Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge rückt näher: noch Ende dieses Monats soll der Gesetzentwurf zum ersten Mal im Bundestag beraten werden. Die Reform soll Bürgern künftig unter anderem die Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente und einem zeitbefristeten Entnahmeplan lassen.
Das soll die private Altersvorsorge für Verbraucher deutlich flexibler und attraktiver machen. Neben einer höheren Verbreitung sollen die Neuerungen auch den Wettbewerb zwischen den Anbietern fördern, was zu mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Rentenpläne führen soll. Spar- und Fondssparplananbieter können eine „Zeitrente“ anbieten, also einen Plan zur regelmäßigen Entnahme des aufgebauten Altersvorsorgekapitals, der mindestens bis zum Alter von 85 Jahren reichen muss. Das könnte allerdings zu Problemen führen: Denn eine aktuelle Studie der Fachhochschule Dortmund zeigt, dass Verbraucher oft zur abgekürzten Zeitrente tendieren, weil sie ihre eigene Lebenserwartung unterschätzen.
Entnahmeplan reicht für Mehrheit nicht bis zum Lebensende
„Wir rechnen damit, dass die Anbieter im Wettbewerb um die Kund*innen die höchstmöglichen Zeitrenten zeigen werden und deshalb nur ein Endalter 85 zugrunde legen“, sagt Studienautor Prof. Dr. Lukas Linnenbrink.
„Die Forschung hat allerdings immer wieder festgestellt, dass die Menschen ihre Lebenserwartung systematisch unterschätzen“, fügt Studienautor Prof. Dr. Matthias Beenken hinzu. Eine Auszahlphase bis zum Alter von 85 Jahren deckt für viele Menschen nicht den Großteil der Rentenzeit ab – obwohl diese Forderung eine große Rolle für die Fokusgruppe private Altersvorsorge spielte, die damit beauftragt war, Reformvorschläge vorzubringen.
Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts werden in 2003 geborene Frauen mit einer Wahrscheinlichkeit von 77% älter als 85, bei Männern sind es 65%. „Der medizinische Fortschritt, beispielsweise Erfolge in der Krebstherapie, ist dabei noch nicht einmal einkalkuliert“, so Linnenbrink.
Mehrheit würde sich für höhere Zeitrente entscheiden
In einem Online-Experiment mit über 1.500 Probanden zeigen die Forscher, dass 58% der Probanden, die ein Angebot zur Verrentung eines fiktiv erreichten Altersvorsorgekapitals annahmen, sich für eine höhere Zeitrente anstatt einer niedrigeren Leibrente entscheiden würden. Entscheidend ist laut den Studienautoren der Abstand zwischen den beiden Rentenangeboten. „In einer Variante mit größerem Abstand zulasten der Versicherung wählten sogar nur noch 26% die Leibrente, wogegen bei einem unrealistisch niedrigen Abstand der Anteil der Interessenten an der lebenslänglichen Rente nur leicht auf 54% anstieg“, erklärt Beenken.
Ein bedeutender Einflussfaktor für die Wahlentscheidung beruht dabei auf der subjektiven Lebenserwartung. Bei den 49% der Probanden, die sie unterschätzten, entschieden sich 73% für die Zeitrente. Bei Probanden, die die Lebenserwartung realistisch einschätzten, lagen die Anteile Zeit- und Leibrente bei jeweils etwa 50%. 26% der Probanden, die die Lebenserwartung überschätzten, entscheiden sich immer noch 40% für die Zeitrente.
Mindestalter auf 95 anheben
Die Autoren begrüßen die Wahlfreiheit zwischen den beiden Auszahlformen „ausdrücklich“, heißt es in der Mitteilung zur Studie. „Das Experiment hat gezeigt, dass Menschen sich leichter überhaupt für eine freiwillige private Altersvorsorge entscheiden, wenn sie die freie Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen haben“, so Beenken. Allerdings sei das Mindestalter von 85 Jahren laut den Autoren „deutlich“ zu niedrig angesetzt. Sie schlagen daher vor, das Mindestalter auf 95 Jahre anzuheben. „Dann werden auf Basis heutiger Prognosen voraussichtlich mindestens mehr als die Hälfte der Betroffenen bis zum Lebensende versorgt sein“, so Linnenbrink.
Kostendeckel für Standardprodukt laut Studienautoren zu niedrig
Die Wissenschaftler fordern auch, der Beratung einen höheren Stellenwert in der Altersvorsorge einzuräumen. Das setze auch voraus, dass die Ungleichbehandlung bei den Beratungsvorgaben für Finanzanlagen, die im execution-only-Format, also beratungsfrei, vertrieben werden dürfen, beseitigt werden.
Zudem sehen die Autoren den Kostendeckel von 1,5% für das vorgesehene Standardprodukt also zu niedrig an, zumindest solange das Produkt freiwillig abgeschlossen werden kann. „Erst im letzten Jahr hat der Europäische Rechnungshof öffentlich gerügt, dass der harsche Kostendeckel des ‚Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts‘ von sogar nur 1% dazu geführt hat, dass niemand dieses Produkt anbietet“, kommentiert Beenken. „Den Fehler sollten wir jetzt nicht wiederholen“. Der Bundesrat hatte sich erst kürzlich für eine Absenkung der Deckelung der Effektivkosten ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte daraufhin zugestimmt, diesen Vorschlag zu prüfen. (js)
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