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13. Juli 2023
BaFin deckt Defizite in der Anlageberatung von Banken auf

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BaFin deckt Defizite in der Anlageberatung von Banken auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die zweite Runde ihres „Mystery Shoppings“ durchgeführt und dabei die Anlageberatung diverser Banken geprüft. Die Ergebnisse sind gemischt. Gerade bei den Pflichtinformationen gibt es eine auffällig hohe Fehlerquote.

Beim sogenannten „Mystery Shopping“ setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Testkäufer auf Wertpapierdienstleistungsinstitute an, um verdeckt die Anlageberatung zu prüfen. Das Projekt wurde 2021 zum ersten Mal durchgeführt (AssCompact berichtete) und soll untersuchen, ob die Institute ihren Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsunterlagen aushändigen, also etwa die Geeignetheitserklärung und die Ex-ante-Kosteninformation.

Nun wurde das Mystery Shopping zum zweiten Mal durchgeführt. Insgesamt 100 Testkäufe wurden bei 16 Instituten in ganz Deutschland durchgeführt, wie die BaFin in einer aktuellen Pressemitteilung meldet. Auf Nachfrage von AssCompact bestätigte die Aufsicht, dass es sich dabei ausschließlich um Banken handelte. Laut Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und zugleich Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin, ergebe die aktuelle Aktion ein „gemischtes Bild“.

Runde 2 mit größerer Reichweite

Aufgrund seiner geringen Reichweite sei der Pilot-Versuch 2021 laut BaFin nicht repräsentativ gewesen. Die aktuelle Untersuchung sei daher deutlich breiter angelegt worden. Die BaFin habe die Testkäufe außerdem an eine EU-weite Mystery-Shopping-Aktion zu Kosten und Gebühren gekoppelt, die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) koordiniert wurde. Die Testerinnen und Tester traten bei der Aktion, die im dritten Quartal 2022 gestartet wurde, als neue Kundinnen und Kunden auf. Bei der Aktion wurden zwei Altersgruppen verwendet: die der 35- bis 50-Jährigen und die der über 60-Jährigen.

Auffällig hohe Fehlerquote bei Pflichtinformationen

Laut BaFin müsse man einen differenzierten Blick auf die Ergebnisse werfen. In 40% der Anlageberatungen erhielten Testkäuferinnen und -käufer keine Geeignetheitserklärung und in 67% keine Ex-ante-Kosteninformation. Die Geeignetheitserklärung ist eine schriftliche Darstellung, warum das empfohlene Produkt zum Kunden passt. Die Ex-ante-Kosteninformation zeigt alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapier(neben)dienstleistungen und soll zu dem jeweiligen Finanzinstrument aufklären. Beide sind seit 2018 gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, die vom Beratungsinstitut ausgehändigt werden müssen.

BaFin deckt Defizite in der Anlageberatung von Banken auf

Zum Vergleich: Bei der Pilot-Aktion 2021 wurde bei 22% der Testkäufe keine Geeignetheitserklärung ausgehändigt und bei 19% keine Ex-ante-Kosteninformation. Die BaFin weist allerdings darauf hin, dass auch bei dieser Mystery-Shopping-Aktion bei keinem der Anlageberatungsgespräche eine Order erteilt wurde. Man könne also nicht völlig ausschließen, dass die fehlenden Pflichtinformationen noch ausgehändigt worden wären, wenn das Beratungsgespräch mit einem Orderabschluss beendet worden wäre.

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