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22. Juni 2022
Änderung der Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr
Änderung der Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr

Änderung der Rentenbesteuerung noch in diesem Jahr

Nach BFH-Rechtsprechung könnte für künftige Rentenjahrgänge eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Rente vorliegen. Das Bundesfinanzministerium hat nun angekündigt, noch in diesem Jahr eine entsprechende Änderung bei der Rentenbesteuerung vorzulegen.

Entsprechend eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 19.05.2021 könnte eine verbotene Doppelbesteuerung für künftige Rentner darin bestehen, dass der Rentenfreibetrag jährlich kleiner werde, wie AssCompact bereits berichtete. In vielen Fällen werde dieser Freibetrag dann nämlich nicht mehr ausreichen, um die Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, die aus bereits versteuertem Einkommen geleistet würden, hieß es damals vom BFH. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung für künftige Rentenjahrgänge hat das Bundesfinanzministerium daraufhin angekündigt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein sollen. Seitdem ist nichts mehr passiert, die aktuelle Bundesregierung blieb bis dato eine neue Gesetzesgrundlage schuldig.

Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr

Doch nun hat die Bundesregierung angekündigt, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen. Damit wolle man sicherstellen, dass die vom BFH kritisierte doppelte Besteuerung von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen nicht eintreten werde, heißt es nun in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Konkrete Angaben dazu, wie eine Doppelbesteuerung künftig vermieden werden sollte, machte die Bundesregierung dazu aber nicht.

Keine Festlegungen bei Hinzuverdienstregelungen

Außerdem hieß es in der Antwort der Bundesregierung, dass es für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entfristung der Hinzuverdienstregelungen bei vorzeitigem Altersrentenbezug noch keine Festlegungen gebe. Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro läuft eigentlich Ende des Jahres 2022 aus. Erst über diese Grenze hinausgehende Verdienste werden zu 40% auf die Rente angerechnet.

Derzeit beziehen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland rund 25,8 Mio. Personen eine gesetzliche Rente. (as)

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