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12. Juni 2014
PKV-Sterbetafel wird auch 2015 angepasst

PKV-Sterbetafel wird auch 2015 angepasst

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat für das kommende Jahr seine neue Sterbetafel PKV-2015 vorgestellt. Auch wenn die Sterbewahrscheinlichkeiten sich nur geringfügig von den Vorjahreswerten unterscheiden, wurde die Tendenz des anhaltenden Älterwerdens in der neuen Tafel berücksichtigt. Schon 2013 war die Sterbewahrscheinlichkeit auf ähnlich niedrigem Niveau gestiegen wie im Jahr zuvor.

In den Jahren 2004 bis 2007 hatte sich die Verbesserung der Sterbewahrscheinlichkeiten fortlaufend abgeschwächt. Nach einem Anstieg der Sterblichkeit 2008, sank sie seit dem Jahr 2009 wieder. 2012 fiel diese Senkung sogar geringer aus als noch im Vorjahreszeitraum, beschreibt Kathi Schulten, Pressereferentin bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Entwicklung in der Vergangenheit.

Die aktuelle Sterbetafel PKV-2015 greift auf Statistiken aus den Jahren 1996 bis 2012 zurück. Daraus haben die Aktuare des PKV-Verbandes eine Projektion auf das Jahr 2019 vorgenommen, die fortlaufend mit der tatsächlichen Entwicklung der Sterbewahrscheinlichkeiten abgeglichen und bei zu großen Unterschieden in jährlichem Abstand angepasst wird.

In dieser Vorausschau liegt auch der Unterschied zur vom Statistischen Bundesamt erstellten Bevölkerungssterbetafel, die sich ausschließlich auf Werte aus der Vergangenheit stützt. Während die amtlichen Sterbetafeln also auf bevölkerungsstatistischen Gesichtspunkten basieren, stützt sich der PKV-Verband auf rein versicherungswirtschaftliche Kriterien. Seine Sterbetafeln beschreiben daher weder die Sterblichkeitsverhältnisse noch die Lebenserwartung, was die Intention amtlicher Periodensterbetafeln ist. Weil die Versichertengesamtheit zudem eine positive Auswahl darstellt, fällt ihre Sterblichkeit geringer aus als die der Gesamtbevölkerung, fassen Matthias Eisenmenger und Dieter Emmerling in einem Aufsatz für das Statistische Bundesamt 2011 den Unterschied zwischen beiden Verfahren zusammen.

Die BaFin geht davon aus, dass die Versicherungsunternehmen die nun veröffentlichte Sterbetafel bei der Einführung neuer Tarife ab dem 01.01.2015 genauso wie bei Beitragsanpassungen verwenden werden. Besonderheiten im Bestand oder Teilbeständen könnten im Einzelfall auch noch vorsichtigere Annahmen erfordern. Die Versicherer selbst sind gemäß § 14a der Kalkulationsverordnung (KalV) dazu verpflichtet, jährlich und für „jede Beobachtungseinheit eines Tarifes, bei der Sterbewahrscheinlichkeiten kalkulatorisch berücksichtigt werden“ eine getrennte Gegenüberstellung der kalkulierten mit den zuletzt veröffentlichten Sterbewahrscheinlichkeiten durchzuführen.

Text: Stefanie Steible