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12. Januar 2022
„Makler können Teilverkauf in ihr Portfolio aufnehmen“

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„Makler können Teilverkauf in ihr Portfolio aufnehmen“

Mit einem Immobilienteilverkauf können Hausbesitzer einen Teil ihres Eigenheims in Barvermögen umwandeln. HausVorteil setzt bei seinem Geschäftsmodell des Teilverkaufs auf Flexibilität und will Immobilienmakler sowie immobilienaffine Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unterstützen, Teilverkauf in die Beratung zu integrieren und neue Vertriebschancen zu nutzen.

Interview mit Dr. Florian de Weryha, Geschäftsführer der HausVorteil GmbH
Herr Dr. de Weryha, wie sieht Ihr Modell des Teilverkaufs konkret aus und welchen Vorteil bietet es?

Auf dem Markt der Altersfinanzierung durch Immobilien gab es bisher in unseren Augen nur unzureichende Angebote. Wir haben HausVorteil gegründet, um es anders und vor allem besser zu machen. Dabei stehen wir für Flexibilität, Fairness und Transparenz. Wir stellen den Kunden in den Mittelpunkt unseres Handelns, weil wir wissen: Jeder Kunde hat andere Wünsche, Pläne und Ziele – und deshalb ist es uns wichtig, individuell auf diese einzugehen. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Angebote, die exakt auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind.

Gleichzeitig setzen wir stark auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Maklern, Immobilienvertrieben von Banken und Vermögensverwaltern. Diese können über HausVorteil den Teilverkauf in ihre Kundenberatung integrieren oder auch direkt ein eigenes Produkt als White-Label-Lösung anbieten.

Sie bieten bei Ihrem Modell eine Einmalzahlung oder eine regelmäßige Zahlung bzw. eine Kombination. Was meint das konkret?

Bezüglich der Auszahlungsart können die Teilverkäufer zwischen einer Einmalzahlung, einer monatlichen Zahlung oder einer Kombi-Zahlung wählen. Die Auszahlung orientiert sich dabei immer am aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Sollte man sich für eine ratierliche Zahlung entscheiden, wird der Kaufpreis über einen vom Verkäufer gewählten Zeitraum in gleichen Tranchen ausbezahlt. Gleichzeitig fällt hierbei das in der Regel zu zahlende Nutzungsentgelt weg. Eine Kombination aus Einmalzahlung am Anfang und weiteren Raten im Verlauf der Immobilienpartnerschaft ist auch möglich. So kann der Eigentümer flexibel entscheiden, welche Option zu seiner Lebenssituation am besten passt.

Gibt es Fälle, bei denen Sie vom Teilverkauf abraten und wenn ja, aus welchen Gründen?

Der Verkauf basiert immer auf einem unabhängigen Gutachten, das wir als Grundlage für unser Angebot transparent kommunizieren und offenlegen. Sollten sich hier zwischen Wunsch und Wirklichkeit starke Unterschiede ergeben, sehen wir es als unsere Aufgabe an, den Kunden darauf anzusprechen. Wie haben kein Interesse daran, um jeden Preis unsere Kundinnen und Kunden mit einer für sie nur zweitbesten Lösung zu bedienen. Darüber hinaus machen wir uns immer ein persönliches Bild von der Lebenssituation der Kunden. Bei einer sehr hohen Restschuld auf der Immobilie und hohen Ausgaben durch private Verpflichtungen empfehlen wir in der Regel, einen Steuer- oder Finanzberater des Vertrauens zu kontaktieren, bevor wir in den Verkaufsprozess einsteigen. Daher gibt es Fälle, bei denen wir klar von einem Teilverkauf abraten würden.

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Ein Interview mit
Dr. Florian de Weryha