Der Startschuss der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge nähert sich unaufhaltsam. In der Branche misst man ihr große Bedeutung bei. Doch gleichzeitig ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn während die Reform Lebensversicherern die Möglichkeit bietet, neue Kundengruppen zu erschließen und durch die breitere Produktauswahl enger an sich zu binden, gibt es auch Herausforderungen.
In einem Kurzinterview mit Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Julia Wiens, das die Bafin auf ihrer eigenen Website veröffentlicht hat, warnt die Aufsicht die Versicherer vor Liquiditäts- und Ertragsrisiken. Diese können durch den „intensiveren Wettbewerb“ – also die neuen Marktteilnehmer wie Neobroker, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und sogar der Staat – sowie der einfacheren Wechselmöglichkeiten entstehen. Wenn Bestandskunden ihr Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen wollen, kann das zu „hohen Mittelabflüssen und somit Liquiditätsbedarfen führen“, erklärt Wiens in dem Interview. Das sei eine Aufgabe fürs Risikomanagement. „Darin müssen Versicherer Stornorisiken angemessen berücksichtigen“, so Wiens weiter.
Bisheriger Stornozeitraum nicht ausreichend?
Die Bafin erwartet aufgrund der Reform Auswirkungen auf die Vertriebsvergütung. Denn künftig können die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, was zu einem Spannungsverhältnis zu den bisher üblichen Einmalprovisionen in der Lebensversicherung führen könne: Vermittler wollen für ihren Aufwand direkt vergütet werden, Versicherer dagegen müssen das Stornorisiko berücksichtigen. Das würde für eine laufende Provisionszahlung sprechen, so die Bafin.
Einmalprovisionen müssen daher ausreichend vorsichtig festgelegt werden, warnt Wiens. Und zwar mit Blick auf deren Höhe und mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums. Bisher ist unter Lebensversicherern ein Stornozeitraum von fünf Jahren üblich. „Das wird der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht“, erklärt Wiens.
Damit die einkalkulierten Abschlusskosten trotz den flexibleren Wechselmöglichkeiten auskömmlich sind, muss der auf die Stornohaftungszeit entfallende Teil ausreichen, um in dieser Zeit gezahlte Einmalprovisionen und laufende Provisionen zu decken. „Gleichzeitig dürfen die Kosten nur so hoch sein, dass die Produkte noch einen angemessenen Kundennutzen haben“, so Wiens und erinnert daran, dass die von der Bafin geforderten Vorgaben zum Wohlverhalten auch hier gelten.
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