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8. Januar 2026
Allianz startet PKV-Tarifergänzung für reduzierte Beiträge im Alter
Allianz startet PKV-Tarifergänzung für reduzierte Beiträge im Alter

Allianz startet PKV-Tarifergänzung für reduzierte Beiträge im Alter

Die Allianz Private Krankenversicherung hat mit Jahresbeginn eine neue Tarifergänzung für PKV-Kunden gestartet. Mit dem Tarif „MeineBeitragsentlastung“ können Kunden ihre PKV-Beiträge im Alter reduzieren. Höhe und Start der Entlastung können flexibel gestaltet werden.

Mit Jahresbeginn hat die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) die Tarifergänzung „MeineBeitragsentlastung“ gestartet. Der neue Tarif richtet sich an Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung oder einer Anwartschaftsversicherung und hat zum Jahreswechsel die bisherige „Vorsorgekomponente V“ abgelöst.

Mit „MeineBeitragsentlastung“ bezahlen Kunden etwas mehr für ihre private Krankenversicherung und investieren damit in eine Entlastung der Beiträge im Alter. Der Tarif funktioniert wie ein „Spartopf“, erklärt der Versicherer. Der zusätzliche Versicherungsbeitrag wird verzinslich angelegt. In der Entlastungsphase reduziert sich der Beitrag dann dauerhaft um einen vorher vereinbarten Betrag. Den Beitrag für den Ergänzungstarif entrichten Versicherte auch während der Entlastungsphase.

Flexibilität bei Startzeitpunkt und Alter

Höhe und Startzeitpunkt der Beitragsentlastung können flexibel gestaltet werden. Die Entlastung muss in einem Alter zwischen 60 und 70 Jahren beginnen, lässt sich jedoch zwischen diesen beiden Zeitpunkten flexibel verschieben und so auf die jeweiligen Ruhestandspläne anpassen. Die Höhe der gewählten Entlastung kann maximal doppelt so hoch sein, wie der aktuelle PKV-Beitrag. Zusätzlich steht alle drei Jahre eine automatische Erhöhung um 10% zur Wahl um der Inflation entgegenzuwirken.

Steuerliche Vorteile

Der Tarif bietet drei Zahlungsoptionen, die auch miteinander kombiniert werden können: eine monatliche laufende Zahlung, eine Einmalzahlung sowie die Umwandlung der Beitragsrückerstattung. Zudem kann der Tarif ab einer Laufzeit von fünf Jahren ruhend gestellt werden, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Wird der Tarif nach einer solchen Ruhestellung wieder aufgenommen, steigt der Beitrag an, um die gewünschte Entlastung weiterhin zu erreichen.

Ist der Tarif aufgrund von Elterngeldbezug oder Elternzeit beitragsfrei gestellt, besteht voller Anspruch auf die Tarifleistung und der Beitrag bleibt nach der Befreiung unverändert.

Die Beiträge von „MeineBeitragsentlastung“ können als Vorsorgeaufwendung bei der Steuer ansetzen. Die Entlastung im Alter bleibt steuerfrei. Arbeitgeber können die PKV-Beiträge mit bis zu 50% bezuschussen. (js)

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