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14. August 2018
Mückenattacke: Wer zahlt bei einer Infektion mit Folgen?

Mückenattacke: Wer zahlt bei einer Infektion mit Folgen?

Die kleinen Blutsauger scheinen derzeit im Dauereinsatz. Laut Kaufmännischer Krankenkasse (KKH) führen Mückenstiche immer öfter zu Infektionen. Doch wer zahlt, wenn eine Infektion infolge eines Insektenstichs dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich zieht?

Sommerzeit ist Mückenzeit. Attacken von Stechfliegen oder auch anderen Insekten können nicht nur höllisch jucken und anschwellen, sondern mitunter auch üble Folgen haben. Immer häufiger kommt es laut Kaufmännischer Krankenkasse (KKH) dabei zu Infektionen. Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzliche und private Krankenversicherung. Immer wieder werden gefährliche Borreliose-Erreger und Sinbis-Viren übertragen, über die asiatische Tigermücke der Dengue-, Gelbfieber- und Zika-Virus. Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn aufgrund eines Insektenstichs eine dauerhafte Invalidität eintritt? Ob eine private Unfallversicherung einspringt, hängt von der Bedingungsqualität ab, wie Margareta Bösl erklärt, Schadenexpertin der uniVersa. Aus der Praxis kennt sie Fälle, in denen ein Insektenstich zu dauerhaften Beeinträchtigungen wie Sprachstörungen und epileptischen Anfällen geführt hat.

Tarife mit Infektionsklausel

Nur wenn die private Unfallpolice eine Infektionsklausel beinhaltet, kann laut Bösl die vereinbarte Versicherungssumme und lebenslange Rente bewilligt werden. In Altverträgen und leistungsschwachen Angeboten ist dieser wichtige Passus jedoch häufig nicht zu finden. Bei Unfalltarifen wie auch dem der uniVersa sind Infektionskrankheiten, die von Insektenstichen oder -bissen verursacht werden, mitversichert. Darüber hinaus leisten die Versicherungen bei Tollwut, Wundstarrkrampf und für Infektionskrankheiten, die durch Hautverletzungen von anderen Tieren übertragen werden, wie eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken. (tk)