AssCompact suche
Home
Investment
14. April 2023
Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

1 / 2

Abstract virtual financial graph and upward arrow hologram on German flag and sunset sky background, financial and trading concept. Multiexposure

Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ will die Bundesregierung Deutschland als Finanzstandort stärken und attraktiver machen. Dazu hat Berlin am Mittwoch, 12.04.2023, einen Referentenentwurf veröffentlicht. Auf diesen haben nun schon mehrere Verbände reagiert – die Resonanz ist nicht überall positiv.

Zukunftssichernde Investitionen ermöglichen, Deutschland als Finanzstandort stärken und den Kapitalmarkt fördern – all das möchte die Bundesregierung mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“, kurz „ZuFinG“, erreichen. Am Mittwoch, 12.04.2023, veröffentlichten dazu das Finanzministerium und das Justizministerium einen über 140 Seiten umfassenden Referentenentwurf.

Der Fondsverband BVI, das Deutsche Aktieninstitut (DAI) und der Deutsche Derivateverband (DDV) sind weitgehend erfreut über die Vorschläge aus Berlin. Aber es gibt auch kritische Stimmen, in erster Linie vom Verband der privaten Bausparkassen.

Das steckt hinter dem ZuFinG

Auf der Website des Finanzministeriums sind die Ziele des ZuFinG klar definiert: den privaten Vermögensaufbau unterstützen, mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Auch soll der Kapitalmarkt moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und starke Impulse für die Aktienkultur in der Bundesrepublik zu setzen. Ein großer Fokus des ZuFinG liegt dabei auf der Unterstützung von Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Eckpunkte des ZuFinG

Konkret sieht das ZuFinG diverse Verbesserungen vor, die auch in dem Referentenentwurf des Finanz- und Justizministeriums genannt werden. Unter anderem soll das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro gesenkt und weitere regulatorische Vereinfachungen beim Kapitalmarktzugang geprüft werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Digitalisierung des Kapitalmarkts, indem z. B. die Möglichkeit von Aktienemissionen mit elektronischen Wertpapieren geschaffen wird.

Die Aufsicht und das Aufsichtsrecht sollen stärker digitalisiert und internationalisiert werden. Weiterhin sind die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien sowie Anreize zum Vermögensaufbau insbesondere mittels Anlage in Aktien durch Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage geplant.

Verbände finden Gefallen am Referentenentwurf

Weitläufig sorgt der Referentenentwurf der Bundesregierung für positive Stimmung bei den Kapitalmarktverbänden. Das DAI beispielsweise begrüßt insbesondere die Modernisierung des Aktienrechts und die steuerlichen Verbesserungen bei den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und den vermögenswirksamen Leistungen.

„Der Gesetzgeber stärkt mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz nun endlich die Kapitalmärkte in Deutschland“, sagt Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin beim DAI. So bekomme man bessere Bedingungen für die Finanzierung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft – was auch im Ergebnis die Arbeitsplätze von morgen sichere. Besonderen Gefallen findet das DAI auch an der geplanten Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich. Das bedeute einen großen Schub für die Mitarbeiteraktie in Deutschland – die aber nicht durch restriktive Anforderungen konterkariert werden dürfe wie etwa dem geplanten Verbot der Entgeltumwandlung.

Seite 1 Regierung will zukunftssicher investieren: Das sagen die Verbände

Seite 2 DDV sieht „Gute Impulse für den Kapitalmarkt“