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10. September 2020
„Corona hat nur einen temporären Effekt auf die Gewerbeversicherung“

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„Corona hat nur einen temporären Effekt auf die Gewerbeversicherung“

Die KAB Maklerservice GmbH hat ihren Fokus auf die Gewerbeversicherungen gelegt und geht hier trotz Corona weiter in die Offensive. Für die Maklerpartner gibt es darüber hinaus einige Neuerungen, wie Volker Kropp, Geschäftsführer der KAB Maklerservice GmbH, im Interview erklärt.

Herr Kropp, mit welchen Themen werden Sie aktuell von Ihren Maklerpartnern insbesondere angesprochen?

Seit über zehn Jahren stellen wir unsere Kompetenz im Segment gewerbliche Versicherungen unseren Maklerkollegen zur Verfügung. Natürlich hat aber auch uns das Ausmaß der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen staatlich angeordneten Betriebsschließungen überrascht und wir mussten die berechtigte Kritik der Maklerkollegen annehmen, die mit der Vorgehensweise vieler Versicherer nicht einverstanden sind. Gleichzeitig erreichen uns viele Rückfragen, wie solche Ereignisse überhaupt abgesichert werden können.

Wie groß ist der Ärger rund um die Betriebsschließung­s­versicherung?

Der Ärger war bei unseren Maklerkollegen sehr groß und damit auch bei uns. Die Ablehnung vieler Versicherer, zu leisten, da die Betriebe per Allgemeinverfügung der Behörden geschlossen wurden oder das Coronavirus als auslösender Faktor nicht namentlich genannt wurde, löst natürlich Unverständnis und Wut bei unseren Maklerkollegen und deren Mandanten aus.

Die durch die Vermittlung des bayerischen Wirtschaftsministers Aiwanger, diverser Versicherer, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Hotel- und Gaststättenverbandes vereinbarte „freiwillige Kulanzzahlung“ auf niedrigsten Niveau, also die sogenannte „Bayerische Lösung“, hat die Empörung noch verstärkt. Hier werden wir durch erfahrene Anwaltskanzleien und diverse Prozessfinanzierer mit einer hohen und berechtigten Klagewelle rechnen dürfen.

Gar kein Verständnis für die Situation der Versicherer?

Natürlich muss man hier auch die Begründung der Ver­sicherer wahrnehmen: Die Folgen einer Pandemie und der deshalb staatlich angeordneten Betriebsschließungen und deren finanzielle Folgen können nicht alleine vom Ver­sicherer getragen werden.

Glücklicherweise hatten wir uns im Bereich Gastronomie für unseren Partner HDI entschieden. Grundsätzlich ist hier die vorsorglich erfolgte flächen­deckende Schließung eines Betriebes durch eine zuständige Behörde einem tatsächlichen Krankheitsfall in einem Betrieb und der damit verbundenen Schließung gleichgesetzt.