Der erweiterte GDV-Vertriebskodex aus dem Jahr 2013 verpflichtet die unterzeichnenden Versicherer, die Einhaltung des Kodex von einem Wirtschaftsprüfer bestätigen zu lassen. Bis 30.04.2015 müssen die ersten Prüfberichte vorliegen. Einige Versicherer waren schneller, sodass der GDV nun schon einige Prüfberichte veröffentlicht hat.
Geprüft wurde von den Wirtschaftsprüfern die Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex. Hierzu mussten von den Versicherungsunternehmen Compliance-Management-Systeme eingerichtet werden. Entsprechend orientierten sich die Prüfer am IDW Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“ (IDW PS 980). Beurteilt wurden etwa mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Kodex. Zudem wurden vorhandene interne Regelwerke durchgesehen. Die Prüfung der Angemessenheit erstreckte sich auch darauf, ob die dargestellten Grundsätze im Unternehmen tatsächlich implementiert wurden. Des Weiteren wurden geeignete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unternehmen befragt.
Erwähnt wird in verschiedenen Berichten jedoch auch, dass eine Aussage darüber, inwiefern die implementierten Grundsätze und Maßnahmen während der laufenden Geschäftsprozesse eingehalten werden, nicht getroffen werden kann. Dies hatte aber keinen Einfluss auf das Prüfungsurteil. Hinweise finden sich in den Berichten auch darauf, dass das Verhalten von Fremdvertrieben nicht untersucht wurde und man hierzu deshalb auch keine Beurteilung abgeben könne. (bh)
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