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5. März 2024
Aktienrente soll kommen: Das sind die Pläne der Ampel

Aktienrente soll kommen: Das sind die Pläne der Ampel

Die Bundesregierung kämpft mit dem demografischen Wandel und der dadurch drohenden Instabilität des deutschen Rentensystems. Ein mögliches Mittel dagegen: die schon oft diskutierte Aktienrente. Am Dienstag stellte die Ampel in Berlin den Gesetzentwurf vor.

Das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – was etwas sperrig klingt, wird von den Medien gerne unter dem etwas simpleren Begriff der „Aktienrente“ zusammengefasst. Ende 2023, nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021, wurden die Pläne für die Aktienrente vorerst auf Eis gelegt. Jetzt scheint die Aufsetzung eines Generationenkapitals wieder Fahrt aufzunehmen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellten am Dienstagvormittag in Berlin den Gesetzentwurf vor, mit dem die Ampel das deutsche Rentensystem angesichts drohender Instabilisierungen durch den demografischen Wandel wieder stärken will. Die wichtigsten Punkte hat außerdem das Bundesfinanzministerium in einer Infoseite sowie einem Fragenkatalog zum Generationenkapital zusammengefasst.

Generationenkapital: So funktioniert’s

Ziel des Bundes ist, die gesetzliche Rente als „tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt“, so heißt es auf der Website des Finanzministeriums. Aktuell sei die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands finanziell stabil aufgestellt – der Beitragssatz liegt seit 2018 bei 18,6% und das Rentenniveau bei 48%. Doch im Rahmen des demografischen Wandels würde das Rentenniveau nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen.

Hier soll das Generationenkapital bzw. die Aktienrente ins Spiel kommen. Die Ampel-Regierung um Heil und Lindner plant zur Stärkung der deutschen Rente die Errichtung einer Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“, mit der eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen werden soll. Der Stiftung sollen Darlehen des Bundes und Eigenmittel zur Unterlegung eines substanziellen, kapitalgedeckten Finanzierungsbausteins zugeführt werden – 12 Mrd. Euro im Jahr 2024, bis Mitte der 2030er-Jahre 200 Mrd. Euro. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden – renditeorientiert und global diversifiziert. Die ersten Erträge soll es dann 2036 geben und ausschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen – nach Abzug der Zinsen für die Darlehen des Bundes. Diese Ausschüttungen sollen zunächst durchschnittlich 10 Mrd. Euro jährlich betragen. Über die konkrete Höhe werde aber erst Mitte der 2030er-Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden.

Dauerhafte Anlage

Weiterhin ist das Generationenkapital auf Dauer angelegt. Das heißt, dass der aufgebaute Kapitalstock dauerhaft bestehen bleiben soll. Außerdem gibt es einen Sicherheitspuffer, der dafür sorgen soll, dass die Substanz des Kapitalstocks erhalten bleibt. Über die geplanten Ausschüttungen hinausgehende Überschüsse bleiben investiert, sodass der Ausschüttungsbetrag perspektivisch je nach Anlageerfolg auch weiter steigen könnte.

Hubertus Heil sicherte auf der Pressekonferenz in der Hauptstadt zu, dass es auf diese Weise weder eine Rentenkürzung noch eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters geben werde. Und auch ein Anstieg der Rentenbeiträge soll abgebremst werden, wenngleich diese aufgrund des demografischen Wandels zwangsläufig steigen werden – aber eben nicht so stark. Langfristig sollen die oben erwähnten Ausschüttungen den Anstieg um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte dämpfen.

Das sagt die Branche

Zum Dienstagmittag meldeten sich schon die ersten Stimmen aus der Branche zu den Plänen der Ampel, so z. B. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Für sie sei es zwar ganz im Sinne des VdK, dass mit dem Rentenpaket II eine Destabilisierung des Rentenniveaus verhindert werden soll. Doch dieser Schritt müsse der Einstieg in eine faktenbasierte und vernünftige Diskussion über die Zukunft der Rente sein. Es sei sozial nicht gerecht, dass bei hohen Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, für den überschüssigen Teil keine Beiträge in die Rente gezahlt werden. Die Aktienrente selbst kommt ebenso bei Bentele nicht gut weg: „Packen wir es an. Bauen wir ausreichend Kitas, ermöglichen wir Frauen Vollzeit, lassen wir Geflüchtete endlich schneller arbeiten und sorgen wir für gute Löhne auf dem Bau, in der Landwirtschaft und auch im Büro, anstatt an der Börse zu zocken.“

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) fordert weitere, zügige Reformen. „Es ist gut, dass es nun mit der Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung endlich losgeht“, so Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Auch für mehr Kapitaldeckung im System setzt er sich grundsätzlich ein, doch es sei noch nicht klar, wie weit diese Konstruktion des Generationenkapitals tragen könne.

Der Fondsverband BVI sieht in dem Gesetzentwurf der Ampel einen „politischen Kompromiss“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. „Das ursprünglich von der FDP vorgeschlagene Modell der Aktienrente nach schwedischem Vorbild war besser.“ In Schweden erfolge die Finanzierung des kapitalgedeckten Anteils in der gesetzlichen Rente über regelmäßige Beitragszahlungen der Arbeitnehmer in einen staatlichen Fonds oder private Fonds. 12 Mrd. Euro in diesem Jahr seien angesichts der „riesigen Finanzierungsprobleme“ der gesetzlichen Rentenversicherung ein „Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Richter. (mki)

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