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Steuern & Recht
14. Dezember 2016
Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel (Teil II)

Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel (Teil II)

Versicherung, Rente, Pflege, Steuern: Das neue Jahr 2017 wartet mit einem ganzen Strauß an Gesetzesänderungen auf. Die Neuerungen betreffen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Flexi-Rente, Mindestlohn, Investmentfonds – von Änderungen bleibt die Versicherungswirtschaft nicht verschont. Ein Überblick.

Flexi-Rente

Ziel des Gesetzes ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Nach der neuen Regelung im Flexirentengesetz sollen Rentner ab 01.07.2017 vor Erreichen der regulären Altersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen können, ohne dass die Rente reduziert wird. Ein über den Betrag von 6.300 Euro hinausgehender Verdienst wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Außerdem erhalten ab 01.01.2017 Bezieher einer Rente nach Erreichen der regulären Altersgrenze die Möglichkeit, während der Beschäftigung eigene Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Rentenabschläge können durch eine Sonderzahlung von Beiträgen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Dies ist derzeit regelmäßig ab einem Alter von 55 Jahren möglich. Ab 01.07.2017 wird diese Grenze auf 50 Jahre gesenkt.

Entlastung für Steuerzahler

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Der Grundfreibetrag soll in zwei Schritten um 168 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018) angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll um 108 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld im Jahr 2017 und auch im Jahr 2018 jeweils um 2 Euro monatlich je Kind angehoben werden. Der Kinderzuschlag wird zum 01.01.2017 um monatlich 10 Euro auf 170 Euro je Kind erhöht.

Besteuerung von Investmentfonds

Die Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern soll vereinfacht und leichter handhabbar gemacht werden. Bekannte Steuergestaltungsmodelle werden ausgeschlossen und die Gefahr von neuen Gestaltungsmissbräuchen erheblich reduziert. EU-rechtliche Risiken, die sich heute aus den unterschiedlichen Besteuerungsregelungen für inländische und ausländische Investmentfonds ergeben, werden ausgeräumt.

Mindestlohn steigt um 34 Cent

Ab dem 01.01.2017 gilt in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von brutto 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 28.06.2016. Die Kommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum 01.01.2017 über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Sie wird dies nun alle zwei Jahre tun. Die Mindestlohnkommission prüft für ihren Beschluss, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Grundsicherung und Hartz IV

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab 01.01.2017 erhalten sie 291 Euro statt bisher 270 Euro. Dem Plus liegt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts von 2013 zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet. Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder landwirtschaftlichen Alterskasse können als Bedarfe berücksichtigt werden. Dies gilt nicht für Aufwendungen, die vom Einkommen abgesetzt werden können.

Text: Umar Choudhry

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