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21. März 2023
ALH Gruppe bestätigt Wachstumskurs und nimmt Stellung

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ALH Gruppe bestätigt Wachstumskurs und nimmt Stellung

Gegen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung

Einer Pflichtversicherung gegen Elementarschaden wiederum erteilt der Vorstandsvorsitzende Bohn eine Absage, sofern es keine Änderungen bei den Bauvorschriften gebe. Auch die Hauseigentümer müssten ihren Beitrag leisten. Sollte eine Pflichtversicherung ohne weitere Maßnahmen kommen, würde dies die Preise für die Wohngebäudeversicherung in die Höhe treiben. Dies führe zu einer Kostenexplosion, in der alle Beteiligten unzufrieden wären, schildert Bohn mögliche Konsequenzen.

Provisionsberatung verringert Altersarmut

Auch das Thema Provisionsverbot stand auf der Agenda des Pressegesprächs: „Provisionen ermöglichen eine hohe Marktdurchdringung von Altersvorsorgeprodukten in allen Gesellschaftsschichten. Provisionen zu verbieten und stattdessen Honorarberatung vorzuschreiben, würde einer hohen Zahl von Kleinanlegern den Zugang zu Anlageberatung erschweren. Kleinanleger wären im Fall eines Provisionsverbots schlechter gestellt als wohlhabende Kunden. Die Gefahr der Altersarmut wird dadurch umso größer, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht. Eine ergänzende, lebenslange Absicherung ist wichtig, um den Lebensstandard zu halten – und dies kann nur die Lebensversicherung bieten. Durch Honorarberatung sinken zwar die Kostenquoten der Produkte, aber nicht die Altersarmut“, erklärt Leben-Vorstand Dr. Jürgen Bierbaum. Er hält die Diskussion um die Altersvorsorge für ideologisch geprägt und verweist darauf, dass laut einem EIOPA-Report die Kosten deutscher privater Altersvorsorgeprodukte im Vergleich zu anderen Ländern niedriger seien.

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Bild: © ALH Gruppe

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