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22. Oktober 2015
SdV plädiert für Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots

SdV plädiert für Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots

Im Zusammenhang mit zwei Referentenentwürfen zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind die Verbände aufgefordert, dem Bundesfinanzministerium bis zum 06.11.2015 eine Stellungnahme zum Provisionsabgabeverbot abzugeben. Der SdV hat dies nun getan und spricht sich für die Beibehaltung des Verbots aus.

Der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen (SdV) e.V. spricht sich mit Hinblick auf zwei neue Referentenentwürfe zum VAG für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbots aus. Erst vor wenigen Tagen hat ein Urteil, das die Weitergabe von Provisionen nicht beanstandet hat, für Diskussionen gesorgt.

Der SdV drückt in seiner Stellungnahme unter anderem die Befürchtung aus, dass der Wegfall des Provisionsabgabeverbots zu Nachteilen bei Vermittlern und Kunden führe. Im Vordergrund des Beratungsgesprächs stehe dann nämlich die höchste Provisionsweitergabe und nicht mehr die bedarfsgerechte Beratung. Zudem bestehe die Gefahr, dass besonders provisionsträchtige Produkte angeboten würden, um diesem Wettbewerb gerecht zu werden. Dies gereiche den Kunden zum Nachteil. Zudem könnten kleinere Vermittler einem solchen Weitergabe-Wettbewerb wirtschaftlich nicht standhalten. Bei diskontierten Provisionen in der Lebensversicherung müsse der Vermittler sogar ins Risiko gehen und vorleisten, da er nicht wisse, ob der Kunde überhaupt die Beiträge bezahlt.

Des Weiteren setzt sich der SdV für die Beibehaltung des Begünstigungsverbots ein. Dieses schütze Versicherungsnehmer mit kleinvolumigen Versicherungsverträgen. Falle dieses Verbot weg, würde sich die Tür zu zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten für das Provisionsabgabeverbot öffnen, so der SdV.