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20. März 2019
Sensibles Thema Arbeitskraftsicherung: So individuell wie der Kunde

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Sensibles Thema Arbeitskraftsicherung: So individuell wie der Kunde

Zwischen Abschluss und möglichem Leistungsfall ist ja meist auch ein langer Zeitraum.

Es ist eine Herausforderung, während der Vertragslaufzeit mit dem Kunden in Kontakt zu bleiben. Genau das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben: Wir wollen in Kontakt mit dem Kunden bleiben und ihm in schwierigen Lebenssituationen zur Seite stehen. Wir sind fest davon überzeugt, Leistungsfällen durch entsprechende Prävention vorbeugen zu können. Als Vorbild dienen vor allem die Krankenkassen. So erwägen wir beispielsweise, in vom Kunden als belastend empfundenen Situationen psychologische Beratung anzubieten. Dazu läuft gerade ein Pilotprojekt.

Was passiert also, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt?

Sollte es zum Leistungsfall kommen, wollen wir die Prüfung für den Kunden so einfach wie möglich gestalten. In unserem BU-Leistungsportal kann der Kunde seinen Leistungsfall deshalb nicht nur melden, sondern auch alle relevanten Unterlagen einfach hochladen. Demnächst kann er auch den aktuellen Stand seiner Leistungsprüfung sehen und in Echtzeit verfolgen.

Digitales Leistungsportal oder Risikoprüfungstool – ist das der erste Schritt in Richtung Automatisierung und damit der richtige Schritt für mehr Vertrauen?

Der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Denn die Arbeitskraftabsicherung ist ein sehr sensibles Thema. Deshalb verfahren wir hier weiterhin individuell und persönlich – mit eigenem Ansprechpartner und direktem Austausch. Automatisierung gibt es da, wo es auch sinnvoll ist. Also vor allem in der Prozessoptimierung wie beispielsweise bei der Übermittlung von Berichten oder Anträgen. Dies kann direkt im Leistungsportal geschehen.

Arztberichte möglichst zeitnah zu erhalten, ist ja oft ein Problem. Werden Makler und Kunden da nicht doch noch auf eine Geduldsprobe gestellt?

Das ist richtig. Darauf haben wir allerdings leider nur indirekt Einfluss. Oft sind Ärzte und Gutachter auch einfach noch nicht ausreichend digital ausgerichtet. Unser Portal soll auch hier helfen, Wege zu sparen und Berichte direkt bei uns einzustellen.

Und wo liegt die Zukunft in der Risikobeurteilung?

Einfachheit und Transparenz – das ist die Zukunft. Durch die Digitalisierung beobachten wir ganz neue Trends. Dies sehen wir einerseits im Bereich der medizinischen Entwicklung, andererseits aber auch im gesamten Umfeld unserer Kunden. Dadurch entstehen völlig neue Zielgruppen mit anderen Bedürfnissen. Wir haben deshalb jetzt einen Data Scientist und eine Psychologin im Bereich an Bord, um die Erkenntnisse aus Leistungsfällen für die Risikoprüfung nutzbar zu machen. Daher beteiligen wir uns gerade unter anderem als Forschungspartner an einer EU-unterstützten Langzeitstudie zum AI-based Mental Health Screening, deren Grundlage ein Foto vom menschlichen Gesicht bildet. Das sind Beispiele, wie wir mit aller Seriosität bewerten wollen, wie die Arbeitskraftabsicherung der Zukunft aussehen kann.

Sieht man zukünftig jemandem ins Gesicht und weiß, ob der Kunde berufsunfähig wird?

Wir werden als Versicherer auch zukünftig keine Hellseher sein. Allerdings ist die heutige Methode der Risikobewertung, die alleine darauf abstellt, ob in der Vergangenheit wegen psychischer Beschwerden ärztlich behandelt wurde, unbefriedigend. Wir suchen hier nach zukunftsweisenden Ansätzen.

Wie weit können Versicherer in solchen Zukunftsthemen gehen? Wo sind die Grenzen?

Wichtig ist vor allem, sich heute schon der Zukunft zu stellen. Es kommen viele neue Entwicklungen auf uns zu, aber auch eine neue gesamtgesellschaftliche ethische Diskussion. Unsere Aufgabe dabei ist, die wissenschaftliche und technologische Debatte gut zu kennen. Daraus lässt sich ableiten, was ein gutes Produkt in Zukunft ausmacht und wie sich Risiko- und Leistungsprüfungen entwickeln müssen, um den Schutz im Fall der Fälle zu gewährleisten. Das alles mit größter Sensibilität hinsichtlich ethischer und datenschutzrechtlicher Fragen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 03/2019, Seite 42 f. und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Sandra John