hafte ich auch nicht und benötige keine Erstattung aus der Haftpflichtversicherung. Das Problem ist nur: Mein Clubkollege hat möglicherweise trotzdem einen Schaden, auf dem er nun sitzen bleibt. Nicht auszudenken, wenn es sich sogar um einen Personenschaden handeln sollte.

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Ein Interview mit
Daniel Treskow