Eigentlich sollte die sogenannte E-Privacy-Verordnung zeitgleich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten – also im Mai 2018. Laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, sei jedoch bis heute inhaltlich keine wirklichen Fortschritte erzielt worden.
E-Privacy: Auch Schutz vor unerlaubter personalisierter Werbung
Die Verordnung ergänzt die DSGVO im Hinblick auf die elektronische Kommunikation. Vor allem geht es darum, Daten von Smartphones, die heute permanent mit dem Internet verbunden sind, zu schützen. Informationen aus Messengerdiensten, Onlineshopping und Co. sollen zum Beispiel besser vor unkontrolliertem Zugriff von Firmen geschützt werden, die ihr Geld mit personalisierter Werbung machen.
Datenschutzbeauftragter Bund warnt: Datenschutzniveau darf nicht sinken
Der Datenschutzbeauftragte der Regierung warnt vor dem momentanen Trend, das Datenschutzniveau eher wieder abzusenken: „Gerade in dem hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation wird eine starke Regelung benötigt. Deshalb muss die E-Privacy-Verordnung zwingend so ausgestaltet werden, dass das Schutzniveau sowohl der aktuellen E-Privacy-Richtlinie als auch der DSGVO mindestens gehalten und – wo nötig – erweitert wird“, schreibt er in einer Stellungnahme.
E-Privacy-Richtlinie aus 2002 ist überholt
Die neue Verordnung soll die aktuell bereits bestehende E-Privacy-Richtlinie ersetzen. Diese besteht bereits seit dem Jahr 2002. Sie wird daher angesichts der Entwicklung von Smartphones und elektronischer Kommunikation, wie sie heute stattfindet, als nicht mehr ausreichend angesehen. Laut Kelber stellt sie eine bereichsspezifische Ergänzung und Konkretisierung der Datenschutzvorgaben in der DSGVO dar.
Europäischer Rat kann sich nicht einigen
Ein erster Entwurf der Verordnung sei von der Europäischen Kommission bereits im Januar 2017 vorgelegt worden. Das Europäische Parlament habe im Oktober 2017 Stellung dazu bezogen. Die weitere Umsetzung scheitert derzeit am Europäischen Rat. Er habe sich laut dem Bundesbeauftragten für Datenschutz nach zweijähriger Diskussion noch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. (tos)
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