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4. März 2016
Ein Kodex für die Honorarberatung

Ein Kodex für die Honorarberatung

Die Verbesserung der Beratungsqualität treibt auch die Honorarberater um. Gesetzliche Regelungen haben dabei ihre Grenzen. Gerd Billen, Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, empfiehlt der Branche deshalb, auf innere Kräfte zu setzen. Diese habe nun sechs Leitlinien für mehr Qualität in der Finanzberatung erstellt. Zudem denkt man über die Gründung eines neuen Honorarberater-Verbandes nach.

Honorarberater wollen sich nicht mehr länger nur über ihr alternatives Vergütungsmodell und einen anderen Umgang mit Kunden definieren, sondern wollen auch eine höhere Beratungsqualität erreichen. Unter diesem Motto stand auch der Honorarberater-Kongress, der am Donnerstag in Hanau stattfand. Dort machte Gerd Billen, ehemaliger Verbraucherschützer und nun Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium, deutlich, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen schaffen kann, das Ringen um mehr Beratungsqualität aber auch aus dem Kreise der Honorarberatungsbranche selbst kommen müsse. Dort wurden nun sechs Leitlinien konzipiert, die die Grundlage für die Honorarberatung abbilden sollen, aber laut Ersteller auch eine Grundlage für Berater und Vermittler sein könnten, die mit Provisions- oder auch Mischmodellen arbeiten.

Produktempfehlung nach Geeignetheitsprüfung

Die Leitlinien beginnen mit dem Punkt Compliance, wo es heißt, dass der Berater sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und darüber hinaus im „Geiste des Gesetzes“ handelt. Unter dem Begriff Kundenorientierung wird subsumiert, dass die Beratung im Interesse des Kunden stattfindet sowie produktunabhängig und ergebnisoffen ist. Allerdings kann der Berater seinem Kunden auf dessen Wunsch auch die empfohlenen Produkte besorgen. Dies wird an späterer Stelle so definiert, dass der Berater seinem Mandanten nur solche Produkte empfehlen darf, die einer sogenannten Geeignetheitsprüfung standhalten.

Transparente Offenlegung des Vergütungsmodells

In Sachen Vergütung lässt sich der Berater nur für sein Know-how und seine Zeit auf Basis einer Vergütungsvereinbarung bezahlen, so die Leitlinien weiter. Und er legt seinen Aufwand und die Berechnung seiner Vergütung offen. Letzteres vor allem dann, wenn er mit Mischmodellen arbeitet. Transparenz sei hier das oberste Gebot, wurde auf dem Honorarberater-Kongress, auf dem es durchaus auch viel Sympathien für Honorarvermittlung und Übergangsvarianten zwischen Provisionsberatung und Honorarberatung gab, stets wiederholt. In den Leitlinien findet sich zudem eine Definition zum Beratungsinhalt und zur Qualifikation. Zur beruflichen Voraussetzung gehört demnach die persönliche, fachliche Kommunikation, aber auch eine ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie. Hinsichtlich der Ausbildung sei zudem ein Wirtschaftsstudium mit Schwerpunkt Bank- oder Versicherungsbetriebswirtschaft wünschenswert.

Ringen um Beratungsqualität

Die Vertreter der Honorarberater setzen mit diesen Leitlinien auf eine Selbstverpflichtung, ähnlich dem GDV-Vertriebskodex und den Kodizes der Vermittlerverbände in der Provisionsberatung. Mehr Gehör in Politik und Öffentlichkeit will sich die Branche eventuell mit einem neuen, einheitlichen Honorar-Verband verschaffen.

Den Institutionen des Verbraucherschutzes geht diese Form der Selbstverpflichtung allerdings nicht weit genug. Wie auf dem Kongress zu hören war, strengen sie eine strengere Aufsicht über die Honorarberater (und auch Vermittler) an. Diese könne von der BaFin effektiver geleistet werden als von den bisher zuständigen IHKen. Zudem fordern sie neben anderen auch Regelungen in Richtung Best Advice. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank L. Braun am 04. März 2016 - 10:08

Die „Leitlinien für mehr Qualität in der Finanzberatung“ sind der beste Wegweiser für eine nachhaltige Berufszukunft. Wohl dem, der das Mischmodell ab sofort perfektioniert, denn sonst wird es ab 2018 bei Geldanlagen/FLV-Altersvorsorgeverträgen weitaus mehr Umsonst-Beratungen geben, als bisher.
Unabhängig davon, dass es ohne diesen Beratungsvorlauf mit der neuen “Geeignetheitsprüfung“ keine „Beweislastumkehr“ vor Gericht gibt.
Anm. Wird dieser „Beratungsprozess“ als zertifizierter „Privater Finanzplaner DIN ISO 22222“ präsentiert, verstehen alle Menschen auf Anhieb diesen Mehrwert s.eBook bei mwsbraun.de