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13. Dezember 2017
Württembergische erweitert Krankenzusatztarif

Württembergische erweitert Krankenzusatztarif

Im stationären Krankenzusatztarif der Württembergischen sind nun zahlreiche neue Leistungen enthalten, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für Wahlleistungen bei einer Anschlussheilbehandlung und bestimmte Komfortleistungen im Krankenzimmer. Außerdem wurde bei bereits bestehenden Leistungen noch nachgebessert.

Der stationäre Krankenzusatztarif, den die Württembergische im September 2017 auf den Markt gebracht hat, richtet sich an gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus in der Regel in einem Mehrbettzimmer liegen und vom diensthabenden Arzt, also einem Assistenz-, Stations- oder Oberarzt, behandelt werden: Mit dem Tarif der Württembergischen genießt man bei einem Krankenhausaufenthalt die Vorteile eines Privatpatienten wie zum Beispiel eine freie Arztwahl inklusive Chefarzt, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, eine freie Krankenhauswahl sowie die Erstattung von vor- oder nachstationären Behandlungen und ambulanten Operationen.

Zahlreiche Neuerungen im Leistungsumfang

Neu im Leistungskatalog enthalten sind nun die Kostenübernahme für Wahlleistungen bei einer Anschlussheilbehandlung und Komfortleistungen wie besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Telefon, Internet, Radio- und TV-Geräte im Krankenzimmer. Außerdem gilt ein Verzicht auf die allgemeine Wartezeit und es gibt Leistungen für Beleghebammen und -entbindungspfleger sowie eine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ. Zudem werden die Transportkosten für die Verlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands übernommen.

Bei diesen Leistungen wurde nachgebessert

Zusätzlich zu den Neuerungen im Leistungskatalog gibt es auch folgende Leistungsverbesserungen im Tarif: Das Rooming-In wird nun bis zur Vollendung des 15. anstatt wie bisher bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres übernommen. Außerdem gibt es nun 30 Euro Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf die Unterbringung im Zweibettzimmer und 50 Euro anstatt wie bisher 30 Euro bei Verzicht auf die wahl- und belegärztlichen Leistungen. Bei einer geplanten Krankenhausbehandlung im Ausland werden Aufwendungen bis 150 Euro je Verweiltag erstattet (bisher: 75 Euro). (ad)