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Nach Preissteigerungen: Goldanleger füllen Bestände auf

Anfang 2023 erlebte Gold einen erheblichen Aufschwung. Im selben Zuge konnten damit gehörige Gewinne erzielt werden. Doch mittlerweile gehen auch die Bestandskäufe wieder in die Höhe. Und: Die deutschen Goldanleger sind nicht mehr so dominant wie zuvor.

Aurum – der Zufluchtsort für Anleger in volatilen Zeiten. Anfang 2023 erlebte Gold einen starken Aufschwung, die Preise gingen richtig in die Höhe. Beachtliche Gewinnmitnahmen waren die Folge. Mittlerweile jedoch haben sich die Anleger wohl an die hohen Preise gewöhnt, denn die Bestände werden wieder aufgestockt, so BullionVault, der weltweit größte Online-Anbieter für Edelmetallanlagen, zu ihrem Gold-Investor-Index. Dabei wurden im letzten Monat neue Rekordwerte von durchschnittlich 2.000 US-Dollar und 1.600 Euro pro Feinunze erreicht.

Deutschland weniger dominant beim GII

Der Gold-Investor-Index, kurz GII, ist ein Stimmungsbarometer für Edelmetalle, das aus den tatsächlichen Kauf- und Verkaufsentscheidungen des BullionVault-Marktplatzes ermittelt wird. Ein ideales Gleichgewicht zwischen Käufern und Verkäufern würde einen Wert von 50,0 ergeben. Im vergangenen Monat stieg der GII Deutschland um 0,9 Punkte auf 54,1.

 

Nach Preissteigerungen: Goldanleger füllen Bestände auf

 

Während der Wert immer noch höher als der GII ohne Deutschland (53,8) war, konnte der Rest der Welt den Index um ganze 2,0 Punkte steigern. Dadurch wurde der Abstand auf nur noch 0,3 Punkte verringert. Das sei BullionVault zufolge der geringste Abstand seit Dezember 2014. Die Dominanz der Deutschen unter den westlichen Geldinvestoren hat sich also verringert, obwohl deutsche Sparer als Goldanleger bekannt seien. Insbesondere in den letzten sechs Monaten sei der Unterschied zwischen Deutschland und anderen Ländern „dramatisch geschrumpft“, so Adrian Ash, Director of Research bei BullionVault. Fast ein Jahrzehnt lang hätten die deutschen Haushalte die Goldinvestitionen des westlichen Einzelhandels dominiert. Weltweit stünden sie damit auf Platz 4 der größten Goldverbraucher, einschließlich Schmuck – nach China, Indien und den USA.

Edelmetalle als sicherer Hafen

In Ländern, in denen politische und finanzielle Krisen herrschen, erlebe die Edelmetallindustrie das steilste Wachstum, meldet BullionVault. Besonders in den USA wachse das Interesse an Edelmetallinvestitionen, da das Schuldenmoratorium die Angst vor dem Bankensektor verstärke. Dies erinnere an die Reaktion deutscher und anderer Anleger in der Eurozone auf den Einmarsch Russlands in der Ukraine im Frühjahr 2022 und an die Reaktion britischer Anleger auf den „desaströsen Mini-Haushalt“ der britischen Regierung im September.

Im April ging die Zahl der weltweiten Erstanleger in Edelmetalle gegenüber dem Jahreshöchststand vom März 2023 zurück. In den USA stieg die monatliche Zahl jedoch wieder an. Sie erreichte den höchsten Stand seit April 2021 und hat sich gegenüber dem vorherigen Zwölfmonatsdurchschnitt mehr als verdoppelt. Diesem Anstieg von 109,3% steht ein Rückgang von 29,0% für Deutschland im Vergleich zum vorherigen Zwölfmonatsdurchschnitt gegenüber und einem Rückgang von 3,3% für den Rest der Eurozone. (mki)

Bild: © ninell – stock.adobe.com

 

Ifa kritisiert EU-Kleinanlegerstudie zu Provisionsverbot

Im Mai 2022 veröffentlichte Kantar die „Kleinanleger-Studie“, in der unter anderem festgehalten wurde, dass Anlageprodukte mit Provision deutlich mehr kosten als ohne. Nach einem eingeräumten Berechnungsfehler im Februar 2023 wird der Studie nun eine weitere Abfuhr erteilt.

Die Debatte um ein Provisionsverbot in der Finanzanlagenberatung reißt nicht ab – eher im Gegenteil. Durch die Blume wird die Diskussion immer hitziger. Vor etwa einem Jahr wurde im Auftrag der EU-Kommission die EU-Kleinanlegerstudie von Kantar veröffentlicht, in der es hieß, dass durch Provisionsberatung vertriebene Finanzprodukte mit 35% höheren Kosten versehen sind als Produkte ohne Provisionsberatung. Im Februar 2023 mussten die Studienautoren allerdings einen Berechnungsfehler einräumen: In Wirklichkeit sollten es nur 24 bis 26% sein, wie es in der korrigierten Fassung der Studie „Disclosure, inducements and suitability rules for retail investors“ heißt.

Dann gab es Anfang April 2023 eine Studie von der Uni Regensburg, die darlegen soll, dass Provisionsverbote eine durchaus nennenswerte Auswirkung auf die Anlagerenditen hätten, nämlich 1,7% p. a. (AssCompact berichtete: Würde ein Provisionsverbot eine höhere Rendite einbringen?). Und nun bringt eine weitere Untersuchung vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften der Universität Ulm Feuer in die Debatte. Jene Untersuchung von Prof. Dr. Jochen Ruß, Prof. Dr. Alexander Kling und Dr. Andreas Seyboth, erstellt im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater (BDV), stellt nicht nur die Brauchbarkeit der Kantar-Studie im Allgemeinen infrage, sondern will zusätzlich belegen, dass eine Koexistenz von Provision- und Honorarberatung in jedem Fall notwendig sei.

Kantar-Studie sollte die Diskussion nicht derart beeinflussen

Mairead McGuinness, die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion in der EU-Kommission hatte die Kantar-Studie ursprünglich in Auftrag gegeben, um den politischen Entscheidern eine Basis zu geben, auf der die Debatte um ein mögliches Provisionsverbot geführt werden kann. Doch genau darin liegt das Dilemma, wie auch das ifa in einer Mitteilung zu seiner neuen Studie schildert. Die Argumente und Ergebnisse der Kantar-Studie wurden wegweisend für die politische Diskussion über Provision – dabei allerdings Ruß, Kling und Seyboth zufolge oft fehlinterpretiert.

Es gebe keinen quantitativen Beitrag zur Frage, ob für Verbraucher, die bei finanziellen Entscheidungen Beratung wünschen, eine nicht mit Provisionen finanzierte Form der Beratung besser geeignet wäre. Die Kantar-Studie zeige lediglich, dass ausgewählte Fonds, in welche Vergütungen für den Vertrieb eingepreist sind, teurer seien als ausgewählte Fonds, bei denen das nicht der Fall ist. Eine den ifa-Studienautoren zufolge „banale Aussage“, die aber fälschlicherweise als Nachteil provisionsbasierter Beratung verstanden und außerdem auf Versicherungs- und Altersvorsorgeprodukte gleich mit übertragen wurde. Über diese gebe es weder irgendeine Aussage noch seien dazu Analysen durchgeführt worden.

Weiterhin würden Argumente jenseits einer reinen Kostenbetrachtung gänzlich ausgeblendet. Beispielsweise könne in Ländern mit Provisionsverbot beobachtet werden, dass diejenigen Verbraucher, die Beratung am dringendsten benötigen, nicht bereit bzw. in der Lage seien, alternative Beratungsvergütungen wie Honorare zu bezahlen.

Quantitative Argumente für eine Koexistenz von Provision und Honorar

Prof. Ruß und sein Team haben also im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater e. V. eine Studie angefertigt, um zu untersuchen, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kostengünstiger ist. Hierzu wurden quantitative Analysen anhand verschiedener Vergütungsmodelle durchgeführt und jeweils die Beitragshöhe ermittelt, unterhalb der eine provisionsbasierte Beratung günstiger ist als eine Honorarberatung.

Hier habe sich deutlich ergeben, dass für Verbraucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger seien als Honorarmodelle. Bei monatlichen Sparraten von unter 100 Euro schneide ein Verbraucher stets günstiger ab. Bei in der Altersvorsorge typischen Vertragslaufzeiten von 20 bzw. 30 Jahren sei das Provisionsmodell sogar bis zu einem monatlichen Beitrag von 186 bzw. 129 Euro günstiger.

Es sei also erstrebenswert, dass Provisionsberatung und Honorarberatung miteinander existieren, finden die Studienautoren – selbst wenn man ausschließlich mit Kosten der Beratung argumentiere und alle anderen Argumente außer Acht lässt. Die Behauptung, dass ein Modell stets dem anderen Modell überlegen sei, sei „schlicht unsinnig“.

Die Studie Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie auf der Website des ifa Ulm frei zum Download verfügbar.

Zeidler und Schwintowski appellieren zum Schulterschluss

Auch die beiden Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski und Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler wandten sich in einem offenen Brief an die Branche. Für sie sei ein vollständiger Systemwechsel von der freien Wahl zwischen Honorar und Provision hin zum Zwang zur Honorarberatung eine Entmündigung der Verbraucher. Nicht nur würde solch ein Wechsel viele Kollateralschäden bringen, sondern er wäre auch überflüssig. Denn die in den letzten Jahren entstandenen DIN-Normen für eine unternehmensübergreifende, objektive und neutrale Finanzanalyse von Privathaushalten und zur Risikoprofilierung von Privatanlegern seien bestens geeignet, Fehlanreize und Interessenkonflikte weitestgehend aus der Finanzberatung zu eliminieren.

So stelle zum Beispiel die DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte" die kundenindividuell als relevant ermittelten Finanzthemen in eine feste, wissenschaftlich fundierte und nicht von Vertrieben oder Beratern manipulierbare Rangfolge. Aktuell sei diese Norm auf dem Weg von einer deutschen zur europäischen Norm. Ein Provisionsverbot wäre dann in absehbarer Zeit auch für die anderen europäischen Staaten obsolet, so Zeidler und Schwintewski. Sie appellieren daher, den Schulterschluss aller beratend Tätigen zu suchen und auf Mitgliedsunternehmen und Mitarbeitende einzuwirken, dass sie sich durch die aktive Umsetzung der vorhandenen DIN-Normen für Verlässlichkeit und konsequente Kundenorientierung und damit gegen Fehlanreize in der Finanzberatung positionieren und so ein starkes Signal gegen die Sinnhaftigkeit eines Provisionsverbots setzen können. (mki)

Bild: © wichayada – stock.adobe.com

 

Fondspolicen: Das sind die besten gemanagten Fonds

Die Rating-Agentur Assekurata hat 92 Fonds bei fondsgebundenen Rentenversicherungen im Jahr 2022 auf ihre Performance untersucht und die besten herausgefiltert. Eine Versicherungsgesellschaft konnte sich zugleich die Plätze 1 und 2 sichern.

Fondsgebundene Rentenversicherungen stellen bei vielen Versicherungen ein häufig vertriebenes Modell dar, mit dem Kunden ihre private Rente aufbessern wollen. Mit inbegriffen ist dabei auch, einen Schritt in Richtung Kapitalmarkt zu gehen, denn ein Teil des monatlichen Sparbetrags wird dabei in aktiv gemanagte Investmentfonds und ETFs investiert. Manche dieser Fonds performen so wie gewünscht – andere nicht.

Die Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH hat nun im Auftrag des Handelsblatts zum vierten Mal eine Studie durchgeführt, um die Fonds zu ermitteln, die am besten gemanagt wurden und somit als zuverlässige Produkte im Rahmen der Fondspolicen zu bewerten waren. Und auch wenn viele Kunden den Versicherern die konkrete Wahl der Fonds überlassen und damit in der Vergangenheit gute Ergebnisse für sich generieren konnten, habe man sich 2022 dem „Negativtrend an den Finanzmärkten nicht entziehen“ können, so Romina Köpke, Analystin und Leiterin der Studie bei Assekurata.

92 Fonds, 19 Versicherungsgesellschaften

Assekurata hat die Untersuchung für das Handelsblatt nun das vierte Mal durchgeführt. Die Versicherungsgesellschaften waren beauftragt, einen ausführlichen Fragebogen zu ihren Fondspolicen auszufüllen und der Rating-Agentur zurückzuschicken. Die Bewertung erfolgte schließlich über ein Jahr, drei Jahre und fünf Jahre in je vier Kategorien: Rendite, Risiko, Reaktionsvermögen sowie Risikoentlohnung. Teilgenommen an der Untersuchung haben schließlich 19 Versicherungsgesellschaften, 92 Fonds konnten so bewertet werden. Keine Reaktion im Vergleich zum Vorjahr kam von Allianz und Canada Life. Neu hinzu kam die Württembergische.

Fonds haben sich deutlich verschlechtert

Im Vergleich zum Vorjahr schnitten die gemanagten Fonds durchschnittlich deutlich schlechter ab. In der letzten Auswertung erzielten sie noch durchschnittlich 69 Punkte, nun nur noch 56. Die Note „sehr gut“ wurde nur sechsmal vergeben, im Vorjahr 17-mal. Ein „Gut“ erhielten allerdings fünf Fonds, in der letzten Untersuchung waren es nur zwei. Acht Gesellschaften müssen sich mit einem „Befriedigend“ begnügen, im Vorjahr war es nur eine. Vor allem die jungen Fondsprodukte seien durch die schwierigen Marktbedingungen in Mitleidenschaft gezogen worden, sagt Röpke. Abgesehen von einem Fonds wurden alle Produkte, die erst ein oder zwei Jahre auf dem Markt waren, mit „befriedigend“ oder schlechter bewertet.

Das sind die besten gemanagten Fonds

Klarer Sieger des Rankings ist der Pangaea Life Blue Living, ein 2021 aufgelegter, nachhaltiger Immobilienfonds. Er erreichte 2022 eine Rendite von 7,98% bei 93 Punkten, und ist der eine „neue“ Fonds, der besser als „befriedigend“ abschnitt. Auf Platz 2 folgt ein weiterer nachhaltiger Fonds von Pangaea Life, der Tochter der Bayerischen, nämlich der Pangaea Life Blue Energy, der mit nahezu 500 Mio. Euro Kundengeldern in Windparks, Solaranlagen, Wasserkraftwerke und Batteriespeicher in Europa investiert ist. Im letzten Jahr erzielte er eine Rendite von 16,72%, auf drei Jahre gerechnet 9,52% p. a. Bereits zum vierten Mal nimmt der Blue Energy an der Untersuchung teil und landete bisher immer auf Platz 1.

Die beiden Fonds sind auch die Hauptverantwortlichen dafür, dass nachhaltige Fonds nicht noch schlechter abschnitten als ohnehin schon. Zwar nehme die Bedeutung des Themas an der Börse zu – 44 der 92 Fonds sind inzwischen als nachhaltig gekennzeichnet, 2020 waren es nur sechs – doch die Durchschnittsperformance dieser Fonds lag 2022 mit 52 vier Punkte unter dem Gesamtdurchschnitt. Grund dafür sei die „hervorragende“ Performance der Energie- und Rohstoffaktien.

Der dritte und letzte Fonds, der die Note „sehr gut“ erhielt, ist der „Strategie chancenreich“ von HanseMerkur. Die Rendite lag letztes Jahr bei –6,59%, über die letzten drei Jahre 5,75% und über die letzten fünf Jahre bei 5,59%.

Diese Versicherer wurden am besten bewertet

Aufgrund der Top-Wertungen für den Blue Energy und den Blue Living ist BL die Bayerische auch der Top-Versicherer der Untersuchung. Mit 91 Punkten liegen die Münchener mit Abstand auf Platz 1. Rang 2 mit 75 Punkten sichert sich mit nur einem einzigen ETF-Fonds, dem „Global ETF Portfolio“ die Deutsche Ärzteversicherung (DÄV). Der ETF habe aufgrund einiger strategischer Entscheidungen den MSCI World übertreffen können, sagt Christian Hein, Fondsmanager des Portfolios bei der APO Asset Management.

Ebenfalls mit „sehr gut“ bewertet wurden die HUK-COBURG (66 Punkte), HanseMerkur (61 Punkte), Zurich Deutscher Herold (61 Punkte) und die Barmenia (60 Punkte).

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Neuer AllianceBernstein-Fonds setzt auf ESG Improvers

Der US-amerikanische Vermögensverwalter AllianceBernstein bringt einen neuen Nachhaltigkeitsfonds auf den Markt. Dieser soll sich auf „unterschätzte Zulieferer“ und „unterbewertete ESG-Performer“ konzentrieren.

Das Fondsangebot des Asset-Managers Alliance Bernstein L.P. wird um einen Nachhaltigkeitsfonds namens „AB Global ESG Improvers Portfolio“ erweitert. Der neue Fonds verfolgt eine Engagement-Strategie, um die Transition zu mehr Nachhaltigkeit bei seinen Unternehmen zu fördern, heißt es vom Unternehmen.

So agiert das AB Global ESG Improvers Portfolio

Das Portfolio nutzt einen „disziplinierten Bottom-up-Anlageprozess“ auf der Basis des unternehmenseigenen Aktienresearchs. Die Fondsstrategie zielt auf Aktien, die aufgrund hoher Cashflow-basierter Erträge attraktiv sind und entweder vom Markt noch nicht als Treiber eines positiven Wandels erkannt werden oder die bereits gut im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) aufgestellt, aber noch unterbewertet sind. Vor der Fondsauflage wurde die Strategie bereits über zwei Jahre in einem separaten Mandat getestet.

Diese Unternehmen werden ausgewählt

Der Fonds investiert in zwei Arten von Unternehmen, die bei herkömmlichen ESG-Ansätzen noch wenig Beachtung finden, meldet Alliance Bernstein. Die eine Gruppe sind sogenannte „unterschätzte Zulieferer“, die wichtige Komponenten für einen nachhaltigen Wandel herstellen. Die zweite Gruppe sind die „unterbewerteten ESG-Performer“, also Firmen, deren ESG-Profil vom Markt noch nicht (im vollen Umfang) erkannt wird. Für eine Aufnahme in das Portfolio müssen Unternehmen eines dieser Profile und zudem eine attraktive Bewertung aufweisen. Der Anlageprozess setzt dabei nicht auf historische Benchmarks, sondern identifiziert zukunftsgerichtete ESG-Alpha-Chancen bei der Einzeltitelauswahl. Als Alpha-Chance wird die Fähigkeit einer Anlagestrategie, den Markt zu schlagen, bezeichnet.

Das Portfolio soll 30 bis 40 Aktien enthalten, von denen das Fondsmanagement überzeugt ist und die das höchste Potenzial zur Verbesserung ihrer ESG-Faktoren aufweisen. Der Fonds wurde als Artikel-8-Fonds klassifiziert.

ESG-Fortschritt unter der Lupe

Alle Zielinvestments würden laut AllianceBernstein kontinuierlich vom Portfoliomanager und den Analysten überprüft, um ihr Ertragspotenzial und die Fortschritte bei ESG-Transition zu bewerten. Aktien würden zu Verkaufskandidaten, wenn sich die Ergebnisse der Fundamentalanalyse und/oder die ESG-Bewertung ändern. Das könne bedeuten, dass sich die ESG-Eigenschaften des Unternehmens verbessern und sich vollständig im ESG-Rating und im Aktienkurs widerspiegeln, oder dass sich das ESG-Verhalten des Unternehmens verschlechtert hat.

Jeremy Taylor, Portfoliomanager des Fonds, gibt einen Einblick, in welchen Branchen er Potenzial sieht: „Gerade in den Segmenten Rohstoffe, Versorger und Industrie sehen wir zahlreiche Unternehmen, die hinsichtlich ihrer ESG-Indikatoren schon deutlich besser aufgestellt sind, als das vom Markt bisher erkannt wird. Gerade in diesen Branchen sind Fortschritte jedoch entscheidend für die Bewältigung großer ESG-Herausforderungen wie der Dekarbonisierung.“ Außerdem sei der Ansatz des AB Global ESG Improvers Portfolio Value-orientiert und nicht Growth-orientiert. Der Ansatz sei also eher komplementär zu den üblichen Strategien im Nachhaltigkeitssegment, so Taylor. (mki)

Bild: © Tanaral – stock.adobe.com

 

Diese Börsenprodukte haben im März am besten performt

Das Analysehaus Morningstar veröffentlicht monatlich die Rangliste der Börsenprodukte mit der besten und schlechtesten Performance. Insbesondere Krypto feierte im Lenzmonat eine größere Rückkehr – das andere Ende der Tabelle war von den großen Bankenereignissen geprägt.

<p>Der März 2023 war ein turbulenter Monat in der Finanzwelt. Dementsprechend spannend stellt sich auch der Blick auf die Gewinner und Verlierer an der Börse, die das Analysehaus Morningstar monatlich beschert. Die zwölf besten und schlechtesten an der Börse gehandelten Produkte (ETPs) werden in dem Report gelistet.</p><p>Laut Morningstar-Daten lagen zwischen den besten und den schlechtesten ETPs im März rund 48 Prozentpunkte. Die Renditen lagen ihrerseits zwischen 20,6% und –27,4%.</p><h5>Die Rückkehr des Krypto</h5><p>Die besten Ergebnisse lieferte der „Bitcoin Tracker One XBT Provider“ mit einem Total Return von 20,58% im März. Denn kurz nach dem <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/bafin-zahlungsverbot-f%C3%BCr-sil…; target="_blank" >Zusammenbruch der Silicon Valley Bank</a> stieg der Bitcoin-Kurs auf über 25.000 US-Dollar – ein Wert, den die Digitalwährung seit Juni 2022 nicht mehr hatte. Der Anstieg war hier aber nicht zu Ende, denn Ende März lag Bitcoin bei fast 30.000 US-Dollar und stieg damit 2023 um 70%.</p><p>Mehrere Kryptowährungen konnten von der Bankenkrise im März profitieren. Laut Eliézer Ndinga, Director of Research bei 21Shares, auf den sich Morningstar bezieht, sei das Narrativ, dass Bitcoin eine Alternative zu den bestehenden Finanzsystemen sei, aufgrund der steigenden Zinssätze und des Rückgangs der Anleihenkurse wieder aufgekommen.</p><h5>Die ETFs mit den größten Gewinnen</h5><p>Auch im März klar durchsetzen konnten sich ETFs mit einem Fokus auf Gold und Bergbau. Zu den Top 12 gehörten insgesamt acht solcher ETFs, so z. B. der UBS ETF Solactive Global Pure Gold Miners UCITS mit einem Totral Return von 20,11% und der VanEck Gold Miners ETF mit 16,11%.</p><p>Der Londoner Spot-Goldpreis durchbrach am 20. März die Marke von 2.000 US-Dollar pro Unze – der höchste Preis der letzten zwölf Monate, so Morningstar. Abgesehen von den Ereignissen im Bankensektor hänge diese Rallye wohl auch mit der Unsicherheit über die Zinserhöhungspläne der US-Notenbank zusammen. In diesem Zusammenhang würden Edelmetallminenaktien dazu neigen, der Entwicklung der Edelmetallspotpreise zu folgen und deren Bewegungen in der Regel zu verstärken.</p><h5>Die ETFs mit den größten Verlusten im März</h5><p>Die Liste der ETFs mit den schlechtesten Performances ist gefüllt mit denjenigen, die im Thema Banken angesiedelt sind. Die Liste führt der iShares S&P U.S. Banks ETF an, der dem US-amerikanischen Bankensektor ausgesetzt ist. Der Total Return lag hier bei –27,44%. Erst mit –24,1% folgt auf Platz 2 der WisdomTree Natural Gas ETC. Denn auch die Erdgas-ETCs litten, meldet Morningstar. Die geringere Nachfrage trug dazu bei, dass die Gaspreise in Europa von einem Allzeithoch von 340 Euro im vergangenen August auf 42 Euro Ende März sanken. Auch hätte der Erfolg der EU bei der Senkung des Gasverbrauchs den kurzfristigen Bedarf an US-Flüssigerdgas zur Schließung von Versorgungslücken verringert.</p><p>Und schließlich stark betroffen waren die AT1-Anleihen, die im Zuge der <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/ubs-%C3%BCbernimmt-credit-suisse-…; target="_blank" >Rettung der Credit Suisse durch die UBS</a> auf Null abgeschrieben werden müssen. Entsprechend performten auch die in dieser Anlageklasse engagierten Anleihenfonds und ETFs. Zu den Schlusslichtern gehören der Invesco AT1 Capital Bond ETF (AT1) und der WisdomTree AT1 CoCo Bond UCITS ETF – USD Acc (COCB), die 16,7% bzw. 15,2% verloren.</p><p>Mehr Informationen zu den Börsengewinnern und -verlierern im März 2023 gibt es bei <a href="https://www.morningstar.de/de/news/233908/etfs-gewinner-und-verlierer-i…; target="_blank" >Morningstar</a>. (mki)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Nattawat – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/32834387-50F2-494A-BDC0-596B64DB92B8"></div>

 

Würde ein Provisionsverbot eine höhere Rendite einbringen?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist bekannter Gegner von Provisionen in der Finanzberatung – und nimmt dabei auch kein Blatt vor den Mund. Eine neue Studie will außerdem beweisen, dass ein Verbot zu „signifikanten Vermögenssteigerungen“ führen würde.

Die Debatte um ein Provisionsverbot in der Finanzberatung ist noch lange nicht abgeschlossen. Die provisionsbasierte Beratung ist schon lange das etablierte Geschäftsmodell in der Branche – doch nicht jeder sieht darin eine für alle Parteien zufriedenstellendes System. So erwägt die EU-Kommission, ein EU-weites Verbot für Provisionen in der Finanzberatung auszusprechen.

Stimmen für und gegen ein Provisionsverbot gibt es nur allzu viele. Auch die Bundesregierung ist sich uneins (AssCompact berichtete: EU-Provisionsverbot: Bundesregierung gibt sich uneinig). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet in mehreren Mitteilungen deutliche Worte gegen die provisionsbasierte Beratung. Und auch eine Studie von der Universität Regensburg will nun mit Zahlen und Fakten aufzeigen, dass Provisionen keineswegs im Sinne der Anleger seien.

„Finanzieller Schaden“ durch Provisionen

Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hält ein Provisionsverbot für „dringend erforderlich“, um Fehlanreize zu beseitigen. In der Verbraucherberatung erlebe man täglich, zu welchem finanziellen Schaden eine derartige Beratung führe. Provisionen im Finanzvertrieb seien die Ursache für ein strukturelles Problem, nämlich dass Finanzberater nicht im Interesse der Ratsuchenden handeln würden, wenn sie für den Vertriebserfolg über Provisionen von Dritten vergütet würden.

Ein Verkaufsgespräch auf Provisionsbasis sei kein Beratungsgespräch, das sich nur am Bedarf der Verbraucher ausrichtet. Es würden gezielt ausschließlich Produkte verkauft, für die eine Provision gezahlt wird und die dadurch „hohe Kosten“ für die Verbraucher verursachen, so die Mitteilung der Verbraucherzentrale. Außerdem würden bestehende Anlagen häufiger umgeschichtet, um neue Anlagen gegen Provision verkaufen zu können. Über derartig entstehende hohe Kosten des Provisionsvertriebs werde die durch eine gute Anlage erreichbare Rendite geschmälert, was insbesondere bei der Altersvorsorge direkt zu Lasten der Rente gehe, so Nauhauser.

„Um viele Tausend Euro wohlhabender“

„Praktisch jede Verbraucherin und jeder Verbraucher, deren Anlageprodukte wir uns angesehen haben, wären um viele Tausend Euro wohlhabender, hätten sie eine Beratung erhalten, die sich an ihrem Bedarf und ihren Interessen ausgerichtet hätte“, sagt der Abteilungsleiter. Doch diese werde bei einem Provisionsmodell nicht umgesetzt. Dagegen sei der „Verkauf vorbei am Verbraucherbedarf“ die Regel. Insbesondere die entsprechenden Angestellten bei einer Bank kommen bei der Verbraucherzentrale nicht gut weg – sie nennt sie lediglich „sogenannte“ Berater.

Daher appelliere die Verbraucherzentrale an die politischen Verantwortlichen, „zum Wohle aller“ Sparer ein Provisionsverbot schnellstmöglich durchzusetzen. Wo Beratung draufstehe, dürfe keine Provision drin sein. Beratung und Verkauf müssten gesetzlich voneinander abgegrenzt werden.

Studie: Höhere Rendite in Ländern mit Provisionsverbot

Ein Team rund um Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung und Direktor am Center for Finance der Universität Regensburg, hat sich nun des Themas angenommen und eine Studie mit dem Titel „Die Auswirkungen von Provisionsverboten auf das Vermögen der Haushalte: Erkenntnisse aus OECD-Ländern“ veröffentlicht. Die Ergebnisse seien laut Mitteilung der Uni Regensburg eindeutig: Das Vermögen der Haushalte in Ländern mit Provisionsverbot sei signifikant stärker gewachsen als in Ländern ohne Provisionsverbot. Der um länderspezifische Effekte bereinigte Renditeunterschied liege laut dem Forscherteam bei 1,7% p. a.

Fast doppelt so hohes Vermögen

Um den durch Provisionsberatung entstehenden Interessenkonflikt zu beseitigen, hätten Dänemark, Finnland, Großbritannien, Norwegen sowie Australien und Neuseeland zu verschiedenen Zeitpunkten in der jüngeren Vergangenheit Provisionsverbote eingeführt, wodurch sich alternative Bezahlungsweisen durchgesetzt hätten. Die Branchenverbände in Deutschland würden ihrerseits vor einer „Servicewüste“ für den Verbraucher warnen sowie vor dem Verlust von Arbeitsplätzen. Die Datenlage jedoch würde derartige Befürchtungen widerlegen.

Konkret habe die Studie die Effekte der Einführung eines Provisionsverbots auf die Vermögensbildung von privaten Haushalten untersucht, mithilfe von OECD-Daten für den Zeitraum von 1997 bis 2021. Laut Prof. Sebastian habe man in der Studie „klare, eindeutige und messbare Ergebnisse feststellen“ können, die zeigen würden, dass die Einführung des Provisionsverbots in allen Ländern das Vermögen der privaten Haushalte deutlich gesteigert hätte. Über die 1,7% p. a. mehr Rendite könnten nach einer Modellrechnung je nach Anlagezeitraum Sparer in Ländern mit Provisionsverbot mit fast doppelt so hohem Vermögen rechnen wie Sparer in Ländern mit Provisionsberatung.

Studie in der Kritik

Doch die Ergebnisse der Studie werden nicht von allen ohne Weiteres akzeptiert. Tobias Huber, Executive Assistant bei Allianz und ehemaliger Forscher auf dem Gebiet, betonte in dem sozialen Netzwerk LinkedIn, dass die in der Studie verwendete Methodik die genannten Ergebnisse „in keiner Weise“ rechtfertige. Man solle mit makroökonomischen Daten wie Daten auf der Länderebene (Finnland, Großbritannien, Deutschland etc.) nicht mikroökonomische Fragestellungen auf der Haushaltsebene untersuchen. Eher brauche man Daten pro Individuum für jedes Jahr des Beobachtungszeitraums in einem einzigen Land. Denn dann könne man die jährliche Rendite vor und nach dem Eintritt des Provisionsverbots vergleichen. (mki)

Bild: © penguiiin – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Provisionsverbot: Ist die Regulierung überhaupt notwendig?

 

Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ will die Bundesregierung Deutschland als Finanzstandort stärken und attraktiver machen. Dazu hat Berlin am Mittwoch, 12.04.2023, einen Referentenentwurf veröffentlicht. Auf diesen haben nun schon mehrere Verbände reagiert – die Resonanz ist nicht überall positiv.

Zukunftssichernde Investitionen ermöglichen, Deutschland als Finanzstandort stärken und den Kapitalmarkt fördern – all das möchte die Bundesregierung mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“, kurz „ZuFinG“, erreichen. Am Mittwoch, 12.04.2023, veröffentlichten dazu das Finanzministerium und das Justizministerium einen über 140 Seiten umfassenden Referentenentwurf.

Der Fondsverband BVI, das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und der Deutsche Derivateverband (DDV) sind weitgehend erfreut über die Vorschläge aus Berlin. Aber es gibt auch kritische Stimmen, in erster Linie vom Verband der privaten Bausparkassen.

Das steckt hinter dem ZuFinG

Auf der Website des Finanzministeriums sind die Ziele des ZuFinG klar definiert: den privaten Vermögensaufbau unterstützen, mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Auch soll der Kapitalmarkt moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und starke Impulse für die Aktienkultur in der Bundesrepublik zu setzen. Ein großer Fokus des ZuFinG liegt dabei auf der Unterstützung von Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Eckpunkte des ZuFinG

Konkret sieht das ZuFinG diverse Verbesserungen vor, die auch in dem Referentenentwurf des Finanz- und Justizministeriums genannt werden. Unter anderem soll das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro gesenkt und weitere regulatorische Vereinfachungen beim Kapitalmarktzugang geprüft werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Digitalisierung des Kapitalmarkts, indem z. B. die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren geschaffen wird.

Die Aufsicht und das Aufsichtsrecht sollen stärker digitalisiert und internationalisiert werden. Weiterhin sind die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sowie Anreize zum Vermögensaufbau insbesondere mittels Anlage in Aktien durch Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage geplant.

Verbände finden Gefallen am Referentenentwurf

Weitläufig sorgt der Referentenentwurf der Bundesregierung für positive Stimmung bei den Kapitalmarktverbänden. Das DAI beispielsweise begrüßt insbesondere die Modernisierung des Aktienrechts und die steuerlichen Verbesserungen bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und den vermögenswirksamen Leistungen.

„Der Gesetzgeber stärkt mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz nun endlich die Kapitalmärkte in Deutschland“, sagt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin beim DAI. So bekomme man bessere Bedingungen für die Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft – was auch im Ergebnis die Arbeitsplätze von morgen sichere. Besonderen Gefallen findet das DAI auch an der geplanten Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich. Das bedeute einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland – die aber nicht durch restriktive Anforderungen konterkariert werden dürfe wie etwa dem geplanten Verbot der Entgeltumwandlung.

DDV sieht „gute Impulse für den Kapitalmarkt“

Auch der Deutsche Derivate Verband (DDV) sieht in dem Referentenentwurf eine positive Entwicklung. Darin seien „ganz konkrete Verbesserungen und Vorhaben, die es Anlegerinnen und Anlegern erleichtern, Vermögen mit Wertpapieren aufzubauen“ enthalten. Das Gesetz biete die Chance, den deutschen Finanzmarkt zu stärken und wettbewerbsfähiger zu machen, so Dr. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des DDV.

Außerdem begrüße der Verband, dass das vorgeschlagene Zukunftsfinanzierungsgesetz umfassend die Möglichkeiten der Digitalisierung aufgreife, gerade auch bei der Wertpapierverwahrung. Positiv gesehen werde auch der Ausbau einer digitalen Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Schaffung eines gesicherten elektronischen Kommunikationskanals.

BVI: Kapitalmarktrechtliche Vorschläge sind kritisch zu betrachten

Auch Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, hat sich zum Gesetzesentwurf geäußert. Er sieht darin in jedem Fall einen „Fortschritt für den Standort Deutschland“, da er sowohl den Kapitalmarkt als auch die Kleinsparer stärke, die bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung erhalten würden. „Die Verdreifachung des Höchstbetrags der geförderten vermögenswirksamen Leistungen und damit der Arbeitnehmersparzulage ist eine sozialpolitisch sinnvolle Maßnahme, um Kleinanlegern eine stärkere Teilhabe an renditestarken Anlageformen zu ermöglichen“, so der BVI-Chef. Auch würde das Gesetz den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, denn künftig sollen auch Infrastruktur- und Immobilienfonds stärker in Anlagen für erneuerbare Energien investieren können.

An gewissen Stellen betrachtet Richter den Entwurf aber auch kritisch bzw. ausbaufähig. So fehle für die verstärkten Investitionen in erneuerbare Energien noch die investmentsteuerrechtliche Flankierung. Auch fehlen beim Entwurf die ursprünglich genannten Freibeträge zur steuerlichen Förderung des Aktienfondssparens. Einige kapitalmarktrechtliche Vorschläge wie z. B. die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sieht der BVI ebenfalls kritisch.

Bausparkassen fordern Nachbesserung

Die kritischsten Stimmen kommen wohl von den Bausparkassen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern der Verband der Privaten Bausparkassen e.V. und die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Nachbesserung beim Referentenentwurf aus Berlin. Die Politik müsse bei der Wahl der Mittel darauf achten, dass bestimmte Formen der Vermögensbildung und individuellen Vorsorge nicht diskriminiert werden. Das gelte insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Diese sehen – allerdings nur bei Vermögensbeteiligungen – unter Beibehaltung des Fördersatzes von 20% eine Verdreifachung der maximal geförderten Sparsumme auf jährlich 1.200 Euro sowie die Aufhebung der Einkommensgrenzen vor.

Unverändert bliebe der Fördersatz von 9% bis zu einer Sparsumme von jährlich 470 Euro und einer seit 1999 unveränderten Einkommensgrenze von 17.900 Euro für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Verbände plädieren daher dafür, bei der Förderung beide Anlageformen neutral zu behandeln, um den Sparerinnen und Sparern die freie Wahl zu lassen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Wohneigentum für den Großteil der Menschen in Deutschland die beliebteste Form der Vermögensbildung und Altersvorsorge sei. (mki)

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Studie: Nachhaltige Fonds sind kaum transparent

Eine aktuelle Analyse von PwC Deutschland und dem Analysehaus Morningstar zeigt, dass als nachhaltig gekennzeichnete Fonds in ihrer Transparenz wohl stark zu wünschen übriglassen. Und das, obwohl das Angebot an und die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten stetig steigen.

Der Wunsch von Anlegerinnen und Anlegern, in nachhaltige Produkte zu investieren, ist ungebrochen. Doch es mangelt weiter an Transparenz für die Auswahlentscheidung. Das ergibt eine neue Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutschland und des Analysehauses Morningstar zum Stand der ESG-Offenlegung im Asset und Wealth Management 2022.

Martin Weirich, Leader AWM Sustainable Finance bei PwC Deutschland, sieht die fehlende Transparenz im Wesentlichen in der Geschwindigkeit der Umsetzung multipler Regularien, wie es in der PwC-Mitteilung heißt. Erst mit Inkrafttreten der Level-II-Anforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) würden seit Januar dieses Jahres erweiterte Transparenzpflichten eingefordert.

Etikettierung läuft uneinheitlich

Gemäß Stufe 1 der EU-Offenlegungsverordnung, die seit März 2021 aktiv ist, werden Produkte in drei Kategorien unterteilt: Artikel-6-, Artikel-8– und Artikel-9-Fonds. Unter Artikel 6 fallen Produkte ohne expliziten Fokus auf Nachhaltigkeit. Unter Artikel 8 fallende Fonds bewerben unter anderem ökologische oder soziale Merkmale. Anlageprodukte, die als Artikel 9 eingestuft werden, müssen explizit ein nachhaltiges Investitionsziel verfolgen.

Der Studie zufolge gingen Asset-Manager bei der Einstufung ihrer Fonds nach Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung im Jahr 2022 sehr unterschiedlich vor. Laut Weirich legen einige Asset-Manager die Vorschriften konservativer aus als andere. Anleger sollten sicherstellen, dass sie die individuellen ESG-Ziele eines Fonds und den Investitionsprozess genau verstehen, denn eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 sei noch kein formales ESG-Label.

Ende Dezember 2022 erreichten Artikel-8- und -9-Fonds einen Marktanteil von rund 55% beim verwalteten Vermögen im europäischen Fondsmarkt, so PwC. Dies sei auch auf eine verstärkte Reklassifizierung bisheriger Artikel-6-Fonds im Vorfeld der Level-II-Anforderungen der SFDR zurückzuführen. Im zweiten und dritten Quartal wurde die Mehrzahl der Artikel-6-Produkte auf Artikel 8 hochgestuft.

Anleger bevorzugen Artikel-9-Fonds

Immer mehr im Trend liegen der Analyse von PwC und Morningstar zufolge speziell die Artikel-9-Produkte. Das Anlegerinteresse an Artikel-6- und Artikel-8-Fonds habe seit Beginn 2022 stark nachgelassen. Beide Kategorien zusammen verzeichneten demnach im dritten Quartal Nettomittelabflüsse von rund 80 Mrd. Euro. Fonds, die ein explizites Nachhaltigkeitsziel gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung verfolgen, hätten trotz Inflationsdrucks, geopolitischer Risiken und Marktvolatilität im dritten Vierteljahr ihre Zuflüsse auf 12,6 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorquartal verdoppelt.

Im vierten Quartal 2022 wiesen Artikel-8-Fonds, die ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten berücksichtigen, wieder Nettomittelzuflüsse auf, während Artikel-9-Fonds den geringsten Zuwachs seit Einführung der Offenlegungsverordnung im März 2021 zeigten. Ein Grund hierfür seien die insgesamt 420 Umklassifizierungen im vierten Quartal. Denn in 307 Fällen seien Produkte von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgestuft. Betroffen sei hierbei ein verwaltetes Vermögen von insgesamt 175 Mrd. Euro gewesen.

Stabiler Trend bei Fondsneuauflagen

Bei den Produktneuentwicklungen zeigte sich bei Fonds, die nach Artikel 8 und 9 klassifiziert sind, im Jahresverlauf 2022 hingegen ein stabiler Trend, so PwC. Zudem bauten die Vermögensverwalter ihre Fondspalette hinsichtlich Anlageklasse, Marktengagement, Anlagestil und Thema weiter aus, wobei Aktienfonds überwiegen.

Außerdem lasse sich bei Fonds nach Artikel 8 und 9 eine Zunahme an ESG- und Umweltfonds erkennen. Unter Artikel 9 hätten verschiedene Themenfonds ihr Angebot zum Erhalt von Ökosystemen, zur Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Aufbau energieeffizienter Infrastrukturen erweitert. (mki)

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Private-Equity-Investitionen gehen 2022 nach Höhenflug zurück

2021 war für die europäische Private-Equity-Branche ein außerordentlich erfolgreiches Jahr – das sich allerdings nicht fortsetzte. Die Zahl der Private-Equity-Transaktionen sind insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2022 eingebrochen, zeigt eine Untersuchung von PwC Deutschland.

Während die europäische Private-Equity-Branche 2021 einen regelrechten Höhenflug erlebte, hat der Krieg in der Ukraine diesen post-pandemischen Aufschwung vorerst beendet. Durch die Mischung aus hoher Inflation, anziehenden Zinssätzen und einer insgesamt angespannten wirtschaftlichen und geopolitischen Lage sind die Deal-Aktivitäten mit Private-Equity-Beteiligung vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2022 vehement zurückgegangen, zeigt der „Private Equity Trend Report 2023“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutschland.

2022 fanden insgesamt 2.544 PE-Transaktionen statt, was einem Minus von 19% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Aber: Der Gesamtwert der Deals fiel nur um 4%, lag mit 208,6 Mrd. Euro jedoch über den Durchschnittswerten vor der Pandemie.

PE-Transaktionen gehen besonders stark in der DACH-Region zurück

Deutschland, Österreich und die Schweiz waren vom Rückgang der PE-Transaktionen besonders stark betroffen, heißt es in der Mitteilung zum PwC-Report. 2022 fanden im DACH-Raum insgesamt 437 PE-Transaktionen statt – rund ein Drittel weniger als im Vorjahr mit 679. Beim Gesamtwert der Deals war der Einbruch noch deutlicher zu spüren. Dort ging der Wert um 52% auf 18,1 Mrd. Euro zurück.

2022 ist der Gesamtwert der Private-Equity-Deals stärker eingebrochen als die Anzahl der Transaktionen. Als Grund dafür führt PwC an, dass sich PE-Investoren mit Blick auf das schwierige gesamtwirtschaftliche Umfeld sowie die fehlende Finanzierungsbereitschaft der Banken eher auf das bestehende Portfolio fokussieren, um die Wertgenerierung voranzutreiben.

Interesse an Technologiesektor schwindet

In den Vorjahren fand der Sektor Technologie, Medien und Kommunikation (TMT) bei europäischen PE-Anlegern den größten Zuspruch. Doch das hat sich 2022 geändert. An der Spitze rangiert nun mit 36% aller PW-Deals der Bereich Industrielle Produktion. Die zweitstärksten Branchen waren TMT und Konsumgüter mit je 24% der PE-Transaktionen.

Die Schwerpunkte der Investoren verschoben sich dem Report zufolge. Das pandemiebedingte hohe Interesse an Technologieunternehmen ebbe ab. Stattdessen nehmen Investoren nun immer häufiger Ziele aus den Branchen Energie, Logistik und Infrastruktur ins Visier. Immer populärer würden zudem Targets aus dem Konsumgüterbereich. 40% der 250 befragten Private-Equity-Firmen wollen in den kommenden zwei bis drei Jahren in diesen Sektor investieren.

Deutschland verteidigt Platz 3

Das Vereinigte Königreich und Irland verloren zum ersten Mal ihre führende Position im europäischen PE-Markt. PE-Investoren aus Frankreich waren an fast jeder vierten Transaktion (23%) beteiligt, gefolgt von Investoren aus dem Vereinigten Königreich und Irland mit 21%. Deutschland verteidigte Rang 3 der aktivsten Übernahmemärkte: 13% aller Transaktionen fanden in der Bundesrepublik statt. Das entspricht jedoch drei Prozentpunkten weniger als im Vorjahr. 93% der Investoren, die bereits in Investments in Deutschland getätigt haben, wollen dies auch weiterhin tun. Allerdings wollen nur 42% ihre Investitionssumme erhöhen – 2021 planten dies noch 80%.

Private-Equity-Investitionen gehen nach Höhenflug 2022 zurück

Deutschland dürfte allerdings auch in Zukunft attraktiv bleiben für Investoren. 83% der Befragten seien der Ansicht, dass Deutschland ein guter Standort für PE-Aktivitäten ist. Bei der Frage, welche Region in den kommenden fünf Jahren an Attraktivität gewinnen wird, landet Deutschland mit 68% der Nennungen auf dem 3. Platz hinter dem Vereinigten Königreich (81%) und den USA (76%).

Digitalisierung und Nachhaltigkeit als zentrale Werttreiber

Für die überwältigende Mehrheit der Befragten ist die Digitalisierung ein zentraler Hebel für die Wertschöpfung. 99% wollen im kommenden Jahr weiter in die Digitalisierung investieren. Dabei spielt insbesondere die Datenanalyse eine wichtige Rolle: 78% planen, Geld in diesen Bereich zu stecken. Datenanalysen kommen häufig für die Due Diligence und Bewertung von Unternehmen zum Einsatz, immer häufiger aber auch für die Identifikation potenzieller Zielunternehmen. 61% der Befragten berichten, dass sie bereits auf Datenanalysen setzen, um attraktive Übernahmeziele zu finden. 2023 wollen dies gut drei Viertel der Befragten tun.

Auch beim Thema Nachhaltigkeit herrscht Konsens, zeigt der Trend Report. Alle Befragten gaben an, dass sie über eine Richtlinie für verantwortungsvolle Investitionen verfügen sowie die Werkzeuge, um diese umzusetzen. 2021 lag dieser Anteil erst bei 77%. Knapp zwei Drittel (64%) nutzen bereits ESG-spezifische KPIs für alle ihre Portfolio-Unternehmen. Dazu zählen etwa der CO2-Fußabdruck und der Wasserverbrauch oder Kennzahlen zu Diversität und Inklusion. 2021 lag dieser Anteil erst bei 17%. Gleichzeitig wächst die Überzeugung, dass der Fokus auf Umwelt, Soziales und Governance auch der finanziellen Performance eines Unternehmens zuträglich ist. 71% stimmen der Aussage zu, dass der Return on Investment von ESG die Kosten übersteigt. Im Vorjahr seien erst 36% der Befragten dieser Meinung gewesen.

Über die Studie

PwC hat im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 250 europäische Partner und Geschäftsführer in Private-Equity-Firmen befragt, wobei jedes der teilnehmenden Unternehmen über mindestens 250 Mio. Euro an verwaltetem Vermögen verfügt. Rund 13% der Befragten stammen aus Deutschland. (mki)

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Das sollten Anleger in naher Zukunft berücksichtigen

Der März war ein turbulenter Monat in der Finanz- und Investmentwelt. Mehrere Banken in den Vereinigten Staaten sind pleitegegangen, die Credit Suisse wurde von ihrem Rivalen UBS übernommen. Der Vermögensverwalter Amundi versucht, etwas Ordnung zu schaffen.

Im März wurden die Märkte nach einem „selbstgefälligen Jahresbeginn wachgerüttelt“, so schreiben es Vincent Mortier, Group CIO, und Matteo Germano, Deputy Group CIO beim französischen Asset-Manager Amundi, in ihrer aktuellen Einschätzung zur Lage an der Börse. Auslöser war der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank und anderer US-Regionalbanken, gefolgt von der Credit Suisse in Europa.

Die Neubewertung der Renditen und die Veränderung der Markterwartungen hinsichtlich der Maßnahmen der Zentralbanken waren sowohl in den USA als auch in Europa massiv. Die Volatilität an den Anleihemärkten erreichte den höchsten Stand seit der großen Finanzkrise, während die Volatilität an den Aktienmärkten ebenfalls in die Höhe schnellte, allerdings in geringerem Maße. Mortier und Germano haben im Folgenden die wesentlichen Faktoren zusammengetragen, die ihrer Meinung nach von Investoren zu berücksichtigen sind.

Diese Faktoren sollten Investoren im Blick behalten

Die Anlageexperten von Amundi sind nicht der Auffassung, dass man vor einer systemischen Krise stehe. Die Banken in den USA und in Europa seien im Vergleich zu 2008 deutlich besser aufgestellt und unterlägen strengeren Vorschriften. Die Bestätigung der europäischen Aufsichtsbehörden, dass sie nicht beabsichtigen, die Kredithierarchie zu ändern, sollte die Märkte unterstützen – der Schweizer Fall sei sehr spezifisch.

Weiterhin bedeuten die jüngsten Ereignisse, dass die Landung der Wirtschaft härter ausfallen könnte als bisher erwartet. Die Kreditverknappung dürfte sich auf das Wachstum auswirken und auch bestimmen, wie ausgeprägt die Rezession sein wird. Die Wiederöffnung der chinesischen Wirtschaft sollte zwar global gesehen helfen, aber nicht ausreichen, um die Rezession in den USA auszugleichen. Die Zentralbanken ihrerseits nehmen Germano und Mortier zufolge die Turbulenzen ernst, konzentrieren sich aber gleichzeitig weiterhin auf die Inflation. Sie würden nun noch stärker von den Daten abhängig sein, mit wenigen oder gar keinen Leitlinien für ihre Politik. Die Volatilität der Anleihen werde so weiter auf einem hohen Niveau bleiben, da die Inflation noch immer über den Zielwerten liegt.

Von jener Volatilität seien auch die Schwellenländer betroffen, doch ihr Wachstumsvorteil gegenüber den Industrieländern dürfte wohl bestehen bleiben. In einem anfälligeren Marktumfeld werde Selektivität aller Voraussicht nach entscheidend sein.

Diese Anlagestrategien favorisiert Amundi

Anlageklassenübergreifend investieren – also Diversifikation – lautet die Devise bei Germano und Mortier von Amundi. Die Vermögensverwalter hatten zur besseren Absicherung im März ihre bereits positive Einstellung zur US-Duration vor dem jüngsten Renditerückgang erhöht. Die Duration ist ein Maß für die Zinssensitivität von Anleihen. Bei diesen behalten Germano und Mortier ihre Einstellung bei. Bei der Duration in Europa nehmen sie dagegen eine leicht defensive Haltung ein. Bei Unternehmensanleihen konzentrieren sie sich auf qualitativ hochwertige Titel und meiden stark fremdenfinanzierte Unternehmen sowohl in der EU als auch in den USA, während sie bei Hochzinsanleihen vorsichtig bleiben. Das europäische Bankensystem halten die beiden Experten von Amundi für robust – die derzeitige Neubewertung könnte Chancen bei Titeln mit soliden Kapitalpositionen und Governance-Standards bieten.

Vorsicht bei Aktien

Bei Aktien seien Mortier und Germano schon seit geraumer Zeit vorsichtig, da sie die „übertriebenen Bewertungen für bedenklich halten“. Die jüngste Volatilität in den USA und Europa sei zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Märkte selbstzufrieden waren. Doch die Investoren sollten eher darauf abzielen, von der bisher starken Performance in Segmenten wie zyklischen Werten zu profitieren, und sollten in Erwägung ziehen, sich defensive Bereiche mit attraktiven Bewertungen und starkem Ertragspotenzial anzusehen.

Mortier und Germano bevorzugen andererseits dividendenstarke Aktien, da die Inflation weiterhin über den Zielvorgaben der Zentralbank liegt – diese könnten das Einkommen der Investoren steigern. Weiterhin würden die Turbulenzen ihre Haltung gegenüber Qualität bekräftigen. Die beiden tendieren in erster Linie zu Value-Titeln und bevorzugen Nicht-US-Banken, beachten dabei aber einen hohen Selektionsgrad.

Wählerisch bei Schwellenländern

Die risikoaverse Stimmung betraf die Emerging Markets vor allem bei den Hartwährungs-Anleihen, die sich in letzter Zeit gut entwickelt hatten, so die beiden Experten von Amundi. Da sich das Wachstumsgefälle zwischen den Schwellenländern und den Industrieländern sowie der schwache Dollar positiv auf die Schwellenländer auswirken, liegt die Priorität für Germano und Mortier bei der Titelauswahl. In Lokalwährung gefallen ihnen Mexiko, Kolumbien, Südafrika und Indien. Auch Länder wie Thailand, wo der Erhöhungszyklus fast abgeschlossen sein dürfte, schätzen die beiden. Bei den Aktien seien sie für China positiv gestimmt, während sie aber ihre positive Haltung gegenüber Brasilien zurückgenommen hätten. (mki)

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