Die ALTE LEIPZIGER hatte im März 2020 im Zuge der Corona-Pandemie verschiedene neue Leistungen in die Beruftshaftpflichtversicherung für Ärzte eingeschlossen. So sind seitdem beispielsweise im Falle einer Quarantäne mögliche Vertretungen in der Praxis mitversichert. Auch unterstützende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie außerhalb der Praxis wie medizinische Beratungen per Telefon/ Videochat oder die Entnahme von Proben sind seither mitversichert. Dieser erweiterte, zunächst zeitlich begrenzte Versicherungsschutz, wird bis zum 31.12.2021 verlängert.
Weitere Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung
Mitversichert gilt ebenso die ärztliche Tätigkeit bei der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen in Impfzentren. Dies gilt auch für Rentner und Ärzte, welche lediglich das geringfügige außerdienstliche Risiko versichert haben. Auch Medizinstudenten, die unterstützend bei Impfungen und Testungen tätig werden, haben Versicherungsschutz über ihre Berufshaftpflichtversicherung. Wird die Praxis vorübergehend durch ein Zelt oder einen Container zur Behandlung von Corona-Patienten erweitert, so sind eventuelle Schäden im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs über die „Mietsachschadendeckung“ mitversichert.
Bild: © J.C. Huesch – stock.adobe.com
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