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20. Februar 2018
Was die Bundesregierung zu Zahlen in der PKV veröffentlicht – und was nicht

Was die Bundesregierung zu Zahlen in der PKV veröffentlicht – und was nicht

Die Zahl der PKV-Vollversicherungen ist in den Jahren 2010 bis 2016 von rund 8,9 Millionen auf 8,6 Millionen gesunken. Das hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin bekanntgegeben. Dargelegt hat sie auch die durchschnittliche Beitragssteigerung pro PKV-Unternehmen. Daten zum Überzins – und damit zu Kalkulationsgrundlagen – deklariert die Regierung als vertraulich.

Wieder musste sich die Bundesregierung mit Fragen zur PKV beschäftigen. Die Fraktion DIE LINKE stellte erneut eine Kleine Anfrage (19/423) zu Kennzahlen der privaten Krankenversicherer. Es ist die zweite Anfrage nach 2016, weil die Regierung damals einige Angaben unter Geheimschutz gestellt und nicht allgemein zugänglich veröffentlicht hatte. DIE LINKE beruft sich nun auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2017 und fordert die Daten erneut ein, damit sich die Öffentlichkeit in der Debatte über den Fortbestand oder die Abschaffung der privaten Krankenversicherung im Rahmen der Einführung einer Bürgerversicherung eine Meinung bilden könne. Die Bundesregierung hält jedoch dagegen: In ihrer Antwort (19/746) gibt sie zwar einige Zahlen bekannt, stellt aber Angaben, die Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen einzelner Unternehmen zulassen, nur in der sogenannten Geheimschutzstelle zur Verfügung. Das heißt, veröffentlicht werden diese Daten nicht, sie können aber von den Parlamentariern eingesehen werden. Betroffen sind beispielsweise die Höhen der Überzinsen. Die Begründung der Regierung lautet hier: „Die Höhe des Überzinses gehört zu den durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der PKV-Unternehmen.“

Anzahl der Verträge, Beitragshöhen und Beitragssteigerungen

Zunächst verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort aber darauf, dass die Zahl der privaten Krankheitskostenvollversicherungen von rund 8,9 Millionen im Jahr 2010 auf rund 8,6 Millionen im Jahr 2016 gesunken sei. Größtes Unternehmen ist die Debeka, die ihren Bestand an Vollkostenversicherungen von rund 2,1 Millionen im Jahr 2010 auf rund 2,3 Millionen im Jahr 2016 erhöhen konnte. Mit deutlichem Abstand folgen DKV, AXA und Allianz, wobei nur die AXA ihren Vertragsbestand vergrößern konnte.

Der durchschnittliche Beitrag je Versichertem in der PKV-Vollversicherung betrug nach Angaben der Regierung im Jahr 2010 223 Euro, im Jahr 2016 242 Euro. Die Beitragsspannen reichen hier von 94 Euro (Berufsfeuerwehr Hannover) bis 382 Euro (Münchener Verein).

Die Beitragssteigerungen listet die Regierung prozentuell pro Jahr auf. Nur auf den Sprung 2015 zu 2016 bezogen hat die kleine St. Martinus Kranken mit 8,2% den höchsten Wert. Davor blieb deren Beitrag aber über die Jahre stabil, während andere Versicherer in diesen Zeiträumen größere Anpassungen vornahmen.

Keine öffentliche Auskunft zu Überzinsen und aktuariellem Unternehmenszins

Die Frage nach der Höhe des Überzinses bei den einzelnen PKV-Unternehmen in den Jahren 2010 bis 2016 hat die Regierung nicht öffentlich beantwortet. Die Antworten werden nur in der Geheimschutzstelle zur Verfügung gestellt mit der Begründung, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen handele, die vor Kenntnisnahme durch Wettbewerber zu schützen seien. Der Überzins stellt die Kapitalgewinne der Unternehmen dar, die oberhalb des Rechnungszinses erwirtschaftet werden. Die Überzinsen werden für das Alter angespart, um Beitragserhöhungen abzufedern.

Als vertraulich – und damit nur in der Geheimschutzstelle verfügbar – stuft die Regierung auch ein, auf welchen Wert die einzelnen PKV-Unternehmen seit Einführung des Verfahrens des aktuariellen Unternehmenszins (AUZ) ihren individuellen Rechnungszins senken mussten. Auskunft gibt die Regierung allerdings insofern, dass die AUZ-Werte für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig bei allen PKV-Unternehmen unter 3,5% lagen. (bh)