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12. Januar 2022
„Makler können Teilverkauf in ihr Portfolio aufnehmen“

„Makler können Teilverkauf in ihr Portfolio aufnehmen“

Mit einem Immobilienteilverkauf können Hausbesitzer einen Teil ihres Eigenheims in Barvermögen umwandeln. HausVorteil setzt bei seinem Geschäftsmodell des Teilverkaufs auf Flexibilität und will Immobilienmakler sowie immobilienaffine Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler unterstützen, Teilverkauf in die Beratung zu integrieren und neue Vertriebschancen zu nutzen.

Interview mit Dr. Florian de Weryha, Geschäftsführer der HausVorteil GmbH
Herr Dr. de Weryha, wie sieht Ihr Modell des Teilverkaufs konkret aus und welchen Vorteil bietet es?

Auf dem Markt der Altersfinanzierung durch Immobilien gab es bisher in unseren Augen nur unzureichende Angebote. Wir haben HausVorteil gegründet, um es anders und vor allem besser zu machen. Dabei stehen wir für Flexibilität, Fairness und Transparenz. Wir stellen den Kunden in den Mittelpunkt unseres Handelns, weil wir wissen: Jeder Kunde hat andere Wünsche, Pläne und Ziele – und deshalb ist es uns wichtig, individuell auf diese einzugehen. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Angebote, die exakt auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind.

Gleichzeitig setzen wir stark auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Maklern, Immobilienvertrieben von Banken und Vermögensverwaltern. Diese können über HausVorteil den Teilverkauf in ihre Kundenberatung integrieren oder auch direkt ein eigenes Produkt als White-Label-Lösung anbieten.

Sie bieten bei Ihrem Modell eine Einmalzahlung oder eine regelmäßige Zahlung bzw. eine Kombination. Was meint das konkret?

Bezüglich der Auszahlungsart können die Teilverkäufer zwischen einer Einmalzahlung, einer monatlichen Zahlung oder einer Kombi-Zahlung wählen. Die Auszahlung orientiert sich dabei immer am aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Sollte man sich für eine ratierliche Zahlung entscheiden, wird der Kaufpreis über einen vom Verkäufer gewählten Zeitraum in gleichen Tranchen ausbezahlt. Gleichzeitig fällt hierbei das in der Regel zu zahlende Nutzungsentgelt weg. Eine Kombination aus Einmalzahlung am Anfang und weiteren Raten im Verlauf der Immobilienpartnerschaft ist auch möglich. So kann der Eigentümer flexibel entscheiden, welche Option zu seiner Lebenssituation am besten passt.

Gibt es Fälle, bei denen Sie vom Teilverkauf abraten und wenn ja, aus welchen Gründen?

Der Verkauf basiert immer auf einem unabhängigen Gutachten, das wir als Grundlage für unser Angebot transparent kommunizieren und offenlegen. Sollten sich hier zwischen Wunsch und Wirklichkeit starke Unterschiede ergeben, sehen wir es als unsere Aufgabe an, den Kunden darauf anzusprechen. Wie haben kein Interesse daran, um jeden Preis unsere Kundinnen und Kunden mit einer für sie nur zweitbesten Lösung zu bedienen. Darüber hinaus machen wir uns immer ein persönliches Bild von der Lebenssituation der Kunden. Bei einer sehr hohen Restschuld auf der Immobilie und hohen Ausgaben durch private Verpflichtungen empfehlen wir in der Regel, einen Steuer- oder Finanzberater des Vertrauens zu kontaktieren, bevor wir in den Verkaufsprozess einsteigen. Daher gibt es Fälle, bei denen wir klar von einem Teilverkauf abraten würden.

Welche Rechte hat der Eigentümer nach dem Teilverkauf?

Im Rahmen der notariellen Beurkundung des Teilverkaufes wird eine Miteigentümervereinbarung abgeschlossen, die alle diesbezüglichen Rechte regelt. Über die Miteigentümervereinbarung stellen wir sicher, dass der Teilverkauf für beide Seiten vom ersten Moment an fair und transparent abläuft und keine Fragen offen bleiben. Darüber hinaus wird ein Nießbrauchsrecht an dem Miteigentumsanteil von HausVorteil im Grundbuch eingetragen und sichert den Eigentümern so zusammen mit ihrem Eigentumsanteil das alleinige Nutzungsrecht. Selbstverständlich bleiben die Eigentümer mit dem Miteigentumsanteil auch weiterhin an der Entwicklung des Immobilienmarktes beteiligt und profitieren auch in Zukunft pro rata von etwaigen Wertsteigerungen. Auch Erben haben weiterhin ein Rückkaufsrecht auf unseren Miteigentumsanteil. Wir kümmern uns dann um die Übertragung auf sie oder organisieren den Verkauf der Immobilie – ganz so, wie es gewünscht wird.

Nun bleiben auf der anderen Seite aber auch Pflichten: Als nach wie vor alleiniger Eigentümer muss Ihr Kunde dann ja auch allein die Kosten etwa für Reparaturen tragen. Wie ist das geregelt?

HausVorteil wird formal Miteigentümer der Immobilie, tritt im täglichen Leben allerdings nicht in Erscheinung. HausVorteil ist der stille Partner im Hintergrund. Die Eigentümer dürfen weiterhin ganz nach ihren Wünschen in der Immobilie schalten und walten bzw. nach ihren Bedürfnissen modernisieren und umbauen. Sie haben die komplette Entscheidungshoheit. Dementsprechend sind sie auch für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Sofern werterhöhende Modernisierungen geplant sind, beteiligen wir uns aber sehr gerne in Höhe unseres Miteigentumsanteils.

Und wenn der Eigentümer irgendwann entscheidet, dass er doch ganz verkaufen will?

Für den Fall, dass der Eigentümer die Immobilie nicht mehr bewohnen möchte, gibt es die Möglichkeit, das Nießbrauchsrecht aufzugeben. In diesem Fall wird der Gesamtverkauf eingeleitet und es wird ein Käufer für das Objekt gesucht. Dabei herrscht zwischen uns und unseren Kunden Interessengleichheit: Wir möchten als Konsortium einen solventen Käufer finden, der bereit ist, den besten Preis an uns zu zahlen. Dabei kümmert sich HausVorteil um die gesamte Abwicklung, sodass die Kunden lediglich den Eingang ihres anteiligen Kaufpreises auf dem Konto kontrollieren müssen.

Sie haben zuletzt den strategischen Ansatz stärker auf B2B ausgeweitet. Welchen konkreten Nutzen können Vermittler denn aus der Kooperation ziehen?

Makler können den Teilverkauf in ihre Kundenberatung integrieren und als neues Geschäftsmodell in ihr Portfolio aufnehmen – zu attraktiven Ertragsmöglichkeiten über Marktniveau. Sie begleiten den Kunden vom Erstkontakt bis zur Beurkundung des Teilverkaufs und erhalten als Vertriebspartner eine anteilige Provision bei gleichzeitig reduziertem Aufwand: Anders als bei einem Gesamtverkauf steht HausVorteil als bonitätsstarker Erwerber bereits fest – somit entfällt die Käufersuche. Im Falle eines zukünftigen Gesamtverkaufs garantiert HausVorteil seinen Partnern den Alleinauftrag bei den vermittelten Kunden. Auch für Banken ist das Modell sehr interessant. Der Weg des Immobilienteilverkaufs ermöglicht es nun auch ihnen, die Altersgruppe der Senioren mit Liquidität für private Wünsche zu versorgen.

Wie ermöglichen wir die Zahlung hoher Provisionen? Wir haben mit unserer Digital- und Technik-Expertise standardisierte und datenschutzkonforme Abläufe von der Kundenakquise bis zur Kaufpreiszahlung und der langfristigen Immobilienverwaltung entwickelt, von denen alle unsere Kooperationspartner aufgrund geringerer interner Kosten und schlussendlich auch ihre Kunden profitieren. Dank der automatisierten Prozesse, eines starken Partner-Cockpits und KI-basierter Ermittlung des Immobilienwerts erhalten Endkunden innerhalb kürzester Zeit ein erstes Angebot, das ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigt.

Über HausVorteil

Die Immobilien- und Finanzexperten des 2021 gegründeten Unternehmens Haus­Vorteil mit Sitz in Hamburg bieten transparente und individuelle Lösungen zum Teilverkauf von Immobilien. HausVorteil setzt dabei auf eine klare Produktstrategie, schlanke Prozesse und digitale Lösungen. Seit Kurzem verstärkt HausVorteil seinen Fokus auf den B2B-Ansatz und will Makler als starke lokale Partner dabei unterstützen, Teilverkauf als neues Geschäftsmodell in das Beratungsangebot aufzunehmen.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2022, Seite 68 f., und in unserem ePaper.

Lesen Sie auch: Immobilien-Teilverkauf: HausVorteil mit Fokus auf Vertriebspartner

Bild oben: © Yeti Studio – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Dr. Florian de Weryha