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4. Mai 2023
Aktuare beleuchten Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Versicherer
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Aktuare beleuchten Auswirkungen des Zinsanstiegs auf Versicherer

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat während eines Pressegesprächs die Auswirkungen des veränderten Zinsumfelds auf Lebens- und Schadensversicherer beleuchtet. Dringenden Handlungsbedarf sehen die Aktuare auch bei der Altersversorgung sowie in der Pflege.

Die drastisch gestiegene Inflation des letzten Jahres und das darauf reagierende Zinsumfeld hat sich erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2011 reduzierend auf die Zinszusatzreserve (ZZR) der Versicherer ausgewirkt. Eine marktweite und signifikante Überschussbeteiligung sei durch deren Abschmelzen aber kurzfristig noch nicht erwartbar. Dies hat Dr. Maximilian Happacher, neuer Vorsitzender des Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) während eines digitalen Pressegesprächs am Donnerstag erklärt.

Im Jahr 2021 sank der Referenzzins noch um 16 Basispunkte. Damit verbunden war eine Zuführung zur ZZR von 10 Mrd. Euro. Im Jahr 2022 jedoch stagnierte der Referenzzins bei 1,57% und führte damit zu einem Rückfluss aus der ZZR von etwa 4 Mrd. Euro. Ende 2022 hatte die ZZR damit ein Volumen von etwa 92 Mrd. Euro. Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen gehe man davon aus, das der Referenzzins auch dieses Jahr stabil bleibt. Damit erwartet die DAV auch für das laufende Jahr Rückflüsse aus der ZZR in Höhe von 4 bis 5 Mrd. Euro.

Stille Lasten für Lebensversicherer derzeit nicht bedrohlich

Die veränderte Zinssituation habe sich unterschiedlich auf verschiedene Versicherer ausgewirkt, so Happacher. Verglichen mit der Personenversicherung hat die Schadenversicherung wesentlich kürzere Verbindlichkeiten gegenüber ihren Kunden. Hier werden Schäden oft innerhalb kurzer Zeit, etwa Tagen oder Wochen, reguliert. Aufgrund dessen halten Schadenversicherer oft kurzfristige Kapitalanlagen und profitieren deshalb schneller von steigenden Zinsen als Personenversicherer.

Bei den Lebensversicherungsunternehmen dagegen haben sich durch lang laufende festverzinsliche Wertpapiere und das sich veränderte Zinsumfeld mittlerweile vermehrt stille Lasten gebildet, so Happacher. Diese beliefen sich laut Zahlen des Analysehauses Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH Ende 2022 auf knapp 100 Mrd. Euro. „Das gleicht die vergleichsweise langsam frei werdende ZZR kurzfristig nicht aus“, sagt Happacher.

Stille Lasten lösen sich jedoch auf, wenn das Papier bis zur Endfälligkeit gehalten wird. Demnach werden diese für Lebensversicherer lediglich im Falle eines unerwarteten, übermäßigen Liquiditätsbedarf ein Problem. Das sei allerdings nicht zu erwarten, da sich die Stornoquote der Lebensversicherer die letzten Jahre auf solidem Niveau bewegt hat. „Für die Lebensversicherer sind die stillen Lasten Stand heute nicht bedrohlich“, so Happacher während des Pressegesprächs.

So stieg die durchschnittliche Solvenzquote der deutschen Lebensversicherer von 283,81% im Jahr 2021 auf 345,77% im Jahr 2022.

Weniger Bürokratie und abgesenkte Garantien bei Altersversorgung

Dringenden Handlungsbedarf sehen die Aktuare im Bereich der staatlich geförderten privaten Altersversorgung. Derzeit besteht das Problem, dass die Inflation deutlich über dem Zinsniveau liegt – daraus ergibt sich eine negative Realverzinsung, so die neue stellvertretende DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt. „Der finanzielle Aufwand der Menschen für eine kapitalgedeckte Vorsorge, die auch den negativen Realzins ausgleicht, steigt dadurch. Dabei ist die staatlich geförderte Altersvorsorge im Kollektiv wichtiger denn je, da sie mit der lebenslang zusätzlichen Rentenzahlung im Alter dazu beiträgt, die Folgen der demografischen Entwicklung auf den Einzelnen abzudämpfen“, so Adelhardt.

Die rückläufige Zahl der Riesterverträge zeige die Notwendigkeit politischer Reform. Die DAV fordere daher neben einfacherer Förderung und dem Abbau bürokratischer Hürden auch die Erhöhung der Ertragsaussichten. „Abgesenkte Garantien würden das bewirken. Denn hierdurch wären auch mehr Investitionen in etwas risikoreichere, aber eben auch ertragreichere Sachwerte wie zum Beispiel Aktien möglich.“

Betriebliche Altersversorgung muss generationengerechter werden

Auch in der betrieblichen Altersversorgung seien Änderungen notwendig, insbesondere ums Thema Generationengerechtigkeit. Das begrenzte Budget vieler Arbeitgeber wird bereits für die aktuelle Rentengeneration in großen Teilen aufgewendet – zur Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer, warnt die DAV. Ein Beispiel für Reform könne hier Änderungen am Aufsichtsrecht bedeuten. Dieses schreibt derzeit vor, dass Pensionskassen ständige Deckung auch während der Ansparphase gewährleisten müssen, obwohl eine vorzeitige Auszahlung nur eine absolute Ausnahme darstellt. Damit würde den Pensionskassen die Möglichkeit genommen, attraktiver anzulegen, so Adelhardt. „Mit anderen Vorschriften ließe sich der Faktor Zeit als zusätzlicher Risikopuffer im Sinne aktueller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, um ihre Rentenaussichten zu verbessern.“

Demographische Probleme in der Pflege erst am Anfang

Beim Thema Pflege sprachen sich die Versicherungsmathematiker für die Einführung einer kapitalgedeckten privaten Pflegeversicherung aus. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung sei in einem „erschreckend negativen Trend“, so Past-President Dr. Herbert Schneidemann am Donnerstag. Außerdem verstoße sie in einer alternden Gesellschaft gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit auf Kosten der folgenden Generation. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit steigt erst ab einem Alter von etwa 80 Jahren stark an. Damit stehe man in der Pflegeversicherung erst ganz am Anfang der demographischen Probleme.

Eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung – entweder in Form eines Obligatoriums, wie es aktuell diskutiert wird, oder über freiwillige, steuerlich geförderte Pflegezusatzversicherungen – könne diesen entgegentreten. Bei freiwilligen Lösungen, die jedoch mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Kontrahierungszwang einhergehen, seien jedoch Selektionseffekte und folglich höher zu kalkulierende Prämien zu erwarten, so Schneidemann.

Präventionsmaßnahmen gegen Risiken des Klimawandels unumgänglich

Zuletzt bekräftigte der DAV seine Position, dass eine verpflichtende Elementarschadenversicherung keine Universallösung sein kann. Vielmehr müsse man sich auf die zunehmenden Risiken des Klimawandels vorbereiten, etwa durch stärkere Vorgaben beim Bau und anderen Präventionsmaßnahmen. Diese seien auch im Falle der Einführung einer Pflichtversicherung unumgänglich.

Denkbar als alternative Vorschläge zu einer Pflichtversicherung wären auch höhere Selbstbehalte, um Prämien geringer zu halten. „Der Versicherungsschutz dient dann vor allem der grundlegenden Existenzsicherung, nicht dem 100%-igen Schutz vor allen Verlusten“, so Happacher. (js)

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