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21. September 2018
Wenn die Diagnose Demenz jüngere Menschen trifft

Wenn die Diagnose Demenz jüngere Menschen trifft

An Demenz erkranken nicht nur ältere Menschen. Etwa 2% der Demenzkranken sind unter 65 und damit noch nicht im Rentenalter. Die Diagnose zieht dann oftmals gravierende finanzielle Probleme nach sich. Doch was bedeutet dies für die Absicherung und wie sieht die rechtliche Situation aus?

Heute ist Welt-Alzheimer-Tag. Bis zu 90% der Demenzen im höheren Lebensalter werden durch die Alzheimer-Krankheit und Durchblutungsstörungen des Gehirns verursacht. Doch auch jüngere Menschen können an Demenz erkranken, bei etwa 2% aller Demenzerkrankungen trifft die Diagnose Menschen unter 65 Jahren, so die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz. In der Altersgruppe zwischen 45 bis 65 Jahren ist etwa jeder 1.000ste betroffen und damit in Deutschland zwischen 20.000 und 24.000 Menschen. Im jüngeren Alter sind die selteneren Demenzursachen relativ häufig vertreten.

Den Arbeitgeber informieren?

Laura Gosemann vom Verband der Rechtsjournalisten e. V. in Berlin rät Berufstätigen, die die Diagnose Demenz erhalten, mit dieser Information erstmal zurückhaltend zu sein. Arbeitgeber würden häufig versuchen, erkrankte Beschäftigte in die Rente zu drängen, auch wenn die Krankheit den Arbeitsalltag noch nicht sehr beeinträchtigt. Menschen mit Demenz haben keine Verpflichtung, ihren Chef von sich aus zu informieren, dürfen aber bei Nachfrage auch nicht lügen.

Schwerbehinderung

Nach der Diagnose sollten Berufstätige unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen, so Gosemann, um besonderen Kündigungsschutz zu erhalten. Als schwerbehindert gilt man ab einem Behinderungsgrad von 50. Ein entsprechender Antrag auf Anerkennung als schwerbehindert muss spätestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt worden sein. Der Arbeitgeber ist innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung über die vorliegende Schwerbehinderung in Kenntnis zu setzen, damit der Sonderkündigungsschutz gilt. Bei Kündigung einer Person mit Schwerbehinderung braucht es die Zustimmung des Integrationsamts, sonst ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht möglich.

Renteneintritt hinauszögern

Betroffene sollten den Renteneintritt grundsätzlich so lange wie möglich hinauszögern und dabei etwa auch eine medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Muss dennoch vor dem festgesetzten Renteneintrittsalter die Erwerbstätigkeit beendet werden, erhalten die Erkrankten eine Erwerbsminderungsrente. Diese reicht aber meist kaum zum Leben, wie Gosemann anführt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den individuellen Versicherungsjahren in der Rentenversicherung und den gesammelten Entgeltpunkten ab. Meist beläuft sie sich aber auf deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Überdies bekommen viele Betroffene nur die halbe Rente in der Erwartung, sie suchen sich einen Teilzeitarbeitsplatz. Die volle Erwerbsminderungsrente kann nur beantragen, wer keine Teilzeitstelle findet.

In der Frührente hinzuverdienen

Maximal 6.300 Euro pro Jahr können Frührentner nach dem neuen Flexirentengesetz ohne Abzüge dazuverdienen, und zwar flexibel auf das Jahr verteilt. Wer mehr verdient, dem wird dies zu 40% auf die Rente angerechnet. Mit dem neuen Gesetz fallen auch die Abzüge deutlich geringer aus als zuvor. Wird die Regelaltersgrenze erreicht, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Kürzungen der Rente drohen.

Rente bei Schwerbehinderung

Schwerbehindertenrente wird nur unter bestimmten, vor allem an das Alter geknüpfte Voraussetzungen gewährt. So müssen Betroffene bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt und seit mindestens 35 Jahren versichert sein. Wenn Menschen mit Schwerbehinderung früher in Rente gehen, müssen sie Abschläge in Kauf nehmen.

Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Sind Betroffene aufgrund ihrer Demenzerkrankung berufsunfähig, zahlt zunächst die Krankenversicherung Krankengeld, allerdings nur maximal 78 Wochen und 70% des Bruttoeinkommens. Nach einer Reha kann die Krankenkasse zudem fordern, dass der Erkrankte in Rente geht. Hat der Betroffene eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bekommt er in der Regel eine vertraglich festgelegte Rente, wenn die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Laut Gosemann bedeutet dies, dass auch dann der Bezug von BU-Leistungen möglich ist, wenn Betroffene noch einen anderen Beruf ausüben könnten. Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spiele hierbei keine Rolle. Der Versicherungsfall tritt bei den meisten Policen ein, wenn die oder der Betroffene zu mindestens 50% berufsunfähig ist. (tk)