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5. Mai 2021
„Immobilienverrentungen sind echte Problemlöser“

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„Immobilienverrentungen sind echte Problemlöser“

Beim Erben sind Immobilien oft eines der wichtigsten Erb- und Streitgüter. Für Rentner steckt in den eigenen vier Wänden aber vor allem viel unflexibles Vermögen. Immobilienrenten können das ändern – wie zum Beispiel der Teilverkauf, den seit rund einem Jahr auch Engel & Völkers LiquidHome anbietet.

Interview mit Christian Kuppig, Geschäftsführer bei Engel & Völkers LiquidHome.
Herr Kuppig, Sie setzen auf den Teilverkauf statt etwa auf ein monatliches Rentenmodell. Warum?

Wir haben uns vor zwei Jahren den Markt für Immobilienrenten genau angesehen unter der Fragestellung, welches Modell das flexibelste, transparenteste und selbstbestimmteste ist. Leibrente und Nießbrauch sind die klassischen Verrentungsformen. Bei den Leibrenten- und Nießbrauchmodellen ist aus unserer Sicht das Problem für den Kunden, dass man nur die gesamte Immobilie wandeln kann. Die ist dann weg. Der Kunde erhält im Gegenzug eine monatliche oder einmalige Zahlung und kann kostenfrei in der Immobilie wohnen bleiben. Die Auszahlung hat aber einen entscheidenden Nachteil.

Welchen?

Der Kunde bekommt in der Regel nicht den eigentlichen Wert seiner Immobilie. Schließlich wird die Zeit, in der er kostenfrei in der Immobilie bleibt, und damit seine statistische Lebenserwartung einkalkuliert. Am Ende kommt dann oft eine deutlich geringere Summe heraus, als die Immobilie eigentlich wert wäre. Beim Teilverkauf kann man dem Kunden dagegen eine Menge Freiheit bieten und gut auf seine individuellen Bedürfnisse eingehen. Er kann entscheiden, wie hoch der Anteil ist, den er von seiner Immobilie verkauft – bis zu 50%. Zudem kann er auch im Nachhinein noch zusätzliche Anteile ab­geben oder wieder Anteile zurückkaufen. Diese Möglichkeiten haben im Übrigen auch eventuelle Erben. Diese Vorteile bietet der Immobilien-Teilverkauf, zum Beispiel über Engel & Völkers LiquidHome – und zwar so transparent wie möglich und zum aktuellen Marktwert.

Wie sieht das Modell konkret aus?

Der Kunde verkauft uns bis zu 50% seiner Immobilie. Wir erhalten im Gegenzug eine anteilige monatliche Nutzungsgebühr. Hat eine Immobilie einen Wert von 500.000 Euro und der Kunde möchte 200.000 Euro ausgezahlt bekommen, wären das 40%. Dafür, dass der Kunde nach wie vor die veräußerten 40% seiner Immobilie nutzen darf, zahlt er dann eine entsprechende Gebühr von in der Regel 3%. Bei 200.000 Euro wären das also 6.000 Euro im Jahr bzw. 500 Euro im Monat.

Welche Rechte hat der Eigentümer nach dem Teil­verkauf?

Er kann so lange in der Immobilie wohnen bleiben, wie er will. Er kann sie aber beispielsweise auch vermieten – das Nutzungsrecht bleibt allein bei ihm. Der Eigentümer entscheidet daher auch eigenständig, ob und wann seine Immobilie ganz verkauft wird oder wann welche Sanierungen gemacht werden oder auch nicht. Diese Selbst­bestimmtheit und Freiheit sind der wesentliche Grund, warum wir davon überzeugt sind, dass der Teilverkauf perspektivisch den mit Abstand größten Teil des Gesamtkuchens der Immobilienrenten ausmachen wird.

 
Ein Interview mit
Christian Kuppig