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19. Oktober 2018
Zinszusatzreserve: Verordnung vom Bundesfinanzminister unterzeichnet

Zinszusatzreserve: Verordnung vom Bundesfinanzminister unterzeichnet

Die Verordnung über die Neuregelung der Zinszusatzreserve für Lebensversicherer ist vom Bundesfinanzministerium abgesegnet worden. Dies hat Staatssekräter Jörg Kukies auf einer Konferenz des GDV bekannt gegeben.

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen müssen künftig weniger Rücklagen für Krisen bilden. Die sogenannte Zinszusatzreserve, die die Unternehmen seit 2011 zurücklegen müssen, um in der Niedrigzinsphase die höheren Garantien aus Verträgen früherer Jahre erfüllen zu können, wird künftig anders berechnet. Die entsprechende Verordnung hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz jetzt unterschrieben. Das hat Staatssekretär Jörg Kukies auf einer GDV-Konferenz in Berlin bekannt gegeben. Das Vorhaben muss jetzt noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Hintergrund: Niedrigzinsphase und sinkender Referenzzins belasten Versicherer

Auf Grund der andauernden Niedrigzinsphase wurde die Last der ZZR zuletzt immer höher, da der sogenannte Referenzzins seit 2011 stetig gesunken ist. Dieses war nach Angaben des GDV von anfangs 3,92% auf 2,21% im Jahr 2017 gesunken, was dazu führte, dass die Versicherer immer mehr zusätzliche Deckungsrückstellungen bilden mussten. Dadurch mussten einige Lebensversicherer wiederum Bewertungsreserven auflösen, was sich negativ auf die Kapitalanlage auswirkt und zusätzliche Transaktionskosten verursacht. Deshalb hatte schließlich das Bundesfinanzministerium (BMF) eine Verordnung zur Änderung der Berechnungsgrundlagen auf den Weg gebracht. (tos)

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