Ein Artikel von Dennis Morgenstern LL.M. MBA, Wirtschaftsjurist und Geschäftsführender Gesellschafter bei Frame for Business GmbH, und Florian Decker, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz/Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schultheiß
Die Website ist für viele Versicherungsmakler längst mehr als eine digitale Visitenkarte. Terminvereinbarungen, Angebotsanfragen, Schadenmeldungen oder Kundenportale gehören mittlerweile zum Standard. Gleichzeitig steigen damit jedoch auch die rechtlichen Anforderungen. Vielen Vermittlern ist nicht bewusst, dass bereits kleine technische oder organisatorische Fehler erhebliche rechtliche Konsequenzen auslösen können.
Besonders problematisch ist dabei, dass auf Makler-Websites häufig sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Neben allgemeinen Kontaktdaten betrifft dies oftmals auch Gesundheitsinformationen, etwa im Zusammenhang mit Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Damit bewegen sich Makler-Websites in einem datenschutzrechtlich besonders sensiblen Bereich.
Standardlösungen sind oft nicht ausreichend
Viele Websites entstehen mithilfe externer Agenturen oder vorgefertigter Systeme. Dabei werden häufig Anwendungen integriert, die ursprünglich nicht für die Versicherungsbranche entwickelt wurden. Was im klassischen Onlinehandel problemlos eingesetzt werden kann, erfüllt im Umgang mit sensiblen Kundendaten nicht zwangsläufig die rechtlichen Anforderungen.
Das betrifft beispielsweise Kontakt- und Anfrageformulare, digitale Beratungsangebote oder Terminbuchungssysteme. Bereits einfache Freitextfelder können dazu führen, dass sensible Daten verarbeitet werden. Vielen Betreibern ist dabei nicht vollständig bewusst, welche Daten tatsächlich über die eigene Website erhoben und gespeichert werden.
Hinzu kommt, dass Websites über Jahre hinweg erweitert werden. Analyse-Tools, externe Schriftarten, Kartenanwendungen oder Tracking-Dienste werden nach und nach eingebunden, ohne die datenschutzrechtlichen Auswirkungen erneut zu überprüfen. Dadurch entstehen schnell unübersichtliche Strukturen mit rechtlichen Risiken.
Cookie-Banner als häufige Schwachstelle
Besonders häufig zeigen sich Probleme beim Einsatz von Consent-Tools – umgangssprachlich auch „Cookie-Banner“ genannt. Obwohl entsprechende Banner mittlerweile auf nahezu jeder Website vorhanden sind, entsprechen viele Implementierungen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Typische Fehler sind voreingestellte Einwilligungen, unvollständige Informationen oder komplizierte Ablehnungsmöglichkeiten. Teilweise werden Nutzer durch auffällige Gestaltung gezielt zur Zustimmung bewegt, während die Ablehnung deutlich umständlicher ausgestaltet ist. Solche Umsetzungen geraten zunehmend in den Fokus von Datenschutzbehörden und Gerichten.
Rechtlich problematisch wird es insbesondere dann, wenn Analyse- oder Marketing-Dienste bereits vor einer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. In diesen Fällen können personenbezogene Daten an externe Anbieter übertragen werden, obwohl hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Gerade bei Makler-Websites ist dies besonders sensibel, da sich aus einzelnen Website-Nutzungen unter Umständen Rückschlüsse auf die finanzielle oder gesundheitliche Situation eines Interessenten ergeben können.
Impressum und Datenschutzerklärung werden häufig unterschätzt
Auch klassische Pflichtangaben gehören weiterhin zu den häufigsten Fehlerquellen. Für Versicherungsmakler gelten besondere Informations- pflichten. Neben den allgemeinen Unternehmensangaben müssen insbesondere Informationen zur Registrierung nach § 34d GewO sowie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde und zu berufsrechtlichen Regelungen enthalten sein.
In der Praxis finden sich jedoch häufig veraltete Daten, unvollständige Angaben oder ungeprüft übernommene Mustertexte. Problematisch sind außerdem fehlerhafte Angaben bei Steuerdaten. Immer wieder wird versehentlich die reguläre Steuer- nummer veröffentlicht, obwohl ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer öffentlich angegeben werden muss.
Ähnliche Probleme zeigen sich bei Datenschutzerklärungen. Viele Texte werden einmal erstellt und anschließend über Jahre nicht mehr angepasst, obwohl sich die Website technisch weiterentwickelt hat. Gleichzeitig enthalten manche Datenschutzerklärungen umfangreiche Standardpassagen zu Diensten, die tatsächlich gar nicht genutzt werden.
Beides kann problematisch sein. Datenschutzerklärungen müssen die tatsächlichen Datenverarbeitungen vollständig und zutreffend beschreiben. Maßgeblich ist daher nicht, welche Vorlage verwendet wurde, sondern welche Prozesse auf der konkreten Website tatsächlich stattfinden.
Verantwortung bleibt beim Website-Betreiber
Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Verantwortung bei externen Dienstleistern oder Webagenturen zu sehen. Rechtlich verantwortlich bleibt jedoch grundsätzlich der Makler bzw. das Maklerunternehmen selbst.
Das gilt auch dann, wenn technische Leistungen vollständig ausgelagert wurden. Verstöße gegen Datenschutz- oder Informationspflichten können daher unmittelbar dem Betreiber der Website zugerechnet werden. Mögliche Folgen reichen von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zu Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen.
Selbst scheinbar kleine Details können dabei rechtlich relevant werden. So verwenden viele Online-Formulare weiterhin ausschließlich die Auswahlmöglichkeiten „Herr“ oder „Frau“. Teilweise handelt es sich sogar um Pflichtfelder. Die Rechtsprechung hat jedoch bereits mehrfach deutlich gemacht, dass hierin eine unzulässige Benachteiligung liegen kann.
Gerade standardisierte Website-Module oder ältere Formulare sollten daher regelmäßig überprüft werden. Was technisch unproblematisch erscheint, kann rechtlich bereits kritisch sein.
Regelmäßige Prüfung reduziert Risiken
Die rechtlichen Anforderungen an Makler-Websites entwickeln sich kontinuierlich weiter. Gleichzeitig verändern sich Websites selbst häufig durch neue Funktionen, externe Dienste oder technische Erweiterungen. Eine einmalige Prüfung reicht daher in der Regel nicht aus. Sinnvoll ist vielmehr eine regelmäßige Kontrolle der tatsächlich eingesetzten Dienste, Formulare und Datenverarbeitungen. Dazu gehören insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Consent-Management sowie die Einbindung externer Anbieter.
Wer digitale Prozesse nicht nur technisch, sondern auch rechtlich im Blick behält, reduziert mögliche Haftungsrisiken und stärkt zugleich das Vertrauen von Kunden und Interessenten.
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Porträtfotos: © Frame for Business GmbH; Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schultheiß
Dennis Morgenstern
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