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9. Oktober 2020
Darlehen: Zwölf Jahre Zahlungsverzug und kein Ende

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Darlehen: Zwölf Jahre Zahlungsverzug und kein Ende

Ein säumiger Kreditnehmer war seinen Gläubigern jahrelang erfolgreich aus dem Weg gegangen. Mittlerweile beruft er sich darauf, dass die Forderungen gegen ihn bereits verjährt seien. Das sehen die Gericht zwar anders, aber der BGH hegt aus anderen Gründen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen.

Natürlich kann es schon einmal vorkommen, dass man vergisst eine Rechnung zu begleichen. Üblicherweise flattert dann kurze Zeit später eine Erinnerung ins Haus, die im Anschluss peinlich berührt überwiesen wird. Selbst wenn es so weit kommt, dass eine Mahnung im Briefkasten landet, sind in der Regel nur ein paar Wochen oder Monate vergangen. Dass ein Darlehensnehmer dem Mahnbescheid jedoch so lange aus dem Weg geht, dass er schon wieder anfangen kann, sich auf die Verjährung der Ansprüche zu berufen, hat wohl eher Seltenheitswert. Dennoch musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit einem derartigen Fall auseinandersetzen.

Kredit in Höhe von 10.000 Euro

Ein Mann hatte 2004 bei einer Sparkasse ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro aufgenommen. Der Nominalzinssatz betrug knapp über 6%. Der Mann sollte das Darlehen mit monatlichen Raten in Höhe von 150 Euro zurückzahlen. Einige Jahre ging das auch gut.

Über 800 Euro Zahlungsrückstand

2008 geriet der Mann mit den vereinbarten Darlehensraten jedoch in Verzug. Im Juni 2008 meldete sich die Sparkasse bei ihm und bat ihn die Rückstände in Höhe von über 800 Euro auszugleichen. Sollte er dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, müsste die Sparkasse den Darlehensvertrag kündigen. Alternativ bot das Kreditinstitut ihm an, in einem Gespräch eine einverständliche Regelung zu finden. Die gesetzte Frist ließ der Mann jedoch verstreichen.

Gesamtforderung von 5.700 Euro offen

Im August 2008 kündigte die Sparkasse den Darlehensvertrag und stellte die ausstehende Gesamtforderung von 5.700 Euro zur sofortigen Rückzahlung fällig. Dafür gewährte sie dem Darlehensnehmer eine Frist bis Anfang September. Auch diese Frist verstrich jedoch.

Inkassodienstleister übernimmt

Die Sparkasse wollte sich mit dem Fall nicht weiter herumschlagen und trat die Forderungen an ein Inkassounternehmen ab. 2011 griff das Inkassounternehmen den Fall wieder auf und beantragte den Erlass eines Mahnbescheids. Der konnte jedoch jahrelang nicht zugestellt werden, da der Darlehensnehmer nicht zu ermitteln bzw. unbekannt verzogen war. Im August 2017 war es dann schließlich so weit. Der Mahnbescheid konnte zugestellt werden .

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