2013 ist die neue Verordnung für Finanzanlagenvermittler in Kraft getreten. Seitdem gelten die komplexen Berufsausübungsregeln. Für den Sachkundenachweis zum Berufszugang gab es dagegen eine Übergangsregel. Diese endet bald. Zum 01.01.2015 wird die Qualifikation „Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ als Berufszugangsvoraussetzung für alle Pflicht. Das heißt jeder, der als Vermittler in der Anlagenberatung tätig werden möchte, benötigt ab 2015 einen Sachkundenachweis. Die inside Unternehmensgruppe bietet zur Vorbereitung auf die schriftliche Sachkundeprüfung Lern- und Schulungsmedien für den Einsatz in E-Learning- oder Blended-Learning-Qualifizierungsmaßnahmen sowie Präsenzschulungen und -trainings an. Auf sämtliche Medien gewährt das Unternehmen in den letzten drei Monaten bis zum Ende der Übergangsregelung einen 50%-igen Rabatt. Nähere Informationen zum Unternehmen, zur kompletten Produktpalette und den einzelnen Lern- und Schulungsmedien gibt es unter www.inside-online.de. (ad)
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