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25. Februar 2016
Regierung beschließt Investmentsteuerreform: Das ändert sich für Anleger

Regierung beschließt Investmentsteuerreform: Das ändert sich für Anleger

Die Neuregelung des Investmentsteuergesetzes hat einen wichtigen Schritt genommen: Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung verabschiedet worden. Die Reform soll die Besteuerung von Investmentfonds gerechter und einfacher machen. Doch er umfasst unter anderem auch eine Abschaffung des Altbestandsprivilegs für Fonds sowie eine neue Regelung bei Dividenden.

Die Bundesregierung will mit der nun verabschiedeten Reform des Investmentsteuergesetzes unter anderem die Steuererklärung erleichtern. Der Entwurf enthält daher ein grundlegend neu geregeltes Besteuerungssystem für Publikumsinvestmentfonds. Statt bis zu 33 Besteuerungsgrundlagen müssen Anleger für die Steuererklärung künftig nur noch vier Angaben machen: Höhe der Ausschüttung, Wert des Fondsanteils am Jahresanfang, Wert des Fondsanteils am Jahresende und ob es sich um einen Aktien-, Misch-, Immobilien- oder um einen sonstigen Fonds handelt.

Altbestandsprivileg nur noch bis 2017

Die Bundesregierung will im Zuge der Investmentsteuerreform zudem das Altbestandsprivileg für Fondsanleger teilweise kippen. Anleger, die Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 erworben haben, erhalten ihre Erträge aus diesen Fonds nur noch bis Ende 2017 steuerbefreit. Ab 2018 werden auch diese mit 25% belastet. Um Kleinanleger zu verschonen, wird es hierbei aber einen Freibetrag von 100.000 Euro geben.

15% Kapitalertragsteuer

Wie bereits im zuvor vorgestellten Referentenentwurf vorgesehen, sollen ab 2018 auch inländische Publikumsfonds mit Steuern in Höhe von 15% auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden. Zinsen, Gewinne aus dem Aktienverkauf sowie Erträge aus Termingeschäften sind auf Fondsebene weiterhin steuerfrei. Insgesamt soll so erreicht werden, dass in- und ausländische Publikumsfonds gleich besteuert werden.

Teilfreistellungen für Privatanleger

Private Anleger müssen die Ausschüttungen eines Fonds grundsätzlich in voller Höhe versteuern. Zum Ausgleich für die steuerliche Vorbelastung der Fonds werden Ausschüttungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen teilweise steuerfrei gestellt. Die Teilfreistellungen betragen laut dem Gesetzentwurf für Privatanleger in Aktienfonds 30% und in Immobilienfonds 60% bzw. 80%, wenn der Investitionsschwerpunkt im Ausland liegt. Bei Mischfonds liegt die Quote bei 15%. Der Fondsverband BVI fordert hier in einer ersten Reaktion eine von der Aktienquote abhängige Ausgestaltung.

Altersvorsorge ausgenommen

Bestimmte Anlegergruppen wie Kirchen, gemeinnützige Anleger, Pensionskassen und Unterstützungskassen können nicht von Teilfreistellungen profitieren. Stattdessen können sie sich als sogenannte begünstigte Anleger die Vorbelastung des Fonds erstatten lassen. Altersvorsorgeprodukte werden auch zukünftig komplett verschont. Erträge bleiben somit steuerfrei, wenn die Investmentanteile im Rahmen von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen wie privaten Riester-Renten oder Basisrentenverträgen wie der Rürup-Rente gehalten werden. Gleiches gilt, wenn die Erträge gemeinnützigen Anlegern zufließen.

45-Tage-Regelung für Dividenden

Bei der Dividende sieht der Regierungsentwurf eine 45-Tage-Regelung vor. Demnach müssen deutsche Aktien mindestens 45 Tage um den Dividendenstichtag herum gehalten werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Auf diese Weise sollen die umstrittenen Cum-Cum-Geschäfte verhindert werden. Die Regel soll bereits rückwirkend ab dem 01.01.2016 gelten, um Cum-Cum-Gestaltungen schon in der Dividendensaison 2016 zu verhindern, und betrifft vor allem professionelle Anleger, da sie erst ab Dividendenerträgen von mehr als 20.000 Euro jährlich greift.

BVI begrüßt Gesetzentwurf

Der Fondsverband BVI hat den neuen Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, sieht aber unter anderem Nachbesserungsbedarf bei der Besteuerung von Immobiliengewinnen. „Die bislang steuerfreie Ausschüttung von Immobiliengewinnen außerhalb der Zehnjahresfrist an Privatanleger sollte beibehalten werden. Jedenfalls darf ein Wegfall diese Anleger nicht belasten. Privatanleger, die über Fonds am Immobilienmarkt partizipieren, dürfen gegenüber Direktanlegern nicht schlechtergestellt werden“, kommentiert BVI-Präsident Thomas Richter. (mh)

Zum vollständigen Regierungsentwurf: http://goo.gl/zFpmou

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 25. Februar 2016 - 08:50

Unglaublich, was sich die Diäten_Selbstbediener in Berlin einfallen lassen, um den letzten Vorsorge- und Sparwillen der Bürger abzuwürgen. Statt selbst zu sparen, werden immer neue Abzockmöglichleiten - selbst rückwirkend - erfunden. "Was ist der Untterschied zwischen Politikern und Terroristen? "Terroristen haben noch Sympatisanten!"