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18. August 2023
Zurich sichert Balkonkraftwerke in Hausratversicherung ab

Zurich sichert Balkonkraftwerke in Hausratversicherung ab

Ab dem 22.08.2023 deckt die Privatschutz Hausratversicherung der Zurich Gruppe Deutschland auch Balkonkraftwerke mit ab. Die Versicherung bietet sich vor allem für Mieter und Wohnungsbesitzer an. Die Erweiterung gilt auch für bereits bestehende Privatschutz Hausratsversicherungsverträge.

Das von der Bundesregierung am 16.08.2023 auf den Weg gebrachte Solarpaket I soll u. a. die Inbetriebnahme sogenannter „Balkonkraftwerke“ erleichtern. Das Gesetzespaket für Photovoltaikanlagen soll idealerweise Anfang 2024 in Kraft treten. Ziele des Pakets sind z. B. weniger Bürokratie und eine mögliche höhere Leistung der Solaranlagen.

Balkonkraftwerke in Privatschutz Hausratversicherung abgesichert

Darauf reagiert die Zurich Gruppe Deutschland: Ab dem 22.08.2023 sichert sie Balkonkraftwerke im Rahmen ihrer Privatschutz Hausratversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser sowie Diebstahl und Elementargefahren ab. Der Versicherer will damit den Wandel hin zu alternativen Energien unterstützen.

Vor allem für Mieter und Wohnungsbesitzer

„Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zeigt die Relevanz des Themas: Nicht jeder kann sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen. Mit den Balkonkraftwerken haben vor allem Mieter und Wohnungsbesitzer grundsätzlich eine unkomplizierte Möglichkeit, Strom durch Sonnenlicht zu erzeugen. Dieser nachhaltigen Möglichkeit wollten wir Rechnung tragen“, so Dr. Claudia Max, Vorstand Sachversicherung der Zurich Gruppe Deutschland.

Balkonkraftwerk muss am Gebäude sein

Denn wer keine Möglichkeit hat, Solarzellen auf dem Dach zu installieren, kann Balkonkraftwerke nutzen. Die Mini-Solaranlagen haben eine Leistung von bis zu 600 Watt und können ohne großen Aufwand auf dem Balkon, der Terrasse oder an der Fassade montiert werden. Bis zu 280 Kilowattstunden Strom können mit so einem Kraftwerk im Jahr erzeugt werden. Das deckt rund 10 bis 15% des jährlichen Stromverbrauchs eines Zwei-Personen-Haushalts. Die Anlagen sind aber nicht vor Witterung geschützt und sollten daher gegen die gängigen Gefahren abgesichert werden, heißt es von Zurich. Das Balkonkraftwerk muss für diesen Schutz durch die Hausratversicherung am Gebäude befestigt sein. „Wir haben die Mini-Solaranlagen direkt in unsere Hausratversicherung integriert. Kunden benötigen keinen extra Vertrag, sondern können sich auf ihren Zurich PrivatSchutz bei der Hausratversicherung verlassen“, so Max. Ebenfalls gilt die Erweiterung für bereits bestehende Privatschutz Hausratsversicherungsverträge.

Das ist bei Balkonkraftwerken zu beachten

Pauschal verbieten darf der Vermieter die Anlagen übrigens nicht. Allerdings kann er bei baulichen Veränderungen Einspruch erheben. Bevor es richtig losgeht, ist aber noch einiges zu beachten:

  • Der Einbau durch einen Elektrofachmann wird empfohlen.
  • Vor der Nutzung muss das Balkonkraftwerk derzeit noch dem örtlichen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Außerdem ist aktuell auch ein Zweirichtungszähler verpflichtend einzubauen. (lg)

Bild: © Robert Poorten – stock.adobe.com