Annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen sucht man in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten eher vergeblich. Nur in rund 21% dieser Unternehmen liegt die Gender Pay Gap, der geschlechtsspezifische Lohnabstand, bei höchstens 5%. Schaut man auf Beschäftigte mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich trotzdem weiterhin Unterschiede. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Wie groß ist die Lohnlücke aktuell in den Betrieben?
In 70% der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als 5% mehr als Frauen, in 9% der Betriebe mehr als 5% weniger, heißt es vom IAB. Allerdings wird hier noch nicht die gleichwertige Arbeit berücksichtigt, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten. Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt klare Unterschiede:
Denn selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63% der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie durchschnittlich mehr als 5% weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer in derselben Firma. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.
Umsetzung der EU-Richtlinie verschoben auf 2027
Denn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als 5% beträgt. Eigentlich hätte die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland bereits bis zum 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung nun auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Weitere Infos gibt es auf der Website des IAB. (lg)
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