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Steuern & Recht
7. Januar 2026
2026: Regulatorischer und rechtlicher Ausblick für Vermittler

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2026: Rechtlicher und regulatorischer Ausblick für Vermittler

2026: Regulatorischer und rechtlicher Ausblick für Vermittler

PEPP-Reform: Zwischen „totem Pferd“ und zweiter Chance

Das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt PEPP ist in Deutschland bislang praktisch bedeutungslos geblieben. Komplexe Regeln, fehlende steuerliche Förderung und ein strenger Kostendeckel haben verhindert, dass das Produkt in der Beratungspraxis ankommt. Die EU-Kommission arbeitet an einer Reform, die den Kostendeckel lockern, zusätzliche Varianten zulassen und für bestimmte Ausgestaltungen eine verpflichtende Beratung vorsehen soll. Ob PEPP sich damit im Wettbewerb mit nationalen Lösungen tatsächlich durchsetzen kann, hängt vor allem von der künftigen steuerlichen Behandlung und der Einbettung in nationale Reformen ab. Solange diese Punkte offen sind und kaum konkrete Angebote am Markt existieren, bleibt PEPP 2026 rechtlich und wirtschaftlich ein Nischenthema, das eher beobachtet als aktiv forciert werden muss.

Retail Investment Strategy: „Value for Money“ wird Leitlinie

Die Retail Investment Strategy (Kleinanlegerstrategie bzw. RIS) der EU hat 2024/2025 für erhebliche Unruhe gesorgt, weil zeitweise ein weitgehendes Provisionsverbot im Raum stand. Nach heutigem Stand spricht vieles dafür, dass ein generelles Verbot vom Tisch ist; Parlament und Rat konnten sich mit der Idee eines vollständigen Provisionsverbots für Versicherungsanlageprodukte und Fonds nicht anfreunden. Die Kleinanlegerstrategie wird die Anforderungen an Produkte und Beratung gleichwohl spürbar verschärfen: Im Mittelpunkt steht künftig der Gedanke des „Value for Money“, der auch schon beim aktuellen PEPP-Überarbeitungsvorschlag der EU-Kommission drin ist. Produkte sollen in einem angemessenen Verhältnis zu Kosten und Kundennutzen stehen, überhöhte oder unnötige Kosten sind zu vermeiden. Produktgeber müssen dies im Rahmen der Produktgovernance sicherstellen, Vertriebe haben die Vorgaben in ihrer Produktauswahl und Beratung nachvollziehbar zu berücksichtigen. Für Vermittlerinnen und Vermittler bedeutet dies, dass sie die Kosten- und Nutzenargumentation stärker in den Vordergrund rücken und nachvollziehbar dokumentieren sollten – ein rein provisionsgetriebener Vertrieb ohne erkennbaren Mehrwert wird es schwerer haben, ohne dass das Provisionsmodell als solches infrage gestellt wäre. Der Zeitplan für die RIS? Alles noch offen. Die sog. Trilog-Verhandlungen dazu zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der EU bleiben zäh.

Open Finance und FIDA: Viele offene Detailfragen

Mit dem geplanten Financial Data Access Act (FiDA) nähert sich die EU der Vision eines offenen Finanzdaten-Ökosystems. Künftig sollen Kundinnen und Kunden Dritten – etwa Vermittlerinnen und Vermittlern – standardisiert Zugriff auf ihre Finanz- und Versicherungsdaten geben können. Was im Zahlungsverkehr mit Open Banking bereits Realität ist, könnte so auf Versicherungen, Depots, Kredite oder Altersvorsorgekonten ausgeweitet werden und eine wesentlich vollständigere Datengrundlage für die Beratung schaffen. Dem stehen erheblicher Widerstand aus der Finanz- und Versicherungsbranche und erhebliche rechtliche und technische Herausforderungen gegenüber: Lizenzen, Standardisierung der Schnittstellen sowie Haftungs- und Datenschutzfragen bei fehlerhaften Datentransfers sind bislang nur in Grundzügen geklärt. Für 2026 ist daher Zurückhaltung bei zu konkreten Erwartungen geboten. Sinnvoll ist, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und parallel die eigenen Prozesse in Bezug auf Datenschutz, IT-Sicherheit und Einwilligungsmanage-ment zu überprüfen.

ESG-Abfrage und SFDR-Reform: Vereinfachungen in Sicht

Die seit 2022 verpflichtende Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen ist in vielen Beratungsgesprächen nach wie vor eher Belastung als Nutzen. Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig ein Rohrkrepierer. Gleichwohl bleibt die Abfrage rechtlich verpflichtend und Verstöße können als Beratungsfehler gewertet werden, denn nationale und europäische Aufsichtsbehörden erwarten einen strukturierten und dokumentierten Abfrageprozess. Parallel arbeitet die EU an einer Reform der Offenlegungsverordnung (SFDR). Statt des komplizierten Artikel-8/9-Systems sollen drei klar definierte Produktkategorien eingeführt werden, die die Produktlandschaft verständlicher machen und Green- washing erschweren sollen. Vermittlerverbände plädieren vor diesem Hintergrund für eine praxistaugliche Verschlankung oder eine zeitweise Aussetzung der heutigen Detailabfragen. Solange dies nicht umgesetzt ist, gilt für 2026: Die Pflicht zur Abfrage bleibt bestehen und sollte fest im Beratungsablauf verankert sein. Wer das Thema knapp und in verständlicher Sprache adressiert und bei klar artikuliertem Desinteresse nicht unnötig in die Tiefe geht, kann Aufwand und Frustration begrenzen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

 
Ein Artikel von
Norman Wirth