AssCompact suche
Home
Finanzen
16. Februar 2016
Verbraucherschützer: „Widerruf bei Immobilienkrediten nicht einschränken“

Verbraucherschützer: „Widerruf bei Immobilienkrediten nicht einschränken“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor einer Beschneidung des Widerrufsrechts bei Immobilienkrediten. Verabschiede sich die Bundesregierung von der bisherigen Regelung, schütze das einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben. Besonders kritisch sieht der vzbv die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010.

Die Bundesregierung plant, das Widerrufsrecht bei neuen Verträgen künftig auf ein Jahr und 14 Tage zu begrenzen. Zudem sollen demnach Verbraucherinnen und Verbraucher mit Altverträgen das Widerrufsrecht drei Monate nach Inkrafttreten der Neuregelung verlieren, voraussichtlich schon im Juni 2016. Bislang können Verbraucher unbegrenzt widerrufen, wenn der Kreditgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist.

Einseitiger Schutz der Banken

„Die aktuelle Widerrufsregelung zwingt Banken, Verbraucher richtig über ihre Rechte zu informieren. Verabschiedet sich die Bundesregierung jetzt davon, schützt das einseitig die Banken, die Fehler gemacht haben. Das ginge auf Kosten der Verbraucher. Verstöße gegen Informationspflichten sind Fehler, die nicht nach einer bestimmten Frist erledigt sind“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die geplante Regelung für Neuverträge würde für Verbraucher bedeuten, dass wenn sie Fehler nicht binnen rund eines Jahres bemerken, sie an ihre Kreditverträge gebunden bleiben.

„Völlig unverhältnismäßig“

Besonders kritisch sieht der vzbv die Pläne für Altverträge aus dem Zeitraum 2002 bis 2010. Durch den Wegfall des Widerrufsrechts voraussichtlich schon ab Mitte Juni würden Verbraucher unter Druck gesetzt, jetzt doch noch ihren Kreditvertrag zu widerrufen. Das gehe aber nicht so einfach. Wer einen laufenden Vertrag widerruft, benötige schließlich nicht nur eine Anschlussfinanzierung, sondern müsse sich möglicherweise langwierig vor Gericht mit seinem alten Kreditgeber über die Wirksamkeit des Widerrufs streiten. Wer Pech hat, bezahlt dann eine doppelte Baufinanzierung. „Verbrauchern eine solche Entscheidung abzunötigen, wäre völlig unverhältnismäßig“, so Müller. (mh)