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16. Februar 2024
Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

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Vergütungstransparenz: Finanzanlagenvermittler ganz vorne

Wie klar kommunizieren Vermittler ihre Leistungen und ihre Vergütung? Das 16. AfW-Vermittlerbarometer stellt fest, dass 34f-Vermittler ihren Kunden gegenüber oft transparenter sind. Unter den 34d-Vermittlern lehnen 37% die Offenlegung der Vergütung ab. Potenzial besteht bei Servicevereinbarungen.

Von den im 16. AfW-Vermittlerbarometer befragten Vermittlern erklären rund zwei Drittel den Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert. Zudem sprechen viele bereits offen über ihre Vergütung. Diese Ergebnisse zur Transparenz bezeichnet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als „erfreulich“.

So steht es um die Transparenz gegenüber Kunden

Vergütungstransparenz: Finanzanlagevermittler liegen vorne

In den Umfrageergebnissen kristallisieren sich aber Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittlern (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittlern (nach §34d GewO) heraus: So sind ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) Tätige dem Kunden gegenüber hier teilweise transparenter als die, die wiederum ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) unterwegs sind.

Unter den 34f-Vermittlern stimmen nämlich 37% der oben genannten Aussage voll zu, bei den 34d-Vermittlern sind es 25%. Allerdings können 44% der 34d-Vermittler der Aussage zwar nicht voll, aber trotzdem zustimmen. Bei den 34f-Vermittlern sind es 29%. Damit relativiert sich das Bild etwas. Zudem gibt jeder zehnte Versicherungsvermittler an, keine Transparenz bezüglich seiner Leistung zu bieten. Im Kapitalanlagebereich ist es rund jeder Zwölfte. Auch interessant: Laut der Umfrage stimmte kein einziger Finanzanlagenvermittler der Transparenzaussage gar nicht zu.

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