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30. Dezember 2020
Allianz öffnet neues Kapitel in der Altersvorsorge

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Allianz öffnet neues Kapitel in der Altersvorsorge

Was ändert sich in den Kapitalanlagen?

Wir haben schon die letzten Jahre genutzt, um den Anteil der chancenorientierten Kapitalanlagen in unserem Sicherungsvermögen stetig auszubauen. Heute haben die chancenorientierten Kapitalanlagen – darunter verstehen wir Aktien, Immobilien, Infrastrukturinvestments, erneuerbare Energien sowie Unternehmens- und Schwellenländeranleihen – einen Anteil von 45% in unserem Sicherungsvermögen. Dieser Anteil lag 2010 noch bei 32%. Wir haben diesen Anteil also seit 2010 um 50% ausgebaut.

Zusätzlich haben wir bei den hybriden Konzepten dann auch die Möglichkeit, den Anteil der Fonds oder des Sondervermögens weiter auszubauen. Beispielsweise kommt KomfortDynamik mit 80% endfälliger Garantie bei einer typischen Laufzeit auf einen Anteil der chancenorientierten Anlagen von 67%. Heißt also, von Beginn an gehen 67% der getätigten Anlagen in die chancenorientierten Anlagen und gleichzeitig habe ich eine 80%-ige harte Garantie.

Neben der zeitgemäßen Garantie kommen aber noch weitere Sicherungs­elemente zum Tragen. In allen unseren Konzepten spielt das Sicherungsver­mögen eine zentrale Rolle, weil es aufgrund unserer Finanzstärke einen hohen Stabilisierungsfaktor über die Laufzeit hat. Darüber hinaus ist die weltweite Kapitalanlagekompetenz der Allianz ein weiterer Faktor, der uns erlaubt, für den Kunden attraktive Kapitalanlagen zu tätigen, beispielsweise im Bereich der alternativen Anlagen, die auch eine sehr gute Diversifikation zu den börsengehandelten Kapitalanlagen darstellen. Und last, but not least haben die Konzepte noch weitere Sicherheiten, beispielsweise eine dynamische Garantieerhöhung während der Laufzeit oder ein Ablaufmanagement vor dem Ende der Laufzeit.

In der bAV läuft die volle Beitrags­garantie weiter. Allgemein gilt die bAV als Wachstumsmarkt. Ist das nicht ein Problem?

Auch in der bAV bieten wir mit der beitragsorientierten Leistungszusage Tarife mit zeitgemäßen Garantien an. Und wir werden dort, wo der Gesetzgeber die 100% noch vorschreibt, also bei der Beitragszusage mit Mindestleistung, diese weiter anbieten. Ebenso im privaten Bereich bei der Riester-­geförderten Altersvorsorge. Aber ja, wir sprechen uns auch dafür aus, dass der Gesetzgeber bei der Riester-Rente und in der bAV Veränderungen angeht und künftig auch hier eine entsprechende Flexibilisierung gewährleistet.