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16. Februar 2024
Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

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Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

37% der 34d-Vermittler lehnen Offenlegung der Vergütung ab

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Und wie sieht es bei der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden aus? Hierbei liegen die Finanzanlagenvermittler weit vor den Versicherungsvermittlern: 74% von ihnen machen ihre Vergütung zumindest in gewissem Maße transparent. Bei ihren Versicherungsvermittlungskollegen liegt der Wert bei 37%.

Dementsprechend, heißt es vom AfW, lehnen fast dreimal so viele 34d- wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37% vs. 13%). AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert dies wie folgt: „Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenzulegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG (Wertpapierhandelsgesetz).“

Großteil stellt Kunden Dienstleistungen nicht in Rechnung

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

Für langfristige Dienstleistungen, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind, kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.

Und auch hier fallen die Meinungen der Befragten 34f- und 34d-Vermittler wieder sehr unterschiedlich aus. Unter den 34f-Vermittlern denken 27% an eine Rechnung, bei den 34d-Vermittlern wiederum sind es 58% – mehr als doppelt so viele. 54,6% stellen der Umfrage gemäß ihren Kunden keine Honorarrechnung. Wenn Vermittler dies aber tun, sind Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7%) und für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6%) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1%) die häufigsten Gründe.

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“, so Norman Wirth. Der AfW weist außerdem darauf hin, dass die Praxis bereits gezeigt habe, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten.

Über das Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmende beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. In den obigen Grafiken gilt „34f und 34d“ für diejenigen, die beide Zulassungen haben.

Neun von zehn Befragte (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 90% im Maklerstatus. 63% der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58% der Befragten sind (noch) keine Mitglieder des AfW. (lg)

Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com; Grafiken: © AfW

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