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7. Dezember 2023
Reiseversicherung: LTA mit neuer Tarifstruktur

Reiseversicherung: LTA mit neuer Tarifstruktur

Die LTA Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH hat ihre Tarifstruktur überarbeitet: Statt der bislang zwei gibt es nun bis zu 13 Tarifstufen. Auch an den Leistungen wurde gefeilt So hat die Gesellschaft die versicherbaren Reisekosten deutlich erhöht.

Das bisherige Tarifsystem der Jahresversicherung der LTA Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH umfasst zwei Stufen, die sich am Reisepreis orientierten. Die Gesellschaft setzt nun auf eine größere Diversifizierung und bietet elf bzw. sogar 13 Tarifstufen an. In der Tarifgruppe Einzel und Alleinerziehend wurden die bisherigen Stufen von 2.500 bzw. 5.000 Euro durch elf Stufen mit einer Spanne von 1.500 bis 20.000 Euro versichertem Reisepreis ersetzt. In der Tarifgruppe Paare und Familie gibt es statt der bisherigen beiden Stufen von 6.000 bzw. 10.000 Euro nun dreizehn Stufen mit einer Range von 1.500 bis 25.000 Euro versichertem Reisepreis zur Auswahl.

Genauerer und fairere Kostenberechnung

Laut LTA ermöglichen die neuen Stufen eine genauere und damit für den Kunden fairere Berechnung der anfallenden Kosten. Zudem sind durch die deutliche Erhöhung der versicherbaren Reisekosten jetzt so gut wie alle Fälle abgedeckt, die in der Praxis in der Regel vorkommen.

Wegfall der Altersgruppe bis 44/45 Jahre

Neu bei den Tarifen ist außerdem der Wegfall der Altersgruppe bis 44/45 Jahre. Künftig unterscheidet die LTA bei den Tarifen nur noch die Altersgruppen bis 69 Jahre und ab 70 Jahre. In beiden Altersstufen sind Buchungen nun mit oder ohne Selbstbehalt möglich. Je nach persönlichem Sicherheitsbedarf haben Kunden die Wahl, welcher Variante sie den Vorzug geben.

Mehr versicherte Ereignisse bei Reiserücktritt und Reiseabbruch

Ausgebaut hat die LTA zudem der Rahmen der versicherten Ereignisse im Bereich der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung. Zu den versicherten Ereignissen zählen nun beispielsweise der unerwartete Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes. Bei Reisen mit einem Kraftfahrzeug ist ein Ausfall des Kraftfahrzeuges, das nicht nur zur Anreise, sondern zur Durchführung der gesamten Reise genutzt werden sollte – etwa wegen eines Unfalls oder einer Panne (maximal einen Tag vor Antritt der Reise) – ein versichertes Ereignis.

Reiserücktritt wegen Erkrankung von Hund oder Katze

Bislang gehörte bei der LTA eine unerwartet schwere Erkrankung des eigenen Hundes zu den versicherten Ereignissen. Dies wurde nun auch auf Katzen ausgeweitet. Ein unerwartet schwere Erkrankung der eigenen Katze stellt jetzt somit ebenfalls einen versicherten Grund für einen Reiserücktritt dar.

Covid-19 Reiseschutz eingeschlossen

Bei der Produktlinie „All in One“ und dem „Flexible“-Modul für die Reiserücktrittversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Umbuchungsgebühren-Versicherung ist der Covid-19-Reiseschutz nun als versichertes Ereignis integriert. Folglich ist hier künftig kein separates Covid-19-Modul mehr notwendig.

Angepasste Bestimmungen zu Reisedauer und Abschlussfristen

Bei längeren Reisen hat der Kunde weiterhin Versicherungsschutz für die ersten 56 Tage der Reise. Als Neuerung besteht Versicherungsschutz für die Reiserücktritt- und Reiseabbruchkostenversicherung nun unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruchkostenversicherung gilt für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz – längstens jedoch für ein Jahr.

Auch an den Abschlussfristen hat die LTA gefeilt. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde. (tk)

Bild: © Anna – stock.adobe.com