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19. April 2017
Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: VOTUM will klare Regeln bei Vergütung

Vermittlerverbände zur IDD-Umsetzung: VOTUM will klare Regeln bei Vergütung

Die erste Beratung zum IDD-Umsetzungsgesetz hat vor Kurzem im Bundestag stattgefunden. AssCompact hat Vermittlerverbände gefragt, wie sie diese Beratung bewerten, wie sie ihre weiteren Forderungen durchsetzen und welche Änderungen sie noch erreichen wollen. Heute nachgefragt bei VOTUM-Vorstand Martin Klein, der eine steigende Aufmerksamkeit bei Finanzpolitikern wahrnimmt und klare Regeln in Sachen Vergütung will.

Herr Klein, wie ist Ihr Eindruck von und nach der Beratung zur IDD im Bundestag von Ende März?

Fachgesetze finden häufig nicht die Aufmerksamkeit wie etwa Gesetzgebungsverfahren zu Themen denen ein breiter öffentlicher Diskurs vorausgeht, wie etwa Organspende oder Sterbehilfe. Daher ist eine 1. Beratung in den Abendstunden, mit kurzen Stellungnahmen die lediglich zu Protokoll gegeben werden, in Zeiten der Großen Koalition „business as usual“. Auch war nach der Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Beratungsergebnis des Bundesrats nicht damit zu rechnen, dass der Gesetzesentwurf in der 1. Beratung bereits erheblich Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf aufweist.

Haben die Politiker erkannt, worum es den Vermittlerverbänden bei ihrer Kritik am Gesetzesentwurf geht? 

Wir befinden uns im Dialog mit den Fachpolitikern der Großen Koalition, insbesondere aus dem zuständigen Wirtschaftsausschuss sowie den Finanzpolitikern aber auch mit denjenigen, die sich dem Verbraucherschutz zugewandt haben. Wir stellen fest, dass viele erst nach der 1. Beratung den Gesetzesentwurf überhaupt erst aufmerksam wahrgenommen haben. Wir haben den Eindruck, dass unsere Gesprächspartner den Widerspruch erkennen zwischen dem verfolgten Ziel der Stärkung der Honorarberatung gegenüber Verbrauchern und dem Umstand, dass man diese zukünftig nur einer Personengruppe gestattet, die nicht einmal 1/1000 der tätigen Marktteilnehmer umfasst. Auch der Umfang des Eingriffs in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler, die die erste Berufsgruppe wären, denen man die Vergütung durch ihre Auftraggeber untersagt, wird durchaus hinterfragt.

Was denken Sie, wie wird es mit dem IDD-Gesetzesentwurf weitergehen?

Wir glauben noch an das „Strucksche Gesetz“ wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es in den Bundestag gekommen ist. Es sind jedoch gerade die SPD Parlamentarier denen abgefordert wird, sich kritisch gegen einen Entwurf zu stellen, der von zwei SPD geführten Ministerien gemeinschaftlich erarbeitet wurde. Dies macht es im gerade Fahrt aufnehmenden Wahlkampf nicht einfacher.

Welche Vorschläge hat der VOTUM-Verband für eine Änderung des Gesetzesentwurfs, damit er den Belangen der Vermittler gerecht wird?

Es reicht sicher nicht, dass Gesetz lediglich als verfassungswidrig zu brandmarken. Die Position der SPD, dass man Mischmodelle bei der Vergütung, wegen mangelnder Transparenz und der Gefahr der Täuschung des Verbrauchers, verhindern will, hat auch in der CDU Unterstützer. Wir haben daher einen eigenen konkreten Gesetzestext erarbeitet, der dieser Vorgabe Rechnung trägt. Er sieht vor, dass der Makler bei jedem vermittelten Versicherungsvertrag nur eine Vergütungsquelle haben darf, d.h. im Falle einer Entgegennahme eines Honorars auf jede Form der Provisionszuwendung verzichten muss. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass sich die Honorarberatung weiter entwickeln und auch von einer maßgeblichen Berufsgruppe angeboten werden kann. Die Akzeptanz in der Bevölkerung kann ohnehin nicht von oben herab per Gesetz verordnet werden. Wer sie nur der verschwindend geringen Zahl von Versicherungsberatern gestattet, die sich bisher häufig gar nicht an den Verbraucher gewandt haben, erweist der Förderung der Honorarberatung einen Bärendienst. (tos)

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